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Tod des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod des Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo forum, hallo heinz, mein betreuter ist gestorben. welche unterlagen muss ich wem zurückgeben und wann. inwieweit muss ich seine ...


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Alt 04.10.2005, 10:17   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.07.2005
Beiträge: 19
Standard Tod des Betreuten

Hallo forum, hallo heinz,

mein betreuter ist gestorben. welche unterlagen muss ich wem zurückgeben und wann. inwieweit muss ich seine bankgeschäfte noch fortführen ?

was muss ich noch wichtiges beachten ??

danke schon mal für eure antworten,

gruß petra
petra LM ist offline  
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Alt 04.10.2005, 18:20   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
Standard ohne

Hallo,

KEIN GELD DES BETREUTEN MEHR AUSGEBEN, NICHT MAL EINE BRIEFMARKE KAUFEN !!!

Die Betreuung erlischt mit dem Tode. Da heisst es, Griffel fallenlassen, nichts mehr für den + Betreuten tun. Sonst ist man persönlich haftbar !

Nur noch an das Gericht schreiben, Abrechnung erstellen, fertig. Unterlagen nach der Prüfung durch das Gericht den Erben aushändigen, auch Schmuck, Wertpapiere usw., natürlich nur gegen Quittung. Wenn man nicht weiss, wer erbberechtigt ist, Erbschein vorlegen lassen, besser Kontakt mit den Nachlassgericht aufnehmen.

Auf gar keinen Fall irgendetwas mit der Beerdigung regeln. Wenn das dann Schwierigkeiten mit den Verwandten gibt, das kann sehr teuer werden.

Wenn Angehörige nerven, stur bleiben. Immer daran denken, es kann dann ums eigene Geld gehen.

Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.10.2005, 14:59   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Abwicklung der Betreuung

Hallo Petra, hallo Andreas,

so eng sehe ich die Angelegenheit nicht. Auch mir ist gestern Abend ein Betreuter verstorben. Geschwister sind wer weiß wo, kein Kontakt, keine Unterlagen. Es gibt auch nichts zu erben. Sobald der Rentenversicherungsträger sich meldet, werden die eh das Erbe ausschlagen. Bestattung ist gesichert.

Es ist auch noch meine Aufgabe, die Beteiligten (Haushaltshilfe, Vermieter, Bestattungsinstitut zu benachrichtigen und Unterlagen (Police) auszuhändigen. Wer soll´s denn machen, wenn keiner da ist? Sich hinter Paragraphen verschanzen, wird dem Verstorbenen und ehemaligen Betreuten nicht gerecht. Richtig ist hingegen, dass eigenes Handeln schnell in eigene Haftung übergeht. Da ist natürlich Vorsicht und Umsicht geboten und natürlich viel Transparenz. Oft ist es den Angehörigen sehr recht, dass nicht unnötig Zeit verplempert wird. Und wer ist näher an den Angelegenheiten dran, als der/die BetreuerIn? Da ist auch eine Portion Zivilcourage gefragt, trotz irgendwelcher Bestimmungen, die m.E. an der Realität und den Anforderungen vorbeigehen.

Also wäre z.B. in den Unterlagen zu schauen, ob das Familienstammbuch vorhanden ist, wenn BetreuerIn es nicht schon hatte. Dann sollte noch ein paar Telefonate drin sein, auch wenn BetreuerIn es nicht vergütet bekommt, um die Beteiligten zu benachrichtigen, damit auch von denen keine falschen Erwartungen gehegt werden, aber auch keine irrealen Ängste.

Da ist vielleicht die Verantwortlichkeit dem Vermieter zu offenbaren (was wird denn nun aus den Sachen) und vielleicht der Kontakt zur Haushaltshilfe, damit die dann im Auftrag des Vermieters tätig werden kann (Kleidung Kleiderkammer, Trödel, Auflösung der Wohnung u.dgl.)

Gewiss, es ist Zeit und Arbeit, aber zu dem ehemaligen Betreuten bleibt m. E. noch so etwas wie eine moralische Verpflichtung, statt den Griffel fallen zu lassen. Schließlich arbeiten wir nicht nur fürs Geld, sondern auch für die Menschen und auch für die, die auf die BetreuterInnen schauen und sagen könnten, klar doch, solange noch was abzurechnen gilt, aber danach Gefühlskälte. Kann ja wohl auch nicht sein. Sicher, die Gesetze sprechen eine andere Sprache. Ändern können wir sie nicht. Aber menschlich verhalten können wir uns mit Augenmaß und Vorsicht. Selbstverständlich darf keine Kontoverfügung ergehen. Da ist Schluss. Und da jede Situation des Verstorbenen anders ist (ob Angehörige oder nicht, ob und wieviel Guthaben und und und) ist jede Angelegenheit individuell zu betrachten.
In diesem Sinn viel Glück und nur Mut
Heinz
 
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Alt 05.10.2005, 17:06   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
Standard ohne

Hallo Heinz,


das ist natürlich richtig,und so handhabe ich es normalerweise auch, eben "wie es sich gehört".

Ich war nur ehrlich gesagt zu müde (kam grade von der Arbeit), so auführlich zu antworten, daher auch vielen Dank für die genaue Erläuterung.

Eigentlich wollte ich nur auf die Gefahren hinweisen, aber ich denke, das ist jetzt rübergekommen.


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.10.2005, 22:33   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Würde das also für Verwandte bedeuten, Möbel aus der Wohnung. Laufen ohnehin auf meinen Namen. Verpflichtung zur Mietweiterzahlung, Renovierung wäre ja wohl nicht drinnen. Ich würde lediglich die Whg. räumen, Mietweiterzahlung bis zum Ende Renovierung und Neuvermietung und Renovierung soll Vermieter sehen, wo er es herholt. Eine Kaution wäre ja noch da, die würde aber gerade mal die Renovierung (alles bunt gestrichen) noch nicht mal decken. Ansonsten wäre ich für nix verpflichtet, was der Betreute an Schulden hinterließe. Und wenn noch etwas Geld auf dem Konto wäre? Wie käme man an dieses als Verwandter ran? Ausschlagung des Erbes, wo vielleicht mal gerade paar Hundert Euro auf dem Konto wären? Also ich würde zum RA wegen Abwicklung gehen, Gruss von mary
mary ist offline  
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Alt 16.10.2005, 00:44   #6
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,286
Standard

Hallo,

und das Trauern (?!) um den Betreuten möglichst
nicht vergessen/verdrängen.

Liebe Grüße
Jörg
Jörg ist offline  
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Alt 16.10.2005, 11:19   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg
Hallo,

und das Trauern (?!) um den Betreuten möglichst
nicht vergessen/verdrängen.

Liebe Grüße
Jörg
Hallo Jörg,

als Christ bete ich natürlich für die Seele der/des Verstorbenen.

Als Mensch habe ich schon meine Probleme. Denn wenn ich an die eine oder andere gescheiterte Existenz denke, versoffen, arbeitsscheu, Sozialschmarotzer ein Leben lang, dann komme ich in Konflikte. Es heist zwar: "Urteile nicht, damit Du nicht verurteilt wirst", aber ich kann auch meinen Verstand nicht ausschalten und so tun, als ob der tollste Typ verstorben ist.

Ich weiss, dass ich harte Worte gebrauche. Aber ich denke, es ist auch die Realität, und viele, die schon etwas länger Betreuungen führen, haben solche Menschen kennen gelernt.

Schönen Sonntag,


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.10.2005, 02:23   #8
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,286
Standard

Hallo Jörg,
Hallo Andreas,

als Christ bete ich natürlich für die Seele der/des Verstorbenen.

Als Mensch habe ich schon meine Probleme. Denn wenn ich an die eine oder andere gescheiterte Existenz denke, versoffen, arbeitsscheu, Sozialschmarotzer ein Leben lang, dann komme ich in Konflikte.
Das ist aber eine drastische Betrachtungsweise.
Bedeutet "versoffen" im Grunde nicht "alkoholkrank",
"arbeitsscheu" = "wer arbeitet schon gern" :wink: und
"Sozialschmarotzer" = "Betrüger" ?
Aber davon gibt es in allen sozialen Schichten welche.


Es heist zwar: "Urteile nicht, damit Du nicht verurteilt wirst", aber ich kann auch meinen Verstand nicht ausschalten und so tun, als ob der tollste Typ verstorben ist.
Womöglich habe ich mich mißverständlich ausgedrückt.
Trauer ist ja kein MUSS.



Ich weiss, dass ich harte Worte gebrauche. Aber ich denke, es ist auch die Realität, und viele, die schon etwas länger Betreuungen führen, haben solche Menschen kennen gelernt.

Schönen Sonntag,


Andreas
Ich wünsche Dir einen guten Wochenbeginn
Jörg
Jörg ist offline  
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Alt 18.10.2005, 21:41   #9
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Tod

Hallo Andreas,

Die Menschen, die du da beschreibst, sind das wirklich die, die unter Betreuung stehen? Sozialschmarotzer ist ja eher ein Begriff für jemand, der in vollem Umfang seine Rechte kennt und sie bewußt gegen den Staat bzw das Sozialgefüge anwendet, um sich persönlich Gewinn zu verschaffen. Unter gesetzlicher Betreuung stehen diese Menschen nicht! Ich kann nicht verstehen, weshalb du eine Betreuertätigkeit ausübst, wenn du ein derart negatives Bild von den von dir zu betreuenden Personen hast.
Niemand, der arbeitsscheu ist, kommt in die Lage gesetzlich betreut zu werden, hast du eigentlich mal gelesen, welche Personen unter Betreuung gestellt werden oder warst du auf einem Seminar für Betreuer? Ich dachte, du übst diese Tätigkeit schon seit längerem aus, da wundert mich dein posting. Warst wohl schlecht drauf, oder?

Freundlichen Gruß! Ursula
 
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Alt 19.10.2005, 18:43   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
Standard ohne

Hallo Ursula,


ja, schlecht drauf war ich bestimmt.

Es steht kein Sozialstaatsausnutzer (um die Formulierung etwas zu entschärfen) unter Betreuung ?

Dann möchte ich wissen, wie man das sonst nennt, wenn sich jemand jahrzehntelang dumm und dusslig säuft, fast alle geistigen Fähigkeiten verliert und dann noch auf Kosten des Sozialamtes in einem Pflegeheim untergebracht wird. Und das ganze mit ca. 55 Jahren.

Man braucht sich doch nur mal in den Heimen umsehen oder mit dem Personal sprechen, wie viele der dort untergebrachten vom Lebensalter her dort gar nicht hin gehören, aber sich mit diversen Suchtmitteln dorthin gebracht haben.

Habe grade erst einen Betreuten untergebracht, der ist Anfang der 60er Jahre geboren ! Wie lange da der Staat bluten muss ! Und da soll mir nicht die Hutschnur hochgehen ?

Das hat doch nichts mit dem alten Mütterchen zu tun, die ihr Leben lang gearbeitet hat, Kinder großgezogen, und nun ein teures Heim nicht bezahlen kann. Diesen Personen müsste noch viel mehr geholfen werden.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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alkoholismus, betreueraufgaben, betreuerpflichten, tod

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