Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärztliche Gutachten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mal ganz kurz
1) Das Geld des Richters ist nicht gleich zu setzen mit dem Geld des Staates !
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26.09.2009, 10:40 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 1
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Ärztliche Gutachten
Mal ganz kurz
1) Das Geld des Richters ist nicht gleich zu setzen mit dem Geld des Staates ! 2) Eine Berufsbetreuerin die vom Staat bezahlt wird bekommt weniger Stundenlohn als eine Berufsbetreuerin, die von einer vermögenden betreuten Person bezahlt wird! 3) Gutachten die das Gericht haben möchte müssen nicht immer vom Staat bezahlt werden (!) - wenn nämllich die betreute Person vermögend ist ! 4) Die Pauschale im 3. Jahr der Betreuung einer vermögenden Person beträgt immernoch 594,- Euro alle drei Monate, also 198,- Euro im Monat. Bei einem Stundensatz von 44 Euro inkl.Steuer ! 5) Das macht im Jahr knapp 2400 Euro , die dem vermögenden zu Betreuenden nicht zur Verfügung stehen z.B. für körperliche gesundheitliche Zwecke . 6) Nun stellt sich die Frage - wie viele Menschen darf ein Berufsbetreuer betreuen ? 20 ? 30 ? 40 ? 50 ? - keine Ahnung () 7) Wie viel Zeit bleibt dem Berufsbetreuer bei z.B. 30 zu betreuenden Personen für den Einzelfall ? 8) Und wie viele von den zu betreuenden Personen sind vermögend ? 9) gehen wir davon aus , dass dann - sagen wir - die Hälfte der zu betreuenden Personen bettlägerig und Pflegefälle sind , ergibt sich ein Zeitspielraum für den Betreuer, den er wieder für neue Klienten ausnutzen kann .... 10) Jedes Gutachten, dass ein Arzt erstellen soll bringt ihm zunächst mal Geld ein ... ob vom Gericht ( Staat) bezahlt oder von der betroffenen Person .... - 11) da in den meisten Fällen gerne von Seiten des Gerichtes und von der Betreuungsperson der Amtsarzt zu Rate gezogen wird .... verdient also auch er .... 12) warum also sollte der Laie da nicht vermuten, dass sich hier eine gut funktionierende Nahrungskette aufgebaut hat, die von einer betroffenen Person nur sehr schwer aufzulösen und zu beweisen ist ? Insbesondere, wenn er zur Beauftragung eines RA , die Freisetzung seines Geldes aus seinem Vermögen braucht , denn auf Prozesskostenhilfe hat er ja keinen Anspruch, weil er ja vermögend ist ! ? 13) Zwar wird bei dem vermögenden Betreuten gerne argumentiert, dass ein Gutachten des Amtsarztes billiger sei ... aber zu jedem Termin beim Amtsarzt wird auch zunächst formel auch die/ der Betreuer mit eingeladen .... 14) die Frage ist also - in wiefern ist dieses Gutachten dann noch weitestgehend objektiv ? 15) Für mich steht fest, dass aufgrund all dieser Fakten bewusst ein Mißtrauen bei Menschen geschürt wird. die zwar krank sind, aber durchaus noch geistesgegenwärtig !!! 16) Selbst gesunde Menschen können am Mißbrauch von Machtpositionen zerbrechen ... - siehe verschiedene Gedenkstätten aus uns allen bekannten Zeiten ! Schönen Sonntag - und gebt auf euch acht (!!) egal welche Seite ihr vertretet - gebt acht nicht eure Menschlichkeit zu verlieren! Bedenkt: Alle Menschen - auch ihr selbst - seid Einzelstücke - Persönlichkeiten mit Grundrechten und wert menschenwürdig behandelt zu werden ! |
26.09.2009, 14:08 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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mal ganz kurz ?
das ist ja wohl kaum mal eben in aller kürze zu beantworten....
ausserdem stehen viele punkte ja als diskussionsthema für sich....wenn wolltest du denn mit der informationsflut erschlagen? ein antworten fällt so doch recht schwer......das würde deutlich den rahmen eines einzelnen threads sprengen.....bitte etwas strukturierter vortragen, dann kann man auch darauf reagieren.... lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
26.09.2009, 19:48 | #3 | ||||
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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puh, was für ein Posting zum Einstieg!
Ich fange mal etwas weiter unten an zu antworten: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
das stimmt sicherlich, aber ich sehe den Zusammenhang zum Betreuungsrecht gerade nicht. Magst Du Dich vielleicht vorstellen und etwas erläutern, was der Hintergrund Deines Beitrages hier ist? Das fände ich sehr nett! |
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26.09.2009, 22:50 | #4 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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tine09,
es stimmt, das habe ich selbst erlebt und noch schlimmer! Anna |
27.09.2009, 01:15 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo !
1) Das Geld des Richters ist nicht gleich zu setzen mit dem Geld des Staates ! Was sollen mir diese Worte sagen ? 2) Eine Berufsbetreuerin die vom Staat bezahlt wird bekommt weniger Stundenlohn als eine Berufsbetreuerin, die von einer vermögenden betreuten Person bezahlt wird! Ungerecht, aber wohl vom Gesetzgeber so vorgesehen. Betreuungsrecht ändern. 3) Gutachten die das Gericht haben möchte müssen nicht immer vom Staat bezahlt werden (!) - wenn nämllich die betreute Person vermögend ist ! Hallo - das wäre erst möglich, wenn die Betreuung bereits eingerichte wurde uns sozusagen amtlich feststeht, ob jemand vermögend im Sinne des Gesetzes ist oder nicht. 4) Die Pauschale im 3. Jahr der Betreuung einer vermögenden Person beträgt immernoch 594,- Euro alle drei Monate, also 198,- Euro im Monat. Bei einem Stundensatz von 44 Euro inkl.Steuer ! Schlechte Bezahlung, aber das sollte man eigentlich wissen, wenn man Berufsbetreuer wird. 5) Das macht im Jahr knapp 2400 Euro , die dem vermögenden zu Betreuenden nicht zur Verfügung stehen z.B. für körperliche gesundheitliche Zwecke . Stimmt. Arg traurig, besonders, wenn der Betreute etliche hunderttausend Euro auf der hohen Kante hat. 6) Nun stellt sich die Frage - wie viele Menschen darf ein Berufsbetreuer betreuen ? 20 ? 30 ? 40 ? 50 ? - keine Ahnung () Weiß ich auch nicht. 7) Wie viel Zeit bleibt dem Berufsbetreuer bei z.B. 30 zu betreuenden Personen für den Einzelfall ? Kann man ausrechnen, oder hier im Forum die Suchfunktion bemühen. 8) Und wie viele von den zu betreuenden Personen sind vermögend ? Bei mir eine. Noch. In einem halben Jahr nicht mehr (Heimkosten). 9) gehen wir davon aus , dass dann - sagen wir - die Hälfte der zu betreuenden Personen bettlägerig und Pflegefälle sind , ergibt sich ein Zeitspielraum für den Betreuer, den er wieder für neue Klienten ausnutzen kann .... ? Bettlägerige Betreue = wenig Zeitaufwand, nicht bettlägerige Betreute = viel Zeitaufwand ? Auch zu diesem Thema (Zeit für Betreute bei Berufsbetreuungen) wurde hier schon einiges geschrieben. 10) Jedes Gutachten, dass ein Arzt erstellen soll bringt ihm zunächst mal Geld ein ... ob vom Gericht ( Staat) bezahlt oder von der betroffenen Person .... – Nö, die arbeiten alle für Luft und Liebe… 11) da in den meisten Fällen gerne von Seiten des Gerichtes und von der Betreuungsperson der Amtsarzt zu Rate gezogen wird .... verdient also auch er .... Der Amtsarzt ist Beamter und bekommt sein Geld, ob er nun 1 Gutachten fertigt oder 100. 12) warum also sollte der Laie da nicht vermuten, dass sich hier eine gut funktionierende Nahrungskette aufgebaut hat, die von einer betroffenen Person nur sehr schwer aufzulösen und zu beweisen ist ? Insbesondere, wenn er zur Beauftragung eines RA , die Freisetzung seines Geldes aus seinem Vermögen braucht , denn auf Prozesskostenhilfe hat er ja keinen Anspruch, weil er ja vermögend ist ! ? Liebe tine09, dies ist für mich der erste Punkt, wo es eigentlich interessant wird. Die Nr. 1-11 kann man weglassen. Ich würde es so formulieren: es besteht die Gefahr einer Betreuungsmafia, wenn Richter und Gutachter zu sehr miteinander „können“. Der Richter weiß, was der Gutachter so schreibt, und der Gutachter weiß, wie der Richter tickt. Keiner will dem anderen wehtun, und da kann schon mal das Recht auf der Strecke bleiben. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben können, sind natürlich sehr schlimm. 13) Zwar wird bei dem vermögenden Betreuten gerne argumentiert, dass ein Gutachten des Amtsarztes billiger sei ... aber zu jedem Termin beim Amtsarzt wird auch zunächst formel auch die/ der Betreuer mit eingeladen .... Nö, ich war noch nie dabei, wenn der Amtsarzt beim Betreuten war. Z. B. vor Einrichtung einer Betreuung. Und das amtsärztliche Gutachten bekommt man auch nicht mehr zur Kenntnis. 14) die Frage ist also - in wiefern ist dieses Gutachten dann noch weitestgehend objektiv ? Da kommt es wohl auf den Einzelfall an. Es sind ohne allzu viel Fantasie durchaus Konstellationen möglich, wo das Gutachten fast überhaupt nicht stimmt. Grade bei psychiatrischen/psychologischen Gutachten ist der Beurteilungsspielraum sehr groß. Und bei drei Gutachtern wird man drei verschiedene Meinungen bekommen. 15) Für mich steht fest, dass aufgrund all dieser Fakten bewusst ein Mißtrauen bei Menschen geschürt wird. die zwar krank sind, aber durchaus noch geistesgegenwärtig !!! Wer wird nicht misstrauisch, wenn Fremde die eigenen Angelegenheiten regeln sollen ? 16) Selbst gesunde Menschen können am Mißbrauch von Machtpositionen zerbrechen ... - siehe verschiedene Gedenkstätten aus uns allen bekannten Zeiten ! Stimmt leider. Gruß Andreas |
28.09.2009, 01:22 | #6 |
Gesperrt
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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"warum also sollte der Laie da nicht vermuten, dass sich hier eine gut funktionierende Nahrungskette aufgebaut hat, die von einer betroffenen Person nur sehr schwer aufzulösen und zu beweisen ist".
Ja, genau das ist der Punkt. Die verdienen alle mit. gelöscht von Tina L., da Mutmaßungen und Unterstellungen Grüssli |
30.09.2009, 07:36 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
ist Euch bewusst was Ihr hier anrichtet? Da wird ein armes Schwein sinnlos durchs Dorf getrieben. Gut, kann man machen wenn man mit der eigenen Langeweile und dem eigenen Frust nicht klar kommt. Aber....wir sind hier nicht beim Stammtisch. Hier- und allgemein bei Betreuungen - gehts um kranke Menschen. Personen denen oft die Krankheit nicht mal klar ist, die sich Tag für Tag mehr ins Abseits bringen, die dann oftmals völlig "unten" sind und ausserhalb jedes menschenwürdigen Lebens stehen. Tolle Lösung- und die Welt ist ja so voll von Menschen die dann auch noch hilfreich die Hand reichen, allen voran unser Sozialstaat. In meiner Praxis muss ich täglich erleben wie das dann ist für diese Menschen im regelrechten "Endsstadium", wenn gar nichts mehr geht, wenn klar wird das sich auch die kleinsten Wünsche nicht mehr erfüllen lassen werden weil so viel Zeit gar nicht mehr bleibt. Beiträge mit Feststellungen wie "gut funktionierende Nahrungskette" empfinde ich in diesem Zusammenhang - natürlich nur gut gemeint- als zynisch und verächtlich. Mir graust bei so viel Selbstgefälligkeit- milde formuliert. Gruss, obwohls mir im Moment echt schwer fällt. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
30.09.2009, 08:29 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Anschluss
Hallo Forum,
kann und will mich ohne wenn und aber Michaelas Worten anschliessen! Robertaw |
30.09.2009, 10:59 | #9 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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das erleben von menschen ist nu mal unterschiedlich und die jeweiligen sichtweisen und assoziationen dazu eben auch. es gibt im leben keine falsch oder richtig.
@ michaela vielleicht solltest du dir nicht gleich jeden schuh anziehen |
30.09.2009, 15:24 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zeiten,
es ging weder um falsch oder richtig sondern um das fleissige Verbreiten von Stammtisch"weisheiten" und Plattheiten ! Derart ausgelatschte Schuhe ziehe ich mir bestimmt nicht an, keine Sorge Michaela
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