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Ärztliche Gutachten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärztliche Gutachten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hi michaela, anderer leute erleben als plattheit abzuwerten, hilft sicher weiter....


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Alt 30.09.2009, 15:32   #11
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi michaela,
anderer leute erleben als plattheit abzuwerten, hilft sicher weiter.
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Alt 01.10.2009, 00:57   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
1) Das Geld des Richters ist nicht gleich zu setzen mit dem Geld des Staates !
Verstehe ich nicht, welches Geld soll hier denn gemeint sein?

Zitat:
2) Eine Berufsbetreuerin die vom Staat bezahlt wird bekommt weniger Stundenlohn als eine Berufsbetreuerin, die von einer vermögenden betreuten Person bezahlt wird!
Das stimmt, weil mehr Vermögen auch mehr Verwaltung bedeutet.

Zitat:
3) Gutachten die das Gericht haben möchte müssen nicht immer vom Staat bezahlt werden (!) - wenn nämllich die betreute Person vermögend ist !
Stimmt auch und was soll daran verkehrt sein, dass bei mittellosen Menschen der Staat eintritt und bei vermögenden nicht?

Zitat:
4) Die Pauschale im 3. Jahr der Betreuung einer vermögenden Person beträgt immernoch 594,- Euro
alle drei Monate, also 198,- Euro im Monat. Bei einem Stundensatz von 44 Euro inkl.Steuer !
Hier sind nicht nur die 19 % Steuern rauszurechnen, die ans Finanzamt abgeführt werden müssen, sondern auch Porto, Sprit, Telefonkosten usw. dieser Stundensatz ist incl. aller Kosten.

Zitat:
5) Das macht im Jahr knapp 2400 Euro , die dem vermögenden zu Betreuenden nicht zur Verfügung stehen z.B. für körperliche gesundheitliche Zwecke .
Dafür hat er eine Betreuung und muss sich um nichts kümmern. Du darfst mal nicht vergessen, dass die Berufsbetreuung erst ins Spiel kommt, wenn keine anderen Personen zur Verfügung stehen.

Zitat:
Nun stellt sich die Frage - wie viele Menschen darf ein Berufsbetreuer betreuen ? 20 ? 30 ? 40 ? 50 ? - keine Ahnung
Der Betreuungsbehörde hat einen Überblick über die geführten Betreuungen und auch darüber wie sie geführt werden. Bei uns findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Betreuungsstelle und den Gerichten statt. Es gibt, soweit ich weiß, keine genaue Grenze, aber zu viele Betreuungen und Überforderungen würden sehr schnell festgestellt werden. Übrigens führen Behördenbetreuer um die 70 Betreuungen!

Zitat:
7) Wie viel Zeit bleibt dem Berufsbetreuer bei z.B. 30 zu betreuenden Personen für den Einzelfall ?
Ich führe über 30 Betreuungen und wage gar nicht auszurechnen wie viel ich schon in meine Freizeit hingearbeitet habe. Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche und schaue nicht auf die Uhr.

Zitat:
8) Und wie viele von den zu betreuenden Personen sind vermögend
Bei mir sind es ganz 2! Und ich reiße mich auch gar nicht darum, weil man nämlich locker mal ein 1/2 Jahr auf seine Vergütung warten kann. Da pfeife ich gerne auf bisschen mehr Geld.

Zitat:
9) gehen wir davon aus , dass dann - sagen wir - die Hälfte der zu betreuenden Personen bettlägerig und Pflegefälle sind , ergibt sich ein Zeitspielraum für den Betreuer, den er wieder für neue Klienten ausnutzen kann ....
Bettlägerige Klienten machen keine Arbeit, benötigen keine Hilfe und laufen so vor sich her? Das denkst Du wirklich? Für mittellose Heimbewohner gibt es sage und schreibe 2 Std. mtl. und abgesehen davon, dass sie viel häufiger als jüngere Patienten ins KH kommen, Arztgespräche nötig sind, man Behandlungen im Auge behalten muss, fallen dazu noch die Heimbesuche an. Es ist eine Schande, dass man gerade bei jenen, die sich nicht rühren können annimmt, dass sie weniger Arbeit bedeuten. Das gilt für Heimbewohner ganz genauso wie für Pflegefälle zu Hause. Letztendlich ist der Betreuer quasi rund um die Uhr für alle da.

Ich habe übrigens nicht 50 % dieser Klienten, die so gar keine Arbeit machen sollen..

Zitat:
10) Jedes Gutachten, dass ein Arzt erstellen soll bringt ihm zunächst mal Geld ein ... ob vom Gericht ( Staat) bezahlt oder von der betroffenen Person .... –
Kein Arzt arbeitet umsonst. Das ist allgemein bekannt..


Zitat:
11) da in den meisten Fällen gerne von Seiten des Gerichtes und von der Betreuungsperson der Amtsarzt zu Rate gezogen wird ....
verdient also auch er ....
Der Amtsarzt hat ein festes Gehalt, egal wie viele Gutachten er nun erstellt.

Zitat:
12) warum also sollte der Laie da nicht vermuten, dass sich hier eine gut funktionierende Nahrungskette aufgebaut hat, die von einer betroffenen Person nur sehr schwer aufzulösen und zu beweisen ist ?
Ich möchte mich hier einfach nur den Worten von Michaela anschließen.

Zitat:
13) Zwar wird bei dem vermögenden Betreuten gerne argumentiert, dass ein Gutachten des Amtsarztes billiger sei ... aber zu jedem Termin beim Amtsarzt wird auch zunächst formel auch die/ der Betreuer mit eingeladen ....
Falsch, ich bin noch nie bei der Begutachtung durch den Amtsarzt eingeladen worden, weil zu dem Zeitpunkt noch gar nicht feststeht, ob ich überhaupt Betreuerin von xy werde. Diese Details bekomme ich erst, wenn ich bestellt wurde.

Zitat:
14) die Frage ist also - in wiefern ist dieses Gutachten dann noch weitestgehend objektiv ?
Diese Frage ist mit Nr. 13 schon beantwortet.

Zitat:
15) Für mich steht fest, dass aufgrund all dieser Fakten bewusst ein Mißtrauen bei Menschen geschürt wird. die zwar krank sind, aber durchaus noch geistesgegenwärtig !!!
Ich sehe keine Fakten, Du bist einfach nicht richtig informiert.

Zitat:
16) Selbst gesunde Menschen können am Mißbrauch von Machtpositionen zerbrechen ... - siehe verschiedene Gedenkstätten aus uns allen bekannten Zeiten !
Jeder kann für sich vorsorgen, damit kein Fremder eine Betreuung übernehmen muss. Ich kann da keine Machtposition erkennen. Wenn das Wohl anderer in fremde Hände gelegt wird, dann muss man damit leben, dass sie sich einmischen.
Tina L. ist offline  
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Alt 08.10.2009, 10:54   #13
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
Standard

Hallo an alle,

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
Mal ganz kurz
1) Das Geld des Richters ist nicht gleich zu setzen mit dem Geld des Staates !
Richtig! Und nun? Was soll uns das sagen? Schade, wenn jemand ein solches Statement abgibt und dann nicht klar sagt, was er damit ausdrücken will.

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
2) Eine Berufsbetreuerin die vom Staat bezahlt wird bekommt weniger Stundenlohn als eine Berufsbetreuerin, die von einer vermögenden betreuten Person bezahlt wird!
[/quote]
Stimmt auch! Bedeutet letztlich nichts anderes, als das der Staat, wie auch in anderen Bereichen (zB Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe) zwar eintritt, aber nicht die volle Belastung trägt, sondern ein anderer (hier der Betreuer) eben die Zeche mitträgt, indem auf ein Teil der Vergütung unfreiwillig verzichtet wird. Finde ich grundsätzlich auch oK, da der Sozialstaat anders wahrscheinlich kaum finanzierbar wäre.
Im übrigen hat TinaL ja bereiots darauf hingewiesen, dass Vermögen in der Regel auch mehr Arbeit macht. Sind bei mittellosen Betreuten die notwendigen Anträge erst einmal durch, die Bezahlung der Fixkosten läuft und es ist geklärt, wer, wann und wie über das dann nioch vorhandene Geld verfügt, läuft die finanzielle Seite in vielen Fällen erst einmal "von alleine" weiter, solange nichts unvorhergesehenes passiert. Ist nicht immer so, aber doch häufig.

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
3) Gutachten die das Gericht haben möchte müssen nicht immer vom Staat bezahlt werden (!) - wenn nämllich die betreute Person vermögend ist !
Das Gericht ordnet die Gutachten grundsätzlich nur an, wenn es sie für notwendig erachtet. Die Gutachten werden für den Betreuten erstellt, warum also soll ich diese über meine Steuern und Abgaben mitfinanzieren, wenn der Betreute sie selbst bezahlen kann? Genau so kann eben ein Sozialstaat nur funktionieren: wer ausreichend Geld hat, muss in seinen eigenen Angelegenheiten notwendige Dinge eben selbst bezahlen, nur bei denen, die das nicht können, muss der Staat einspringen.

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
4) Die Pauschale im 3. Jahr der Betreuung einer vermögenden Person beträgt immernoch 594,- Euro alle drei Monate, also 198,- Euro im Monat. Bei einem Stundensatz von 44 Euro inkl.Steuer !
Ja, wir werden alle noch reich, soweit wir es noch nicht sind. Ein Stundensatz von 44 EUR erscheint vielen Menschen zunächst hoch, zieht man aber Steuer, notwendige Versicherungen, sonstigen Aufwand ab, ist es nicht wirklich ein Spitzenverdienst. Im übrigen dürfte der reale Stundenlohn in den meisten Fällen niedriger sein, da man mit der pauschalen Stundenzahl in vielen Fällen einfach nicht hinkommt.

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
5) Das macht im Jahr knapp 2400 Euro , die dem vermögenden zu Betreuenden nicht zur Verfügung stehen z.B. für körperliche gesundheitliche Zwecke .
Berufsbetreuer sind letztlich auch Unternehmer im Dienstleistungssektor. Berechne doch mal, was einige Betreute die Putzfrau, der Friseur,... kostet. Wäre ja auch Geld, dass man anders einsetzen könnte, sollte also auch der Staat bezahlen!?

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
6) Nun stellt sich die Frage - wie viele Menschen darf ein Berufsbetreuer betreuen ? 20 ? 30 ? 40 ? 50 ? - keine Ahnung ()
7) Wie viel Zeit bleibt dem Berufsbetreuer bei z.B. 30 zu betreuenden Personen für den Einzelfall ?
In jedem Fall viel zu wenig!

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
8) Und wie viele von den zu betreuenden Personen sind vermögend ?
Jedenfalls bei mir: die wenigsten.

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
9) gehen wir davon aus , dass dann - sagen wir - die Hälfte der zu betreuenden Personen bettlägerig und Pflegefälle sind , ergibt sich ein Zeitspielraum für den Betreuer, den er wieder für neue Klienten ausnutzen kann ....
Muss aber nicht so sein, dazu hat TinaL ja schon geschrieben, wenn Krankenhausaufenthalte dazwischen kommen etc, verschiebt sich das oft urplötzlich.
Teilweise mE dennoch richtig, wenn alles finanzielle geregelt ist, der Betreute gut untergebracht und versorgt ist und im Idealfall auch noch Angehörige hat, die ihn regelmäßig besuchen, ist der Zeitaufwand, solange nichts ungewöhnliches passiert, durchaus geringer als bei anderen. Dafür gibt es auch Betreute, für die man deutlich mehr Zeit benötigt, als die pauschalen Vorgaben vorsehen. Wenn die Vergütung pauschaliert ist, funktioniert es eben nur über solche Mischkalkulationen.

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
10) Jedes Gutachten, dass ein Arzt erstellen soll bringt ihm zunächst mal Geld ein ... ob vom Gericht ( Staat) bezahlt oder von der betroffenen Person .... -
11) da in den meisten Fällen gerne von Seiten des Gerichtes und von der Betreuungsperson der Amtsarzt zu Rate gezogen wird ....
verdient also auch er ....
12) warum also sollte der Laie da nicht vermuten, dass sich hier eine gut funktionierende Nahrungskette aufgebaut hat, die von einer betroffenen Person nur sehr schwer aufzulösen und zu beweisen ist ? Insbesondere, wenn er zur Beauftragung eines RA , die Freisetzung seines Geldes aus seinem Vermögen braucht , denn auf Prozesskostenhilfe hat er ja keinen Anspruch, weil er ja vermögend ist ! ?
Dazu haben andere ja schon genügend Stellung genommen. Nur kurz zur Prozeßkostenhilfe nochmals: auch hier, wie bei der Betreuervergütung, kein Grund, warum derjenige, der es sich leisten kann, für von ihm in Anspruch genommene Dienstleistungen nicht selbst bezahlen soll. Schließlich tragen wir alle die Zahlungen, die der Staat leisten muss und soll, weil jemand es eben nicht selbst kann.

Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
13) Zwar wird bei dem vermögenden Betreuten gerne argumentiert, dass ein Gutachten des Amtsarztes billiger sei ... aber zu jedem Termin beim Amtsarzt wird auch zunächst formel auch die/ der Betreuer mit eingeladen ....
14) die Frage ist also - in wiefern ist dieses Gutachten dann noch weitestgehend objektiv ?
15) Für mich steht fest, dass aufgrund all dieser Fakten bewusst ein Mißtrauen bei Menschen geschürt wird. die zwar krank sind, aber durchaus noch geistesgegenwärtig !!!
16) Selbst gesunde Menschen können am Mißbrauch von Machtpositionen zerbrechen ... - siehe verschiedene Gedenkstätten aus uns allen bekannten Zeiten !
Den Vergleich finde ich total daneben.
Sicher gibt es, wie in jedem System, Menschen die Macht mißbrauchen und auch solche, die sich damit skrupellos (und häufig nicht im Rahmen der Legalität) eine goldene Nase verdienen. Damit ist aber nicht gleich das System schlecht.
Klar verdienen Berufsbetreuer Geld mit den Betreuungen, es ist mir vollkommen unklar, warum bei Berufen mit sozialen Bezügen so oft erwartet wird, dass diese fast unentgeltlich ausgeführt werden. Man kann von niemandem erwarten, dass er ohne Bezahlung arbeitet, auch Betreuer und ihre Familien müssen schließlich von irgend etwas leben. Reich werden dürfte als Betreuer aber sehr schwer sein, wenn man sich, wie es sicherlich der allergrößte Teil praktiziert, an Recht und Gesetz hält und sich darüber hinaus bemüht, wirklich für die Betreuten da zu sein.


Zitat:
Zitat von tine09 Beitrag anzeigen
Schönen Sonntag - und gebt auf euch acht (!!) egal welche Seite ihr vertretet - gebt acht nicht eure Menschlichkeit zu verlieren!
Bedenkt:
Alle Menschen - auch ihr selbst - seid Einzelstücke - Persönlichkeiten mit Grundrechten und wert menschenwürdig behandelt zu werden !
Ohne ein gewisses Maß an Mitgefühl und Menschlichkeit ist dieser Job nicht zu bewältigen.

Diese ständige Schelte auf dem Hintergrund, wir würden viel zu viel verdienen, hat wirklich Stammtischniveau. In vielen Betrieben, am Fließband oder wo auch immer, wäre sicherlich mehr verdient und außerdem ein sehr viel geregelteres Leben möglich.

Viele Grüße
rorikae

Geändert von rorikae (08.10.2009 um 11:00 Uhr)
rorikae ist offline  
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Alt 08.10.2009, 23:44   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Zitat von tine09
Schönen Sonntag - und gebt auf euch acht (!!) egal welche Seite ihr vertretet - gebt acht nicht eure Menschlichkeit zu verlieren!
Bedenkt:
Alle Menschen - auch ihr selbst - seid Einzelstücke - Persönlichkeiten mit Grundrechten und wert menschenwürdig behandelt zu werden !

Hallo Tine

Ich geh' mal als Berufsbetreuer davon aus, dass ich die Seite meiner Betreuten zu vertreten habe - und auch tue. So einfach ist das.
Meine Arbeit besteht gerade daraus, dafür zu sorgen, dass meine Betreuten menschenwürdig behadelt werden und ihre Grundrechte (und ehrlich nicht nur diese) gewahrt werden.
In vielen Fällen ist meine Aufgabe für diese Menschen ein l(i)ebenswertes Leben überhaupt erst zu ermöglichen.
Das gilt für alle Betreuten, egal ob vermögend oder nicht.

Und wenn Betreute vermögend sind, dann finde ich es auch völlig OK, wenn sie diese Leistung auch bezahlen. Klar kommt es vor, dass meine Vergütung das kleine Vermögen aufbraucht - aber ist ein lebenswertes Leben das nicht auch wert? Oder ist es besser ein kleines Vermögen zu haben, aber trotzdem nicht lebenswert leben zu können? Mittlere Vermögen werden von der Vergütung schon nicht mehr groß angekratzt.

Die Überlegung, dass Betreuungsarbeit eine wertvolle Arbeit ist - und damit auch ihren (mit 44,00 € pro Stunde eigentlich zu geringen) Preis hat, sollte sich eigentlich auch mal in den Hirnen etablieren - und im allgemeinen erheblich offensiver vertreten werden.

Liebe Grüße

Imre

__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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