Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Welches Ziel hat eine Betreuung in Vermögensvorsorge?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Welches Ziel hat eine Betreuung in Vermögensvorsorge? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bin ziemlich ratlos und weiß nicht mehr, was ich machen kann. Hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Von meinem ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 15.09.2009, 10:11   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard Welches Ziel hat eine Betreuung in Vermögensvorsorge?

Bin ziemlich ratlos und weiß nicht mehr, was ich machen kann. Hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Von meinem Ex habe ich noch Geld in 5-stelliger Höhe zu bekommen. Darüber existiert ein Darlehensvertrag. Als Sicherheit ist in diesem Darlehensvertrag eine Lebensversicherung verankert, die mir übertragen wurde.

Da mein Ex nicht mit Geld umgehen kann und wegen einer psychischen Erkrankung, wurde Mitte Mai 2009 ein Berufsbetreuer in Sachen Vermögensvorsorge und Behördenangelegenheiten bestellt (ohne Einwilligungsvorbehalt). Dieser Betreuer ist Anwalt. Seitdem dieser Betreuer aufgetaucht ist, wurden die Zahlungen an mich eingestellt mit der Begründung, dass der Betreute nicht genügend Geld habe und ich ja die LV als Sicherheit hätte.

Letzte Woche bekam ich von der LV eine Mahninformation, dass seit 3 Monaten die Beiträge nicht gezahlt werden und nur noch kurze Zeit Versicherungsschutz bestehe.

Ist es nicht die Aufgabe des Betreuers, dafür zu sorgen, dass laufende Kosten (wie z. B. die Beiträge an die LV) gewissenhaft bezahlt werden? Zumal die LV als Sicherheit im Darlehensvertrag verankert ist mit dem Hinweis, dass diese nicht gestundet werden darf?

Dem Betreuer liegt der Darlehensvertrag vor und er hatte die LV ja selber als Sicherheit erwähnt.

Welches Ziel wird durch eine Betreuung in Vermögensvorsorge angestrebt? Ist es das Ziel, Gläubiger vom Hals zu halten oder dafür zu sorgen, dass laufende Kosten auch tatsächlich geleistet werden?

Für jede Hilfe bin ich dankbar
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Reni12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 10:23   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,984
Standard

Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Welches Ziel wird durch eine Betreuung in Vermögensvorsorge angestrebt? Ist es das Ziel, Gläubiger vom Hals zu halten oder dafür zu sorgen, dass laufende Kosten auch tatsächlich geleistet werden?
Hallo Reni,

so schlecht das auch für dich ist aber Aufgabe des Betreuers ist es sicherlich nicht deine Ansprüche außerhalb der laufenden Privatinsolvenz zu befriedigen.
Wenn ich es noch so richtig im Kopf habe hattest du doch genau dieses Problem schon mal angesprochen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 10:38   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard

Ist schon klar... aber das ist leider keine Antwort auf meine Frage.

Ich frage mich ernsthaft, warum ein Betreuer bestellt wird, wenn die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten dann mehr aus dem Ruder geraten als zuvor.

Ich dachte, die Aufgabe eines Betreuers sei es, darauf zu achten, dass der Betreute seine finanziellen Angelegenheiten korrekt abwickelt und in den Griff bekommt.

Hier geht es momentan nicht um mein Geld, welches ich noch zu bekommen habe sonder um die hinterlegte Sicherheit im Darlehensvertrag, die SO keine Sicherheit mehr ist.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Reni12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 14:32   #4
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

vorweg....neben der frage zur vermögenssorge sind ja auch etliche nebenfragen gestellt.....

meine antwort soll auch nicht als rechtsberatung aufgefasst werden....

zur vermögenssorge/betreuung....ist es sicherlich nicht die kernaufgabe einer/eines gesetzlichen betreurin/betreuers für die befriedigung möglicher gläubiger zu sorgen.....aber auch nicht diese zu unterbinden.... (vertritt den betreuten gerichtlich und aussergerichtlich......in dem falle ja auch in der vermögenssorge)

zur lebensversicherung ist anzumerken, dass diese als sicherheit dienen kann. hier kommt es auf die form der sicherungsgewährung und den zeitpunkt (rangfolge) an....

mit einer zession (abtretung) zum wohlgemerkt richtigen zeitpunkt sollte man hier auf der sicheren seite sein (vorausgesetzt der wert der lv ist dem entsprechend).....an diesem schuldrechtlichen verhältnis ändert dann auch eine betreuung nicht viel....

wer sich als gläubiger auf eine schlechte absicherung oder eine schlechte vereinbarung verlässt, muss sich nicht wundern wenn das ganze in der durchsetzung scheitern kann (nicht zwingend muss).....

einsicht und reue kommen immer zu spät und pro futuro ist man ja schlauer!

trotzdem viel erfolg bei der befriedigung zu dem forderungsanspruch.......bei unsicherheiten kundigen rechtsrat einholen!
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 12:21   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
Standard

Hallo,

Sinn der Vermögenssorge ist meines Erachtens, finanziellen Schaden d. Betreuten zu verhindern und betr. Ansprüche des Betreuten geltend zu machen.
Dabei ist natürlich auch dessen Wille zu beachten.

Wenn dieser seine Zahlungen in die LV weiter leisten will und kann - ohne dass ihm hierdurch Nachteile entstehen (z.B. die Versagung einer Sozialleistung oder weil ihm dann Geld für existentielle Ausgaben fehlt) - so sollte dies weiter geschehen.

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
lebensversicherung, schulden, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40