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logopädische Behandlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema logopädische Behandlung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Betreute erhölt nach einem Schlaganfall logopädische Behandlung. Zur finanziellen Situation: sie ist zu Hause und bekommt 204 Euro ...


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Alt 21.03.2005, 22:08   #1
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard logopädische Behandlung

Hallo,

eine Betreute erhölt nach einem Schlaganfall logopädische Behandlung.

Zur finanziellen Situation: sie ist zu Hause und bekommt 204 Euro Grundsicherung. Davon kann sie natürlich den Eigenanteil (ca. 45 Euro) nicht begleichen.

Habe die Unterlagen an die Krankenkasse gesandt, leider kann ich noch keinen Antrag bei der Krankenkasse auf Befreiung von der Zuzahlung stellen, da ich hierfür den Bewilligungsbescheid des Grundsicherungsamtes brauche. Da die Antragstellung (Grundsicherung) vor der Betreuungsübernahme erfolgte, musste ich den Bescheid erst anfordern.

Tja, und so hängt man erstmal in der Luft..,

Oder gibt es andere Möglichkeiten ?

Gruss

Andreas
 
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Alt 10.04.2005, 17:27   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Eigenanteil

Hallo Andreas,

wurde denn bereits für Medikamente oder Praxisgebühr oder Fahrtkosten schon gezahlt? Wenn ja, dann der Kasse vorlegen und bei Leistungen der Grundsicherung bekommt die Betreute doch HzL oder Rente. Dieses Einkommen ist doch belegbar. Vielleicht damit schon mal versuchen, die Befreiung zu erhalten. Im Übrigen gibt es immer wieder Situationen, die nicht optimal gestalten werden können dank der Gesetzgebung und der Bürokratie. Müssen wir mit leben.

In diesem Sinn
Heinz
 
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Stichworte
krankenkasse, krankenversicherung, logopädie, medikamente, zuzahlung, zuzahlungsbefreiung

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