Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitsvorsorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von zeiten
und dabei wohl die te verschreckt.
Iwodenn - wir diskutieren ja letztlich in aller Ausführlichkeit über ...
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Iwodenn - wir diskutieren ja letztlich in aller Ausführlichkeit über ihre Frage, oder...?
![]() Zitat:
![]() Du schreibst ja immer von Geld und Schenkung usw. - aber es gibt durchaus auch "Geschäfte" (im juristischen Sinne: Arten der "Vereinbarungen" oder eben "Rechtsgeschäfte"), die gar nichts mit Geld oder geldwerter Leistung zu tun haben. Dazu gehört z.B. ein medizinischer Behandlungsvertrag, der durchaus ein "Geschäft" im zivilrechtlichen Sinne darstellt. Zitat:
Abgesehen davon kommt m. E. (und da bin ich juristisch tatsächlich grad nicht 100% sicher) im Falle einer Dienstleistung, für die kein Entgelt verlangt wird, durchaus auch ein Vertrag zustande. Eine Schenkung ist im juristischen Sinne anders zu verstehen (§ 516 BGB). Aber um ein "Geld-Geschäft" geht es hier ja nicht. Zitat:
Es liegt sogar die höchste Form von Abhängigkeit vor - von wem könntest Du denn mehr abhängig sein, als von Dir selbst...? Und schließlich würdest Du den gegenständlichen Behandlungsvertrag ja mit Dir selbst schließen - eben einmal in der Rolle als Betreuer und einmal als medizinischer Behandler. Zum Begriff des In-Sich-Geschäfts ist der § 181 BGB übrigens ganz hilfreich. Zitat:
Worin sonst sollte denn Deiner Meinung nach die gesetzliche Vertretungstätigkeit in diesem Bereich liegen...? Zitat:
Abgesehen davon kann der Betreuer sich jederzeit an den Wünschen des Betreuten orientieren (muss dies ja sogar letztlich!) - das erleichtert vieles, weil es oft zumindest die Entscheidungs-Optionen einschränkt. Von Berufsbetreuern wird jedoch de facto meist mehr erwartet - schließlich verdienen die ihr Geld mit solchen "Besorgungen" fremder Angelegenheiten und müssen auch hoch komplexe Angelegenheiten lösen können, die eben besonderen Sachverstand auch erfordern (Vgl. analog §§ 3, 4 VBVG -> "besondere Kenntnisse"). Oftmals sieht sich der Berufsbetreuer so mit Anforderungen konfrontiert, die er alleine gar nicht erfüllen kann, sofern er kein allwissendes Genie ist. Damit umzugehen und den "Makel" der fehlenden Allwissenheit auszugleichen (z.B. durch Delegation von Aufgaben, kontinuierliche Weiterbildung fremd- und autodidaktisch, Austausch und Kooperation interdisziplinär, Supervision, etc.), ist eine der größten Herausforderungen des Jobs und macht diesen sicherlich zu etwas "Besonderem". Alle Klarheiten nunmehr beseitigt...? ![]() *phew* Ich glaube, wir brauchen für unseren Rundflug durch das Betreuungsrecht schön langsam einen eigenen Thread... ![]() Aber ich finde das ganz spannend und unterhaltsam - nicht zuletzt weil es mir die Möglichkeit rechtliche Basics nochmal nachzulesen und aufzufrischen.
Geändert von Chesterfield (07.11.2009 um 00:51 Uhr) |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.11.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Hallo an alle, die mir geschrieben haben!
Ich bin total überwältigt von so viel Resonanz und bedanke mich für alle Zuschriften, Meinungen und Ratschlage. Zum allgemeinen Verständnis zu meiner Angelegenheit: Meine Tante wohnte noch bis 88 Jahre in ihrer kleinen Wohnung selbstbestimmt, bis sie nach Sturz ins Krankenhaus kam und anschließend in ein Riesenheim in Kiel. Eigentlich wollte ich ihr nur helfen und bin dann in die Betreuung gerutscht, fand mich also im sogenannten Haifischbecken wieder. Nur mit Hilfe einer Richterin war es mir möglich, sie dort herauszunehmen wg. Verdacht auf Austrocknung und Gabe von Psychopharmaka. Ich allein hätte mich niemals gegen das Heim durchsetzen können. Alles war korrekt. Sie verzichteten auf 1.600 Euro. Meine Tante war schon immer vergeßlich, aber nach dem Sturz und den Aufenthalten Klinik und Altenheim Kiel wurde sie dement, sie zog sich in sich zurück. Im neuen kleinen Heim auf einem Dorf ging es ihr wieder besser. Meine Schwierigkeiten mit den Schwestern, da ich sie auch weiterhin naturheilk. behandeln wollte. Meine Tante hatte nur äußerst selten schulmed. Medis geschluckt. So weit also die Vorgeschichte. Zitat:
Viele Grüße Karin |
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#13 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.11.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Hallo Andreas!
Zitat:
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Guten Mittag!
Zitat:
Natürlich nicht! Sonst wäre das Halbgott-Image ja verloren... ![]() Das ist eine der weiteren Herausforderungen, mit der man als Betreuer konfrontiert sieht: Sich eben nicht einschüchtern zu lassen, die eigene Rolle klar zu vertreten und kenntlich zu machen... dabei sich aber freilich selbst nicht über-wichtig zu nehmen und herauszufinden, in welche Dinge man sich einmischen muss und in welche nicht. Dazu sind die gesetzlichen Vorgaben aus dem Betreuungsrecht guter (wenngleich auch manchmal komplizierter) Maßstab. Zitat:
Vielleicht liegt ja eben genau da Ihr Dilemma: Auf der einen Seite sind Sie rechtliche Betreuerin Ihrer Tante, auf der anderen Seite wollen Sie "mitbehandeln". Ich glaube eben, dass das ein unauflösbarer Konflikt ist, deren Konsequenzen Sie gerade bitter verspüren. Vielleicht macht es Sinn, dass Sie sich für eine der beiden Rollen entscheiden. Ich will Ihnen da wirklich nicht zu nahe treten - letztlich liegt das natürlich alleine in Ihrer Entscheidung und auch Verantwortung. Zitat:
Ist der Patient selbst krankheits- oder behinderungsbedingt nicht in der Lage, selbst über die Behandlung zu entscheiden, muss der Arzt zusätzlich den gesetzlichen Vertreter (im vorliegenden Fall also Sie) über die Behandlung und ihre Risiken informieren. Falls eine solche Einwilligungsunfähigkeit bei Ihrer Tante tatsächlich vorliegen sollte, können Sie den Arzt auf diese Verpflichtung ohne Weiteres aufmerksam machen. Natürlich haben Sie als Betreuerin mit Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge die Verpflichtung, sich über den gesundheitlichen Zustand Ihres Schützlings zu informieren - das entbindet den Arzt aber nicht von seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht. Zitat:
Zitat:
Das zu entscheiden ist tatsächlich zunächst Recht und Pflicht des jeweils behandelnden Arztes. Meiner Auffassung nach haben Sie als Betreuerin jedoch in gravierenden Umständen durchaus die Möglichkeit, bei begründetem Zweifel an der ärztlichen Sichtweise hierzu beim Betreuungsgericht die Erstellung eines Gutachtens anzuregen, in dem dann eindeutig zu klären ist, ob die betreute Person bezüglich einer speziellen medizinischen Behandlung nun einwilligungsfähig ist oder nicht. Ob nun im gegenständlichen Fall die Umstände gravierend genug sind, um ein solches Gutachten zu rechtfertigen, vermag ich nicht zu beurteilen. Das kann Ihnen jedoch das Betreuungsgericht sicherlich mitteilen. Zitat:
So groß ist mein Wissen übrigens gar nicht. Letztlich ist es nur die Summe dessen, was ich im Laufe der Jahre als Betreuer durch die Arbeit mit und unmittelbar von meinen Betreuten fast zwangsläufig erfahren habe.
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#15 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.11.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Hallo Zeiten!
![]() Ich habe bereits eine naturheilkundlich arbeitende Ärztin gebeten, sich meine Tante anzusehen, um ihr Urteil dazu abzugeben. Leider wurde die lange AB-Kur von der anderen Ärztin bereits be- gonnen, ehe ich davon wußte. Na, die kann ja noch abgebrochen werden. Danke für Deinen tollen Beitrag. Du hast alles in meinem Sinne erfaßt. Liebe Grüße Karin (ich werden mir der Vorsicht halber einen neuen Namen zulegen,nämlich Westy.) geändert/gekürzt wegen Wiederholung Geändert von michaela mohr (07.11.2009 um 18:06 Uhr) |
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#16 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi karin,
natruheilkundliche ärztin, klingt sehr gut. falls du es nicht weißt: du hast das recht, die patientinnenakte einzusehen. und du kannst dir auch kopien davon machen lassen (die musst du allerdings bezahlen). da hättest du genaue vormedikationen, die ergebnisse von urin- bzw. blutuntersuchungen, gegebenenfalls auch schon die erregerbestimmung, so dass die neue ärztin die laboruntersuchungen nicht wiederholen muss. alles gute für die tante lieben gruß, zeiten |
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#17 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.11.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Hallo Chesterfield!
Zitat:
gesunde Menschenverstand, der dahinter steht. Viele Grüße Karin Rieper |
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#18 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.11.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Hallo zeiten!
Du meinst damit, daß auch die naturheilkundliche Ärztin wiederum nur AB geben wird? Liebe Grüße Karin Zitat:
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#19 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
gruß, zeiten |
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