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Rente nach Sterben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente nach Sterben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Fall: ein Rentner stirb: die Rentenversicherung zahlt nur für die Tage wo er gelebt hat (zB. 5 Tage ...


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Alt 07.11.2009, 17:50   #1
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard Rente nach Sterben

Hallo,
mein Fall:
ein Rentner stirb:
die Rentenversicherung zahlt nur für die Tage wo er gelebt hat (zB. 5 Tage 50€ Euro)- ist das normal?.
Es steht in Vertrag-Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats.
Wie soll man vorgehen? Ist es normall das die Rentenversicherung nur für die Tage bezahlt wo der Rentner gelebt hat.
Was ist mit Rechnungen die da kommen.
Danke
anna ist offline  
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Alt 07.11.2009, 18:11   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo anna,

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaftsversicherung und Unfallversicherung, Kriegsopferrenten sowie Renten aus der Alterssicherung der Landwirte fallen mit Ablauf des Monats weg, in dem der Berechtigte stirbt.
§ 73 Absatz 6 Sozialgesetzbuch VII; § 102 Absatz 5 Sozialgesetzbuch VI; § 60 Absatz 4 Bundesversorgungsgesetz;


Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2009, 08:34   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
bedeutet es, das die Verstorbene oder Erben für ganzen Monat die Rente erhalten oder nur für die Tage wo man lebt z.B. gestorben am 5.11 Rente nur für 5 Tage.
Danke
Anna
anna ist offline  
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Alt 08.11.2009, 15:30   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von anna Beitrag anzeigen
Hallo,
bedeutet es, das die Verstorbene oder Erben für ganzen Monat die Rente erhalten
ja, genau das heißt es.
gurß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 10.11.2009, 21:26   #5
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Danke
Anna
anna ist offline  
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Stichworte
rente, rentenversicherung, tod

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