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Betreuter verstorben- Abschlußbericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verstorben- Abschlußbericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle Wissenden, nun ist es passiert: einer meiner Betreuten ist verstorben. Der zuständige Rechtspfleger glänzt durch Ignorieren des ...


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Alt 15.10.2009, 12:12   #1
Einsteiger
 
Benutzerbild von Rapunzel
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
Standard Betreuter verstorben- Abschlußbericht

Hallo an alle Wissenden,

nun ist es passiert: einer meiner Betreuten ist verstorben. Der zuständige Rechtspfleger glänzt durch Ignorieren des Telefons. Meine Frage: wie lange habe ich für den Abschlussbericht Zeit und was will das Gericht an Unterlagen haben?
Gleich passend dazu: Wie verhält es sich bei den Jahresberichten und der Rechnungslegung und muß ich die komplette Akte vorlegen?

Freu mich auf eure Antworten.

Übrigens bin ich kläglich daran gescheitert ein Bild hochzuladen. Es wird einfach nicht übernommen.

Freu mich auch dazu über eure Antworten
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Bis bald.
Rapunzel
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Alt 15.10.2009, 13:23   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

HAllo Rapunzel,

du musst deine Schlussrechnungslegung machen ( wenn du die Vermögenssorge hast), Betreuerausweis zurückgeben und einen kurzen Bericht fertigen. Das wars erst mal.
Vielleicht ist das wieder mal eine regionale Eigenart, aber ich habe noch nie eine komplette Akte abgegeben. Die Unterlagen stehen den Erben des Betreuten zu.
Vom zeitlichen her sollte das halt möglichst bald sein aber eine Frist für die Abgabe kenne ich jetzt nicht.

Übrigens hast du ein Profilbild hochgeladen aber kein Benutzerbild.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 15.10.2009, 13:31   #3
Einsteiger
 
Benutzerbild von Rapunzel
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
Standard

Hallo Andreas,

vielen Dank. Den Widerspruch habe ich nämlich auch gesehen. Eigentlich brauchen die Erben ja alle Unterlagen. Ich werde zur Sicherheit nochmal versuchen rauszukriegen, wie der Rechtspfleger es denn gerne hätte.

In der anderen Sache bin ich nun komplett verwirrt: es gibt ein Profilbild und ein Benutzerbild???

Viele Grüße
__________________
Bis bald.
Rapunzel
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Alt 15.10.2009, 15:58   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

HAllo Rapunzel,
schaust du hier !

Profilbild / Benutzerbild

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 15.10.2009, 19:31   #5
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
Standard

Hallo,

ich habe auch schon die Akte an das Gericht geschickt. Und zwar dann, wenn die Erben noch nicht einwandfrei feststanden, oder ich nicht genau wusste, wer als Erbe eingesetzt war.

Ich schicke die Akte dann immer zum VG mit der Bitte um Weiterleitung an die rechtmäßigen Erben oder an das Nachlassgericht.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 16.10.2009, 06:31   #6
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,448
Standard

Guten Morgen Rapunzel,
die Frist wird vom Rechtspfleger festgelegt. Bei mir waren es immer 3 Wochen. Akten habe ich den Erben ausgehändigt. Waren keine Erben da, der Stadt Hannover, da teilweise keine Nachlasspfleger eingesetzt wurden.

Einen schönen Tag, wünscht aus Gehrden bei Hannover,
Thom
thomzim ist offline  
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Alt 16.10.2009, 14:12   #7
Einsteiger
 
Benutzerbild von Rapunzel
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
Standard

Vielen Dank euch allen.
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Bis bald.
Rapunzel
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Stichworte
aktenübergabe, erbe, schlußrechnung

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