Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf man über Geld auf dem Konto verfügen, trotz Vermögenssorge ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mir ist nicht ganz klar warum Du davon ausgehst, dass die Betreuung auf jeden Fall aufgehoben wird, deshalb bin ...
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Hallo,
mir ist nicht ganz klar warum Du davon ausgehst, dass die Betreuung auf jeden Fall aufgehoben wird, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass Du das evtl. nicht weißt. Ok, Du kannst ja nur abwarten. Irgendwann wirst Du einen Termin zur Anhörung bekommen, wenn sich alle geäußert haben und das Gericht sich einen Überblick verschafft hat.
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| einwilligungsvorbehalt, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit, kontoführung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge |
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