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Geschäftsfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäftsfähigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich wiederhole mich: Ich kann und will nicht konkret auf Dein Problem eingehen. Aber wenn Du der Meinung bist der ...


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Alt 13.09.2009, 14:58   #11
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

Ich wiederhole mich:
Ich kann und will nicht konkret auf Dein Problem eingehen.
Aber wenn Du der Meinung bist der alten Dame und Dir wurde Unrecht zugefügt, und das an Hand der Rechtsprechung plausibel belegen kannst, beschreite den Rechtsweg. Wenn Du Dir dessen so sicher bist, warum suchst Du dann noch Rat? Geh zum Anwalt, und klage Euer Recht ein!
Ein Richter hat in der Würdigung des Sachstands einen weiten Ermessensspielraum und kein Gesetzt ist so formuliert, dass es auf jeden Einzelfall passt. Selbst wenn ein Richter JA sagt, kann der nächste Richter bei gleichen Fakten NEIN sagen. Probier es aus...

Ich bin weder Jurist noch Berufsbetreuer, habe nur meinen Vater betreut. Glaub mir, man kann eine Betreuung nebenher machen. Das machen zigtausend Betreuer täglich für ihre Familienangehörigen.

Gruß Thorsten.
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.

Geändert von -T- (13.09.2009 um 15:23 Uhr)
-T- ist offline  
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Alt 13.09.2009, 15:41   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Ausrufezeichen Keine Neuauflage des alten Themas bitte

Hallo,

Tina hatte den, im letzten Teil jetzt wieder besprochenen, Thread geschlossen. Über die jeweilige Rechtsauffassung konnte aus gutem Grund kein Konsens hergestellt werden.

Ich möchte darum bitten die Schliessung nicht zu unterlaufen indem hier munter mit diesem Thema weitergemacht wird.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.09.2009, 15:59   #13
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

ja, sorry.
Deswegen habe ich mich zum vorherigen Thema selbst nicht geäußert.
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.
-T- ist offline  
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Alt 16.09.2009, 16:27   #14
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

[quote=BetreuHerr;27609]Hallo T,

Oder anders herum:

Dass allerdings rechtliche Betreuungen nicht mal so nebenbei zu erledigen sind, sicher auch.

Dass letztlich auch in vielen Familien auch schon aus diesen Gründen über einen Heimplatz nachgedacht wird, ebenfalls.

Es könnte jedoch sicherlich in nicht wenigen Fällen das Heim erspart werden, wenn es professionelle rechtliche Betreuung seitens eines nicht persönlich involvierten Berufsbetreuers gäbe.

__________________________________________________ ______

Als Betreuerin per Vollmacht möchte ich die oben genannte Aussage weit von mir weisen.

Zum Wohl des Betreuers ...

Mein Vater hat in guten Zeiten seine Vollmacht geschrieben. Er wollte zu SEINEM WOHL, dass ich seine Betreuung übernehme.

Dies mag manchmal schwierig, enervierend und zeitraubend sein. Aber deswegen mache ich es bestimmt nicht schlechter als ein Berufsbetreuuer, der manchmal sehr viele Betreuungen (meine Hochachtung) hat.

Aus den gemeinsamen Jahren weiß ich, wie mein Vater zu bestimmten Dingen steht, was er sich für die jetzige Situation gewünscht hat und das ich sein Vertrauen geniesse.

Wie sollte denn ein Berufsbetreuuer der z.B. einen dementen Patienten bekommt, dies wissen. Keinesfalls will ich hier gegen die Berufsbetreuer sprechen, die meisten machen einen guten Job und bemühen sich um Ihre Klienten.

Aber welchen Sinn macht eine Berufsbetreuung bei der Familie. Wenn der Betreute einverstanden ist, kann er eine Vollmacht erteilen und man ist von vielem Befreit. Was das Gehalt der Berufsbetreuer angeht - wenn der Betreute noch klar ist und vermögend, kann er dieses im Extremfall auf seinem ehrenamtlichen Betreuer zahlen.(Wobei ich noch nie daran gedacht habe).

Wenn aber der Betreute - und damit bin ich wieder in diesem Thread - alles widerruft, was der Betreuer für ihn macht, kann ja kein wirkliches Einverständnis vorliegen. Und dabei ist es gleichgültig, ob der Betreuer per Vollmacht, per Ehrenamt oder beruflich bestellt ist.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 16.09.2009, 22:11   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard absolut ok

Hallo Lisa,

dann ist doch alles ok, wenn dein Vater berechtigt wusste, dass er sich auf dich wird dauerhaft verlassen können, weil du emphatisch genug bist, genügend Zeit, Kraft, Geduld und Gelassenheit aufbringen kannst und das alles dauerhaft zu seinem Wohl hinbekommst.

Dann ist doch alles ok - dann ist auch eine Vorsorgevollmacht ok.

Nur - oft ist die Wirklichkeit eben nicht so...

Und dann wäre es schön, es gäbe keinen Verantwortlichkeitsverschiebebahnhof bei dem der Betreute letztlich zu einer Art Verfügungsmasse fremder Meinungen, fremder Vorurteile, fremden Zeitmangels, fremden Dünkels und fremder Eigeninteressen würde, auch deshalb, weil die zur Betreuung fremdbestimmte Person aus Zeit- und Kompetenzmangel die Dinge ohne zu hinterfragen ausführt, die ihr seitens irgendeiner Behörde oder Gericht als "üblich" aufgegeben werden.

Um nicht mehr und nicht weniger geht es in meinen Beiträgen...

Herzliche Grüsse
ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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Thema geschlossen

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Stichworte
aufhebung betreuung, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit

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