Dies ist ein Beitrag zum Thema logopädische Behandlung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine Betreute erhölt nach einem Schlaganfall logopädische Behandlung.
Zur finanziellen Situation: sie ist zu Hause und bekommt 204 Euro ...
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#1 |
Gast
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Hallo,
eine Betreute erhölt nach einem Schlaganfall logopädische Behandlung. Zur finanziellen Situation: sie ist zu Hause und bekommt 204 Euro Grundsicherung. Davon kann sie natürlich den Eigenanteil (ca. 45 Euro) nicht begleichen. Habe die Unterlagen an die Krankenkasse gesandt, leider kann ich noch keinen Antrag bei der Krankenkasse auf Befreiung von der Zuzahlung stellen, da ich hierfür den Bewilligungsbescheid des Grundsicherungsamtes brauche. Da die Antragstellung (Grundsicherung) vor der Betreuungsübernahme erfolgte, musste ich den Bescheid erst anfordern. Tja, und so hängt man erstmal in der Luft.., Oder gibt es andere Möglichkeiten ? Gruss Andreas |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
wurde denn bereits für Medikamente oder Praxisgebühr oder Fahrtkosten schon gezahlt? Wenn ja, dann der Kasse vorlegen und bei Leistungen der Grundsicherung bekommt die Betreute doch HzL oder Rente. Dieses Einkommen ist doch belegbar. Vielleicht damit schon mal versuchen, die Befreiung zu erhalten. Im Übrigen gibt es immer wieder Situationen, die nicht optimal gestalten werden können dank der Gesetzgebung und der Bürokratie. Müssen wir mit leben. In diesem Sinn Heinz |
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Stichworte |
krankenkasse, krankenversicherung, logopädie, medikamente, zuzahlung, zuzahlungsbefreiung |
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FAQs zum Thema Zwangseinweisung und -behandlung | BtRecht | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 10 | 10.08.2007 00:59 |