Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
die Befreiung von den GEZ-Gebühren wir wahrscheinlich über die Sozialhilfebedürftigkeit laufen. Als Nachweis fordert die GEZ eine Bescheinigung des ...
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#21 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
die Befreiung von den GEZ-Gebühren wir wahrscheinlich über die Sozialhilfebedürftigkeit laufen. Als Nachweis fordert die GEZ eine Bescheinigung des Sozialamtes (dazu werden von den Sozialämtern spezielle Vordrucke benutzt) oder eine beglaubigte Kopie des aktuellen Sozialhilfebescheides. Die Sachen kann man telefonisch anfordern, ich habe vor Weihnachten innerhalb von zwei Tagen sowohl die Bescheinigung, als auch den beglaubigten Sozialhilfebescheid von einem Sozialamt auf dem Tisch gehabt. Wenn der Schwerbehindertenausweis abgelaufen ist bzw. nicht die entsprechenden Merkzeichen enthält, dann dürfte der Weg über die Sozialhilfebedürftigkeit einfacher sein. Bei der GEZ-Befreiung ist aber noch darauf zu achten, daß erst im Monat, der der Antragstellung folgt, die Befreiung ausgesprochen wird. Wenn also jetzt im Januar beantragt wird, dann gilt die Befreiung erst ab Februar. Eine rückwirkende Befreiung wird nicht erteilt und man muß erst wieder mit der GEZ verhandeln, damit die aufgelaufenen Gebühren ausgebucht werden. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#22 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
![]() Bei rein gesundheitlichen Aspekten reicht jedoch kein Merkzeichen G. |
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#23 |
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"Viele Sterne in einem Körper"
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
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hallo Tina,
ja, habe gerade gesehen, dass ich das "RF" leider in meiner Antwort vergessen habe. Sorry, heute war unser Burzeltag (also der von der Host) da habe ich viel zu schnell getippt, ohne mich noch einmal zu vergewissern, ob auch das von den Fingern getippt wurde, was ich gedacht habe. Das "RF" ist natürlich wesendlicher Bestandteil der Befreiung. Menschen, die bei uns im Netzwerk zwar 100% behindert sind, aber kein "RF" oder "G" in ihrem Ausweis haben, bekommen natürlich auch keine GEZ Befreuung. Sorry, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist! Schitt, ich weiß das ich jetzt nicht dran bin in der Zeit, aber wollte meinen Therad hier noch richtig stellen. Entschuldigung, dass ich hier mal von einer Kontrolle meinerseits abgelenkt war. Tina, dass "G" steht nicht für gebehindert, sondern gehörlos, soweit jeder weiß. Dieser Buchstabe ist in allen Versicherrungsanstalten gleich, und wird daher immer bei der GEZ Befreiuung gleich gestellt. Wichtig ist hier nur, das auch das "RF" von Amtswegen gleich mit auf den Ausweis kommt. Also das war bei unserem, und von denen wo wir es gesehen haben (im Netzwerk) automatisch mit enthalten, denn Taube Menschen wird nie wieder ein Gehör mal ebenso wachsen, dass weiß auch der Rententräger und erst Recht die GEZ. LG Sternenhimmel
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Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist, als geliebt für das, was man nicht ist. Geändert von Sternenhimmel (03.01.2010 um 23:45 Uhr) |
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#24 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ist doch nix passiert Sternenhimmel!
![]() Ich bin Dir nur zuvorgekommen...
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#25 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
Kohlenklau schreibt: ....oder eine beglaubigte Kopie des aktuellen Sozialhilfebescheides. Dazu möchte ich noch ergänzen, dass Berufsbetreuer keine beglaubigten Kopien sondern einfach nur Kopien abgeben müssen. Grüsse Michaela |
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#26 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Echt? Nur die Kopien?
Uns wurde vom BdB im August 2005 ein Schreiben der GEZ übersendet, dass man bis auf Widerruf entsprechende Beglaubigungen durch Berufsbetreuer anerkennen wird. Deshalb sende ich dieses Schreiben + abgestempelte und unterschrieben Kopie mit. Oft genug kam in der Vergangenheit immer wieder die Anmerkung, dass ich die Kopie bitte beglaubigen lassen sollte, wenn ich den Wisch der GEZ an den BdB nicht beigelegt hatte. Das könnte ich mir ja glatt sparen.. Diese eine zusätzliche Kopie kostet nämlich meistens immer gleich mehr Porto.
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#27 |
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"Viele Sterne in einem Körper"
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
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hallo tina,
tröste dich, hier im land brandenburg ist es genauso, wie du geschrieben hast. ich denke, dass ist von wohnort zu wohnort unterschiedlich. scheinbar wird das in michaela ihrem wohnort anders gehandhabt, wie bei dir und in unserer region. die GEZ scheint hier noch keinen gemeinsamen nenner gefunden zuhaben, der tatsächlich auf ganz deutschland gleich zutrifft. lieber schikanieren sie einen, und in einem anderen einzugsbereich sind sie qulanter! lg sternenhimmel |
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#28 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Sogar wesentlich mehr als das... Wie Tina ganz richtig geschrieben hat, kann eine Befreiung wg. Behinderung nur bei eingetragenem Merkzeichen "RF" erfolgen. Das Merkzeichen "G" hat damit rein gar nichts zu tun. Zitat:
Merkzeichen "G" steht immer noch und schon sehr lange für "gehbehindert". Du meinst vermutlich das Merkzeichen "Gl". ![]() Ich "beglaubige" das Vorliegen von Original-Nachweisen gegenüber der GEZ seit 2004 selber und es gab bis dato nur 2, 3 Mal Nachfragen.
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#29 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
Michaela schrieb, dass sie keine beglaubigte Kopien beilegen muss, sondern einfach nur Kopien.
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#30 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Moin moin zusammen,
da ich gar nicht die Befugnis habe zu beglaubigen spare ich mir den Zauber, dass ich so tue wie wenn.... . Nachfragen oder Reklamationen gibts ca 5-6 pro Jahr, da reicht dann ein Fax (kost nix Tina ) mit dem Hinweis, dass usw.Schöne Woche. Michaela |
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