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Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Alle Betreuer, die einen Betreuten in einem Wohnheim der Lebenshilfe Wuppertal haben, bekommen z. Zt. ein Schreiben von der Lebenshilfe, ...


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Alt 26.09.2005, 11:47   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 3
Standard Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht

Alle Betreuer, die einen Betreuten in einem Wohnheim der Lebenshilfe Wuppertal haben, bekommen z. Zt. ein Schreiben von der Lebenshilfe, wo sie aufgefordert werden: Die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gegenüber der Hilfeplankonferenz zu genehmigen. Der Grund hierfür sei, dass die Mitteilung der Diagnose der Grunderkrankung durch den behandelnden Arzt die Voraussetzung für eine weitere Gewährung von Hilfen ist. Der Elternbeirat der LH lehnt dieses ab, da erstens der LVR sehr wohl über die Erkrankung in Kenntnis gesetzt wurde, denn ansonsten würde bestimmt der LVR in der Vergangenheit keine Zahlungen vorgenommen haben. Und zum zweiten hat ein jeder Mensch, ob betreut oder nicht betreut, ein Recht auf ärztliche Schweigepflicht. Deshalb möchte ich allen raten, diese Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht nicht zu genehmigen.
Waltraud Demmer ist offline  
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Alt 26.09.2005, 17:07   #2
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
Standard

Hallo Walli,

danke für die Informationen, ich habe die Briefe auch schon auf dem Tisch liegen und mich ein wenig gewundert.... Besonders dass ich auch eine Vollmacht für einen meiner Betreueten unterschreiben soll, bei dem ich nur die Vermögenssorge habe :roll: und gar nicht unterzeichnungsberechtigt wäre.

Wir waren ein paar Tage an der Ostsee, ich melde mich die Tage mal bei euch.

Liebe Grüße

Achim
Achim ist offline  
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Alt 26.09.2005, 22:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Achim, Ostseeurlaub einfach traumhaft. Ich glaub, ich nehm mir wieder (über Weihnachten) ne Auszeit dort. Bin seit 2 Jahren der richtige Ostseefan - USEDOM - Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 27.09.2005, 09:58   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schweigepflicht

Hallo zusammen,

das mit der Schweigepflicht ist oft ja nur noch eine Farce. Gewiss, wir sollten sehr behutsam mit dem Angaben umgehen, doch gegenüber Hilfeplankonferenz?
Die Frage ist, wozu wollen und sollen sie es wissen und wer wird in der Konferenz informiert, den es eigentlich nichts angeht?

Ich habe einen Betreuten, der aus dem Wohnheim in eigene Wohnung zog und zur Krisenintervention weitere Stunden des Betreuten Wohnens genehmigt werden mussten. Wie schnell waren da sämtliche Umstände auf den Tisch, weshalb, wieso, warum, ob mit oder ohne Arzt, nur damit 2 Stunden pro Woche genehmigt werden. Das jemand mit drogenindizierter Psychose gebenenfalls in eine Krise geraten könnte, und wenn ja, weshalb, wurde über eine Stunde lang und breit diskutiert.

Die Befreiung der Schweigepflicht gegenüber der Hilfeplankonferenz ist doch letztlich, so wie es sehe und lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, eine Formalie. Denn was soll der Arzt anderes mitteilen, was in den Anträgen nicht bekannt gemacht wird und werden muss?

Umgekehrt ist natürlich die Frage berechtigt, wo bereits alles bekannt ist und eine Geheimhaltung praktisch obsolet, wozu dann noch die Befreiung? Wohl möglich nur als eine rechtliche Formalie, oder?

Gruß Heinz
 
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Alt 27.09.2005, 10:09   #5
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
Standard

Hallo Heinz,

je mehr ich über diese Sache nachdenke, muss ich dir recht geben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass schon immer für die Anträge und Entwicklungsberichte an den LVR die Diagnose mitgeteilt wurde. Diese wurden dann bei der Ärtzin angefragt und entsprechend übertragen. Ich vermute mal, dass es sich bei dieser Sache hier einfach um eine "Legalisierung" dieser Vorgehensweise handelt. Auf der anderen Seite muss man auch den Arbeitsaufwand betrachten, wenn man für jeden Hilfeplan den gesetzlichen Betreuer aufs neue kontaktieren muss, damit dieser die aktuelle Diagnose "freigibt".

Ich bin bei dieser Sache im Moment wirklich hin- und hergerissen.

Gruß

Achim
Achim ist offline  
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Alt 29.09.2005, 11:41   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 3
Standard

Hallo zusammen,

nachdem ich nun mehrere Erkundigungen eingeholt und auch mit einer Heinleitung der Lebenshilfe gesprochen habe, bin ich nun auch der Meinung, dass die Genehmigung bezüglich der "Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gegenüber der Hilfeplankonferenz" doch gegeben werden kann. Denn es ist so, wie "Heinz" es auch schon angesprochen hatte. Und zwar hat es wohl beim LVR auch eine Umstruktuierung gegeben und dieses ist in erster Linie wieder mal mit viel Bürokratie verbunden. Die Diagnose von jedem einzelnen Betreuten wird "nur" in der Hilfeplankonferenz bekannt gegeben, wobei zu bedenken ist, dass für jeden Betreuten ein Zeitrahmen von 10 bis 15 Minuten zur Verfügung steht und somit auch keine Diagnose-Unterlagen "ausgehändigt" werden. In der Hilfeplankonferenz befinden sich so ca. 5-6 Personen aus sozialen Einrichtungen und dem LVR. Trotzdem finde ich es sehr gut und wichtig, diese Themen hier in diesem Forum anzusprechen. Vielen Dank auch für die Rückmeldungen!!

Wünsche Euch allen viel Sonne im Herzen. Bis bald.
Waltraud Demmer ist offline  
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Alt 30.09.2005, 00:51   #7
Elisabeth
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht

Hallo, Waltraud .

Danke für den Tip. Da bin ich. Gestern habe ich mit Geschäftsführer und Vorstand über dieses Thema gesprochen. Tenor: Die Unterschrift unter die Entbindung v.d. Schweigepflicht spart eine Menge Zeit, erleichtert das Verfahren usw. Aber was ist dabei, wenn ich bei der behandelnden Ärztin ein Gesundheitszeugnis anfordere, dass durch meine Hände geht, bevor es zur Hilfeplankonferenz geht? Aus Erfahrung weiß ich, was in so einem Bericht des Arztes für Quatsch stehen kann. Ich finde: soviel Zeit muß sein. Es wird doch sowieso versucht, dieses Verfahren so gut wie möglich ohne Mitwirken (bis auf die Unterschrift) des Betreuers über die Bühne zu bringen.

Wünsche weiterhin frohes Schaffen

Elisabeth
 
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Alt 30.09.2005, 09:35   #8
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
Standard

Hallo Elisabeth,

herzlich Willkommen im Betreuungsforum. Wenn du dich vor dem Schreiben einer Nachricht im Forum anmeldest, in dem du oben auf "Login" klickst und dann dich mit deinem gewählten Benutzernamen (Elisabeth Bugrell) und deinem gewählten Passwort anmeldest. Dann wird dein Name automatisch neben jedem deiner Beiträge angezeigt. Außerdem bekommst du von dem Forum automatisch eine Meldung, wenn jemand auf deine Nachricht geantwortet hat. Bei weiteren Fragen zum Umgang mit dem Forum gibt es oben in der Navigation den Punkt "FAQ". Hier wird das Forum erklärt und auch solche Begriffe wie "BBCode" erklärt.

Liebe Grüße

Achim
Achim ist offline  
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Alt 30.09.2005, 11:49   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 3
Standard

Hallo Elisabeth,

bezüglich des Gesundheitszeugnisses kann ich Dir mitteilen, dass natürlich "jedes" Gesundheitszeugnis für die Hilfeplankonferenz von den gesetzlichen Betreuern gesichtet und unterzeichnet werden muss. Und das hat auch nichts mit dem Thema Zeit zu tun, denn es ging ja in erster Linie darum, ob überhaupt so eine Genehmigung erteilt werden sollte. Aber da gerade bei diesem Thema wohl einige Missverständisse aufkamen, bin ich nun doch froh, dass zumindest dieses Thema geklärt ist.

Liebe Grüße

Walli :wink:
Waltraud Demmer ist offline  
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Stichworte
gesundheit, hilfeplankonferenz, schweigepflicht

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