Dies ist ein Beitrag zum Thema Altersgrenze für Betreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung,
bis zu welchem Alter freiberufliche Betreuer arbeiten dürfen?
Liebe Grüße
Jörg...
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#1 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,285
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Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung, bis zu welchem Alter freiberufliche Betreuer arbeiten dürfen? Liebe Grüße Jörg
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Jörg,
nein, bzw. mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt. Gruss Michaela |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Solange bis sie selber 'nen Betreuer brauchen.
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
mir auch nicht. Ich habe aktuell eine Betreuung von einer 80 jährigen Frau übernommen, die leider verstorben ist. Sie hatte den Betroffenen 37 Jahre betreut... Allerdings war sie ehrenamtlich tätig. Ich kenne Betreuer, die mit Rentenalter ihre Betreuungen weiterführen. Sie betreuen einige Klienten schon so lange, dass ein Wechsel äußerst schwierig wäre und sie möchten noch gar nicht in Rente gehen. |
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
bei mir hat ein Vormundschaftsricht in seinem Bezirk festgelegt, dass er keine neuen Bestellungen mehr durchführt, wenn der Betreuer/-in das 70. Lebensjahr erreicht hat. Kann ich aber voll und ganz nachvollziehen. Gruß ![]() Heiner |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Gut möglich, dass es bei uns, für die Übernahme neuer Betreuungen, wohlmöglich auch eine Altersgrenze gibt.
Da frage ich bei Gelegenheit gleich mal nach...
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Aber das sind dann eigenmächtige Entscheidungen der jeweiligen Richter, die vermutlich davon ausgehen, dass eine Eignung ab einem bestimmten Alter einfach nicht mehr vorliegt.
DAS kann ein Richter individuell entscheiden - nur verallgemeinern sollte man das nicht, weil: wir sind ja schließlich Gewerbetreibende und sowas wie ein feststehendes "Rentenalter" gibt es bei Gewerbetreibenden nicht. |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
ich vermute mal, dass wenn..... auch unterschieden wird ob Ehrenamtler oder Berufsbetreuer. Aussagen ab über 70 Jahre nicht mehr finde ich ziemlich kühn. Ich z.B. möchte auch mit 70 noch was zu tun haben- vielleicht nicht unbedingt als Berufsbetreuer. Und dann sehe man sich mal die IHk`s und andere Verbände an wo grosser Zulauf an den sog. Seniorberatern besteht, die sind teileise auch alle über 70 und sehr gefragt. Gruss Michaela |
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#9 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
Zur Klarstellung meiner Aussage: Dies betrifft nur die Bestellung von Berufsabetreuer. Gruß ![]() Heiner |
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin Moin zusammen
Ich habe die Frage noch mal umgestellt und in den geschlossenen Bereich für Betreuer gepackt, weil ich sie dort besser aufgehoben finde. schaut da auch mal vorbei. Freu mich schon auf Eure Antworten MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| altersgrenze, betreuerbestellung, rente |
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