Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente nach Sterben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Fall:
ein Rentner stirb:
die Rentenversicherung zahlt nur für die Tage wo er gelebt hat (zB. 5 Tage ...
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#1 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Hallo,
mein Fall: ein Rentner stirb: die Rentenversicherung zahlt nur für die Tage wo er gelebt hat (zB. 5 Tage 50€ Euro)- ist das normal?. Es steht in Vertrag-Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Wie soll man vorgehen? Ist es normall das die Rentenversicherung nur für die Tage bezahlt wo der Rentner gelebt hat. Was ist mit Rechnungen die da kommen. Danke |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo anna,
Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaftsversicherung und Unfallversicherung, Kriegsopferrenten sowie Renten aus der Alterssicherung der Landwirte fallen mit Ablauf des Monats weg, in dem der Berechtigte stirbt. § 73 Absatz 6 Sozialgesetzbuch VII; § 102 Absatz 5 Sozialgesetzbuch VI; § 60 Absatz 4 Bundesversorgungsgesetz; Gruss Michaela |
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#3 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Hallo,
bedeutet es, das die Verstorbene oder Erben für ganzen Monat die Rente erhalten oder nur für die Tage wo man lebt z.B. gestorben am 5.11 Rente nur für 5 Tage. Danke Anna |
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#4 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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#5 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Danke
Anna |
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Lesezeichen |
Stichworte |
rente, rentenversicherung, tod |
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