Dies ist ein Beitrag zum Thema Sollte ich doch Anwalt brauchen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nachdem ich morgen die Anhörung beim Richter habe zwecks Aufhebung der Betreuung und ich leider das dumpfe Gefühl habe ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
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Hallo,
nachdem ich morgen die Anhörung beim Richter habe zwecks Aufhebung der Betreuung und ich leider das dumpfe Gefühl habe es könnte trotz allem schief gehen und ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten werde wollte ich nachfragen was brauche ich denn für einen Anwalt der muss ja eine bestimmte Fachrichtung haben. Würde mich über Tipps freuen. Jessy |
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#2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo,
wenn du unbedingt einen Anwalt willst (???), sollte es einer sein, der auch als Verfahrenspfleger beim Betreuungsgericht arbeitet. Die haben in der Regel profunde Kenntnisse. Gruß ![]() Heiner |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
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Hallo,
darf ich dann mal nachfragen wie ich dann da verfahren muss. Beim Amtsgericht anrufen oder wie? Ich möchte ja nur nen Anwalt da ich keine Betreuung mehr brauche und auch keine mehr will und ich das erst selber in die Hand nehmen wollte und wenn das nicht klappen sollte dann schalte ich ihn auf jeden Fall ein. Jessy |
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#4 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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§ 276 Verfahrenspfleger FamFG
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn 1.von der persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 278 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 abgesehen werden soll oder 2.Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen oder die Erweiterung des Aufgabenkreises hierauf ist; dies gilt auch, wenn der Gegenstand des Verfahrens die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst. (2) Von der Bestellung kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 abgesehen werden, wenn ein Interesse des Betroffenen an der Bestellung des Verfahrenspflegers offensichtlich nicht besteht. Die Nichtbestellung ist zu begründen. (3) Wer Verfahrenspflegschaften im Rahmen seiner Berufsausübung führt, soll nur dann zum Verfahrenspfleger bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Verfahrenspflegschaft bereit ist. (4) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden. (5) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird, mit der Rechtskraft der Endentscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens. (6) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar. (7) Dem Verfahrenspfleger sind keine Kosten aufzuerlegen. Vorweg mal die gesetzliche Grundlage..... du solltest unbedingt einen Rechtsanwalt mit einem Mandat beauftragen....und zwar jemanden deines Vertrauens und zweitens auch jemanden der fachlich auf der Höhe ist. Aus dem "Dunstkreis" der Gerichte oder Betreuungsbehörden würde ich mich eher fernhalten.........aus reinen Vorsichtsgründen...., denn die kennen sich in der Regel relativ gut. Es kann gut gehen, muss es aber nicht. Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass der dann bestellte Verfahrenspfleger auch weiter für den Verlauf der Betreuung bestellt werden kann (sollte das Gericht die Betreuung verlängern), sofern er dann deine Interessen vertritt kann das nur von Vorteil sein. Soooooo kurzfristig einen Rechtsbeistand zu finden, bei dem es "passt" und der auch sooooo kurzfristig Zeit hat dürfte schwer sein. Bin mir nicht sicher, ob das in einem Betreuungsverfahren geht, aber vielleicht kannst du um eine Fristverlängerung zu dem Termin zwecks Anwaltssuche bitten......dann hättest du Luft wenn das Gericht deinem Anliegen folgt, dir einen passenden Rechtsbeistand zu suchen. Einfach so treiben lassen halte ich für "gefährlich"......verlass dich auf andere, dann bist du verlassen.... Viiiiiiel Erfolg bei deinem Betreuungsverfahren und der Zielverfolgung! lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
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Hallo,
so ganz begriffen habe ich das jetzt leider nicht muss ich mir nochmal in Ruhe Gedanken machen alles recht kompliziert. Ich sehe schon kommen ich hätte am besten gleich nen Anwalt einschalten sollen. Ich warte jetzt mal morgen die Anhörung ab. Und je nach dem werde ich dann wohl entscheiden wie es weiter geht aber ohne Anwalt werde ich da glaube ich nicht weiter kommen wenn die Aufhebung abgelehnt werden sollte. Jessy |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo groofty,
jetzt mach Dich doch nicht einen Tag vor der Anhörung so fertig. Du hast gute und passende Argumente, alles bei Dir ist schlüssig- so wie Du hier schreibst. Bewahre die Ruhe. Ein Anwalt kann auch keine Wunder wirken in einer Betreuungssache, der kann letztendlich nur darauf achten dass all Deine Rechte gewahrt bleiben und Du nicht "überfahren" wirst. Ärztliche Meinungen kann er genausowenig aushebeln wie ein Richter. Und Du kannst Dich wirklich gut selbst vertreten. Dein jetziger Pesimismus hat nirgendwo eine Grundlage, schau Dir in Ruhe noch mal an was Du selbst vor ein paar Tagen geschrieben hast. Ich drück Dir die Daumen und wünsche Dir gute Nerven morgen ![]() |
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#7 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hey, jessy, noch schöner hätt ich das jetzt auch nicht sagen können!
also in dem sinne: wird schon schief gehen. ![]() ![]() *daumendrück* ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Zitat:
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
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Hallo,
danke für die Aufmunterungen. Ich weiß ja eigentlich das ich nichts zu berfürchten habe aber ich bin von Grund an ein kleiner Pisimist. Ich bin halt total aufgeregt und es sind grad noch ein paar andere Dinge die ja bei mir grad so sind und da ist man dann schon aufgewühlt hat man ja auch nicht jeden Tag. Jessy |
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#9 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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.....und wenn du alt und grau bist, wirst du deinen enkelkindern von dieser erfahrung berichten. das klingt dann so: ach kinder, was denkt ihr, wie war ich damals aufgeregt und wollte schon einen anwalt engagieren, hatte mir alles zurechtgelegt und dann, dann....(du wirst alles der reihe nach in allen einzelheiten beschreiben)........
![]() und hin und wieder werden sie sagen: oma, erzähl uns nochmal die geschichte von damals, als du beim richter warst und wo du so aufgeregt warst..... ![]() |
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Stichworte |
einrichtung der betreuung, rechtsanwalt, vertretung |
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