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Vollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von jelka ... sollte das etwa bedeuten, daß ich als eaB von berufsbetreuenden Kollegen mir sowas beglaubigen lassen ...


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Alt 06.01.2010, 10:35   #41
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
... sollte das etwa bedeuten, daß ich als eaB von berufsbetreuenden Kollegen mir sowas beglaubigen lassen kann?
Nein, nein - da hab ich wohl zum Missverständnis beigetragen. Es ist so, wie Michaela sagte: Auch unsereins ist nicht befugt, irgendetwas und schon gar nicht für Dritte zu beglaubigen. Aber der GEZ (mit eigener Unterschrift und Stempel) bestätigen, dass das Original des Bescheides, den ich in Kopie beigefügt habe, hier vorgelegen hat, kann ich ja durchaus machen - solange keiner fragt, ob ich wirklich eine "Behörde" bin oder ich vorsätzlich den entsprechenden Eindruck erwecke...

Mal ins Blaue gedacht:
Wir (egal ob ehrenamtliche oder beruflich tätige Betreuer) treffen unsere Aussagen doch in Ausübung eines Amtes (eben des Betreueramtes). Wenn wir nun ausdrücklich in Amtsausübung z. B. der GEZ gegenüber (meinetwegen gar eidesstattlich) versichern, dass ein Bescheid-Original (oder was auch immer) bei uns vorgelegen hat, dann müsste diese Aussage doch denkgesetzlich von der Wertigkeit her höher anzusetzen sein, als wenn es eine Privatperson versichern würde - und somit als Nachweis ausreichen.
Schließlich ist die Dimension eines strafrechtlichen Vergehens in Amtsausübung ja auch wesentlich höher angesiedelt.
Man könnte demnach doch argumentieren, dass eine behördliche Beglaubigung von (kopierten o. ä.) Unterlagen, die ein Betreuer selbst einzureichen hat, nicht erforderlich ist, wenn eine entsprechende Versicherung in Amtsausübung durch den Betreuer erfolgt. Oder....?
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Alt 11.01.2010, 14:17   #42
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hilfe, ...

... jetzt hats mich erwischt!
Ich muß jetzt schleunigst bei der GEZ den Antrag stellen, habe aber für meine Betreute, d.h., meine Mutter, bisher nur die Eingangsbestätigung des Sozialamtes für den SB-Antrag. Davon solle ich eine Kopie an die GEZ mitschicken.
Ja aber wer beglaubigt das? Ich besitze leider (noch) keinen Stempel, mit dem ich so tun könnte, als ob das Ganze einen beruflichen Anstrich hätte ....
was tun?
jelka
 
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Alt 11.01.2010, 14:35   #43
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo Jelka!

Naja, Du hast ja noch bis Ende des Monats Zeit - die Befreiung gilt ja eh erst frühestens ab Februar.

Du kannst bei der GEZ einen Befreiung bereits jetzt vorsorglich beantragen, auch wenn noch kein Bescheid vorliegt. Dazu sind keine Nachweise erforderlich.

Wenn der Bescheid dann da ist, dann kannst Du beim Amt darum ersuchen, eine separate Bestätigung für die GEZ zu erhalten - sofern sie nicht bereits automatisch vom Amt mitgeschickt wird.
Die Sozialämter hier in der region (leider nicht die ARGE) machen das mittlerweile fast durchgehend.
Dieses separate Bescheinigung kannst Du im Original (Empfehlung: Postversand als Einschreiben!) einreichen, da sie für nichts anderes mehr benötigt wird.


Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Ich besitze leider (noch) keinen Stempel, mit dem ich so tun könnte, als ob das Ganze einen beruflichen Anstrich hätte ....
Moment - sooo geht das nicht.
Zur Richtigstellung nochmal: Auch ein beruflich tätiger Betreuer darf nichts beglaubigen und auch nicht den Anschein einer Beglaubigung erwecken. Das ist wichtig in der Feststellung - alles andere wäre u. U. gar strafbar.

Es geht keinesfalls um "ein so tun, als ob" oder sowas - bitte richtig auffassen:
Meiner Auffassung nach kann der Betreuer (egal ob beruflich oder ehrenamtlich) durchaus mit Unterschrift (und Stempel sofern halt vorhanden - Berufsbetreuer brauchen sowas, ehrenamtliche wohl eher seltener...) in Amtsausübung bestätigen, dass das Original eines Nachweises bei ihm vorgelegen hat.
Das müsste nach meinem persönlichen Rechtsempfinden okay gehen - und zumindest bei Berufsbetreuern hat die GEZ dies ja offenbar auch so akzeptiert. Wenn die GEZ Deine "Eigenbestätigung" nicht akzeptiert, kannst Du entweder klagen gehen (mit ungewissem Ausgang) oder halt eine Beglaubigung beim Amt holen, das den Nachweis zur Befreiung im Original halt ausgestellt hat. Hierzulande nehmen die sog. "Bürgerbüros" allerdings auch (gegen Gebühr) Beglaubigungen von allem möglichen vor.
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Chesterfield ist offline  
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Alt 11.01.2010, 15:08   #44
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Du kannst bei der GEZ einen Befreiung bereits jetzt vorsorglich beantragen, auch wenn noch kein Bescheid vorliegt. Dazu sind keine Nachweise erforderlich.
Doch - ich muß mir entweder direkt beim Sozialamt auf dem GEZ-Formular bestätigen lassen (=hinlaufen und warten), daß ich den Antrag eingereicht habe oder eben eine Kopie der schriftlichen Bestätigung darüber, die ich inzwischen erhalten habe, mitschicken. So hat man mich jedenfalls informiert.
Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Meiner Auffassung nach kann der Betreuer (egal ob beruflich oder ehrenamtlich) durchaus mit Unterschrift (und Stempel sofern halt vorhanden - Berufsbetreuer brauchen sowas, ehrenamtliche wohl eher seltener...) in Amtsausübung bestätigen, dass das Original eines Nachweises bei ihm vorgelegen hat.
Na das habe ich auch gemeint, und das war auch mit dem "so tun als ob" (=als ob beruflich) gemeint. Beim Bürgerbüro muß man erst eine Nummer ziehen, um dann lange warten zu dürfen ..... aber für meine Pauschale muß ich ja schließlich auch was tun ...

jelka
 
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Alt 11.01.2010, 15:45   #45
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Doch - ich muß mir entweder direkt beim Sozialamt auf dem GEZ-Formular bestätigen lassen (=hinlaufen und warten), daß ich den Antrag eingereicht habe oder eben eine Kopie der schriftlichen Bestätigung darüber, die ich inzwischen erhalten habe, mitschicken. So hat man mich jedenfalls informiert.
Wäre mir bei einem vorsorglichen Antrag neu.
Da gibt's im Formular auf Seite 3 unten das Feld "Vorsorglicher Antrag auf Befreiung nach...." - das ankreuzen, entsprechend ergänzen, abschicken. Daraufhin erhältst Du eine Mitteilung der GEZ, dass der vorsorgliche Antrag eingegangen ist und ein Formblatt, mit dem gemeinsam dann eben der Nachweis nachgereicht werden soll.


Zitat:
Beim Bürgerbüro muß man erst eine Nummer ziehen, um dann lange warten zu dürfen ..... aber für meine Pauschale muß ich ja schließlich auch was tun ...
Eeeeben!
Wir sind hier schließlich nicht bei "Wünsch-Dir-Was"...
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Chesterfield ist offline  
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Alt 11.01.2010, 15:52   #46
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
Doch - ich muß mir entweder direkt beim Sozialamt auf dem GEZ-Formular bestätigen lassen (=hinlaufen und warten), daß ich den Antrag eingereicht habe
Selbstverständlich kann man vorsorglich einen Antrag stellen. Das funzt hier einwandfrei und sollte eigentlich überall gleichermaßen funktionieren.


Chesterfield hatte ja den Link eingesetzt


..Vorsorgliche Antragstellung
Einen vorsorglichen Antrag sollten Sie stellen, wenn Sie die Sozialleistung oder die Zuerkennung des RF-Merkzeichens schon bei der zuständigen Behörde beantragt, aber den Bescheid noch nicht erhalten haben. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen schon früher vorgelegen haben. Nur bei einer vorsorglichen Antragstellung kann eine eventuelle Befreiung zum Folgemonat der vorsorglichen Antragstellung ausgesprochen werden.

Falls Sie einen vorsorglichen Antrag stellen möchten, kreuzen Sie bitte auf dem Antragsformular „vorsorglicher Antrag" an und nennen Sie die Nummer des zutreffenden Befreiungsgrundes.

Man bekommt dann von der GEZ ein Anschreiben, dass man vorsorglich einen Antrag gestellt hat und bittet mit beigefügten Antwortbogen, die Unterlagen (Bewilligung, den Berechnungsbogen oder die Bescheinigung) innerhalb einer bestimmten Zeit einzureichen.
Tina L. ist offline  
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Alt 11.01.2010, 16:08   #47
Gesperrt
 
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
Das müsste nach meinem persönlichen Rechtsempfinden okay gehen - und zumindest bei Berufsbetreuern hat die GEZ dies ja offenbar auch so akzeptiert.
Ja, das hat sie. Mit dem Stempel und meiner Unterschrift bestätige ich lediglich, dass das Orignial mit der Kopie übereinstimmt. Die GEZ hatte zwar das Wort "Beglaubigung" benutzt, aber es ist im Prinzip natürlich keine. Wir sind ja nicht von Dummsdorf, oder?
Tina L. ist offline  
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Alt 11.01.2010, 21:10   #48
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
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Danke für die vielen Infos- ich hatte ein veraltetes Formular, wo dieses Kästchen für vorsorgliche Antragstellung nicht mit bei war. Und der Hinweis auf die Kopie des Briefes stammt vom hiesigen Sozialamt. Durch die Diskussion hier im Forum über "GEZ und Beglaubigungen" war ich etwas verschreckt, und meinte, so eine Briefkopie müsse dann natürlich auch beglaubigt sein. Ok, dann versuch ichs mal einfach so.
Gruß - jelka
 
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Alt 12.01.2010, 08:27   #49
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Noch eine weitere Ergänzung, ich lese immer mal hier, dass an die GEZ per Einschreiben verschickt wird.
Im Ernst, habt ihr echt so viel Zeit Euch stundenlang dafür an der Post anzustellen?

GEZ Sachen mache ich inzwischen alle mit: vorab per Telefax und habe dann das Sendeprotokoll. Da reicht dann weiter der normale Postweg.

Bei Problemen wende ich mich direkt an einen der Geschäftsführer, auch per Fax, und bisher ist so alles postiv ausgegangen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.01.2010, 08:58   #50
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Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Im Ernst, habt ihr echt so viel Zeit Euch stundenlang dafür an der Post anzustellen?
Nein.
Ich hab Angestellte.


Zitat:
GEZ Sachen mache ich inzwischen alle mit: vorab per Telefax und habe dann das Sendeprotokoll. Da reicht dann weiter der normale Postweg.
Solange nix vor Gericht geht - ja.
Aber mir persönlich ist das in manchen Fällen einfach zu unsicher.
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Chesterfield ist offline  
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