Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verstorben- Abschlußbericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle Wissenden,
nun ist es passiert: einer meiner Betreuten ist verstorben. Der zuständige Rechtspfleger glänzt durch Ignorieren des ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
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Hallo an alle Wissenden,
nun ist es passiert: einer meiner Betreuten ist verstorben. Der zuständige Rechtspfleger glänzt durch Ignorieren des Telefons. Meine Frage: wie lange habe ich für den Abschlussbericht Zeit und was will das Gericht an Unterlagen haben? Gleich passend dazu: Wie verhält es sich bei den Jahresberichten und der Rechnungslegung und muß ich die komplette Akte vorlegen? Freu mich auf eure Antworten. Übrigens bin ich kläglich daran gescheitert ein Bild hochzuladen. Es wird einfach nicht übernommen. ![]() Freu mich auch dazu über eure Antworten
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Bis bald. Rapunzel ___________________ |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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HAllo Rapunzel,
du musst deine Schlussrechnungslegung machen ( wenn du die Vermögenssorge hast), Betreuerausweis zurückgeben und einen kurzen Bericht fertigen. Das wars erst mal. Vielleicht ist das wieder mal eine regionale Eigenart, aber ich habe noch nie eine komplette Akte abgegeben. Die Unterlagen stehen den Erben des Betreuten zu. Vom zeitlichen her sollte das halt möglichst bald sein aber eine Frist für die Abgabe kenne ich jetzt nicht. Übrigens hast du ein Profilbild hochgeladen aber kein Benutzerbild. Gruß, Andreas |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
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Hallo Andreas,
vielen Dank. Den Widerspruch habe ich nämlich auch gesehen. Eigentlich brauchen die Erben ja alle Unterlagen. Ich werde zur Sicherheit nochmal versuchen rauszukriegen, wie der Rechtspfleger es denn gerne hätte. In der anderen Sache bin ich nun komplett verwirrt: es gibt ein Profilbild und ein Benutzerbild??? ![]() Viele Grüße
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Bis bald. Rapunzel ___________________ |
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo,
ich habe auch schon die Akte an das Gericht geschickt. Und zwar dann, wenn die Erben noch nicht einwandfrei feststanden, oder ich nicht genau wusste, wer als Erbe eingesetzt war. Ich schicke die Akte dann immer zum VG mit der Bitte um Weiterleitung an die rechtmäßigen Erben oder an das Nachlassgericht. Gruß ![]() Heiner |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,448
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Guten Morgen Rapunzel,
die Frist wird vom Rechtspfleger festgelegt. Bei mir waren es immer 3 Wochen. Akten habe ich den Erben ausgehändigt. Waren keine Erben da, der Stadt Hannover, da teilweise keine Nachlasspfleger eingesetzt wurden. Einen schönen Tag, wünscht aus Gehrden bei Hannover, Thom |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
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Vielen Dank euch allen.
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Bis bald. Rapunzel ___________________ |
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| aktenübergabe, erbe, schlußrechnung |
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