Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist ein Beschluss Länderübergreifend? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
möchte gerne erfahren ob ein gerichtlicher Beschluss auch Länderübergreifend noch wirksam ist?
Der Betreute hat seinen Lebensmittelpunkt in Hessen, ...
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#1 |
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Hallo,
möchte gerne erfahren ob ein gerichtlicher Beschluss auch Länderübergreifend noch wirksam ist? Der Betreute hat seinen Lebensmittelpunkt in Hessen, wird in Bayern in Klinik eingewiesen in Bayern ergeht Beschluss. Der Betreute entläuft der Klinik und wird in Baden-Württemberg erneut in eine Klinik eingewiesen.Der Betreuer wird nicht vom Gericht noch vom Richter kontaktiert, ist der Beschluss aus Bayern jetzt noch rechtskräftig? Kann Betreuer seinen Aufgaben (gegenüber Banken,Ämter u.s.w.) noch weiter nachgehen? Gruß C. Geändert von jo12 (13.09.2009 um 19:04 Uhr) Grund: zu wenig Info |
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#2 |
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Hallo jo12,
der Beschluss zur Betreuung ist nur im Ausland nicht gültig- oder nur eingeschränkt. In welchem Bundesland der Betreute sich zwischenzeitlich aufhält ist eigentlich egal. Die Betreuungsakte wird bei einem offiziellen Umzug dann an das Gericht abgegeben in dem der Betreute lebt. Wenn Du mit Beschlus einen Unterbringungsantrag meinst ist das - so wie Du den Fall schilderst - genauso. Anscheinend hat sich ja an der Erkrankung die zum Unterbringungsbeschluss geführt hat nichts geändert, die Notwendigkeit der Unterbringung scheint gegeben und die Rechtskraft ist durch die Flucht ja nicht aufgehoben. Anders wäre es wenn eine Änderung oder Besserung eingetreten ist. Der Betreuer muss gerade jetzt den Aufgaben noch nachgehen, es muss ja auch geklärt werden wie und wo es weitergeht und zwischenzeitlich müssen die Lebenshaltungskosten und KV z.B. doch sichergestellt sein. Grüsse Michaela |
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#3 |
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Hallo Michaela,
danke für deine Antwort. Kann wohl heute etwas besser schlafen....! Gruß C. |
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