Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung: 2 Personen im Vertrag, kein Geld für Räumung / Renovierung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr lieben,
ich bitte um euren wissensschatz zu zwei fragen:
1. Ein betreuter zieht ins heim. der mietvertrag läuft ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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Hallo ihr lieben,
ich bitte um euren wissensschatz zu zwei fragen: 1. Ein betreuter zieht ins heim. der mietvertrag läuft auf ihn und seine seit 6 monaten in einem heim wohnende ehemalige mitbewohnerin. was muss ich beachten, wenn ich kündige? 2. der betreute hat keine mittel, um renovierung und wohnungsräumung zu bezahlen. was macht man in so einem fall? vielen dank! Sonnenandrea |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo Sonnenandrea!
Der Vertrag muss von allen Vertragspartnern gekündigt werden, sprich hier von Deinem Betreuten und seiner Mitbewohnerin. Wenn Dein Betreuter nicht mehr selbst die Kündigung aussprechen kann, dann benötigst Du eine Genehmigung vom Gericht. Dies kann einige Zeit dauern , daher informiere ich bereits vorab den Vermieter über die geplante Kündigung. Wenn Dein Betreuter auch nicht das Geld hat, ist die Frage, ob nicht die ehemalige Mitbewohnerin über genügend finanzielle Mittel verfügt. Falls nicht, dann weitere Kostenübernahme von Mieten beim Sozialamt beantragen. Ich denke, Dein Betreuter wird vielleicht sowieso ergänzende Leistungen erhalten? Vom Amt wird meist aber nur noch die Miete für den Umzugsmonat übernommen. Das ist unterschiedlich. Kosten für die Schlussrenovierung werden nicht übernommen. Hier bleibt der Vermieter leider darauf sitzen. |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
aus eigener Erfahreung rate ich dir, auf jeden Fall einen Antrag, auf Auflösung der Wohnung, beim Gericht zu stellen. Auch wenn dein Betreuter selbst kündigt. Ob die Mietkosten vom Sozialamt übernommen werden bleibt abzuwarten. Ich habe z.Z., genau mit dieser Problematik, ein laufendes Verfahren beim Sozialgericht. Die Räumungskosten und Renovierungskosten bleiben wohl beim Wohnungseigentümer hängen. Die Rechtassprechung spricht in solchen Fällen von: "unternehmerisches Risiko". Viel Glück und gute Nerven ![]() Heiner |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Guten Morgen!
![]() Zu Frage 2: Es kommt ja durchaus nicht selten vor, dass ein Betreuter nach KH-Aufenthalt nicht mehr in die eigene Wohnung zurück kann (z. B. bei Z. n. Schlaganfall) - da bleibt kein Raum für die Einhaltung der Kündigungsfrist. Wenn der Betroffene mittellos i. S. d. G. ist, lohnt ein Antrag bei dem Sozialhilfeträger, der auch für die Heimkosten aufkommt, die nicht von der Pflegekasse gedeckt werden. In Bayern sind das die Bezirke - und meiner Erfahrung nach zahlen die durchaus sowohl für Mietausfall, als auch für Räumungs- und Renovierungskosten... allerdings nur, wenn sie ausdrücklich und vehement aufgefordert werden. Als rechtliche Grundlage wird mir spannenderweise nicht eine einheitliche Argumentation nach SGB XII genannt, sondern unterschiedliche bis hin zur kuriosen Aussage, es sei "individuelle Ermessensentscheidung" des Amtes gewesen... |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Guten Morgen,
ich habe eine ähnliche Situation. Der Betreute verfügt aber über geringe Geldmittel und ich geh davon aus, dass die meisten Möbel zum Sperrmüll kommen. Mein Problem ist aber wer trägt die Möbel die Treppe runter ect. wen kann ich mit der eigentlich Leerräumung beauftragen. Kann ich einfach irgendwelche, ich sage mal Studenten für 10,- / Stunde damit beauftragen? Des Weitern warte ich schon seit ca. 3 Wochen auf den aktuellen Rentenbescheid und die Antwort von der KV auf den Pflegegeldantrag, soll ich da mal nachfragen oder ist das normal, dass dies wochenlang dauert ? Vielen Dank für Antworten. Schönen Montag lieben gruss andrea |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn kein Geld da kannst auch niemanden beauftragen. Wenn nicht anders möglich muss der Vermieter sich darum kümmer. (wird ihn aber sicher nicht freuen)
Dauern kann das immer, allerdings würde ich schonmal nachhaken. gruß Stefan |
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#7 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
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Hallo Andrea,
sind die Möbel denn alle nicht mehr zu gebrauchen? Ich denke an Möbellager und andere gemeinnützige Vereine, die vielleicht das eine oder andere noch weitergeben könnten, wodurch die Sperrmüllmenge vielleicht deutlich verringert werden kann. Vielleicht gibts ja sowas bei euch (immerhin scheints ja da Studenten zu geben )Gruss, MurphysLaw |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Andrea,
Zitat:
Zitat:
![]() Ich weiß nicht in welcher dieser Phase Du Dich gerade bzgl. dem Pflegegeldantrag befindest. Die Pflegestufe kannst Du mit ein paar Zeilen beantragen, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Am schnellsten geht das per Fax, mit Sendebericht als Nachweis. Dann bekommst Du den "richtigen" Antrag übersendet, das geht i.d.R. fix. Danach kommt der MDK zur Begutachtung, das kann schon mal etwas länger dauern und dann bekommst Du irgendwann mal den Bescheid. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Danke für die Antworten,
ich habe sowohl Pflegeantrag als auch Rentennachfrage per fax und per Post beantragt (und Kopie der Urkunde beigefügt), na ich warte, dann nochmal ein paar Tage ab, gestern gab es ja sowieso keine Post. ja die Möbel sind eigentlich alle Sperrmüll reif...bis auf ein paar, die er ins Seniorenheim mitnehmen kann. Kann mir jemand sagen, ob ich die besagten Studenten (war nur ein Beispiel) beauftragen kann zum Tragen, die Möbel müssen vom ersten Stock bis vor die Türe? Bis jetzt kenne ich auch noch niemanden, der für 10,- / Stunde oder so ausräumen würde, war nur so ein Gedanken von mir, damit es möglichst günstig wird. Es gibt zwar noch eine Schwester, aber die kennt niemanden der kostenlos ausräumen helfen würde. lieben gruss andrea |
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#10 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
klar kannst du das. nur aufpassen, dass es keine schwarzarbeit ist. in manchen unis gibs niederlassungen von der afa, die vermitteln dir leute, die das machen. und dann is sicher alles ganz legal. 10 euro/h is realistisch. gruß, zeiten |
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