Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftungsfragen bei Fixierung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
zum Thema Fixierung habe ich hier schon einiges gefunden - aber jetzt gibt es folgendes Problem:
Eine Anhörung bei ...
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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
zum Thema Fixierung habe ich hier schon einiges gefunden - aber jetzt gibt es folgendes Problem: Eine Anhörung bei meiner Mutter ergab den Beschluß, daß Fixierungen bei ihr (hier Bauchgurt im Rollstuhl und Bettgitter) keinen Freiheitsentzug bedeuten und daher keiner Genehmigung mehr bedürfen. Zunächst hatte ich das Problem, den Schwestern ihrer Station klarzumachen, daß ein Beschluß keine Anordnung darstellt. Es herrschte jetzt nämlich die Meinung, nun 'dürfe' evtl. nicht mehr fixiert werden. Nachdem ich klären konnte, daß ich das jetzt - ohne Genehmigung - entscheiden dürfte, gab es das nächste Problem. Auf Anregung der Richterin wollten wir ausprobieren, ob so ein "Stecktisch" als Fixierung ausreicht. "Ja wie sollen wir das jetzt machen?" In diesem Gespräch mit der PDL und Stationsschwester versuchte ich anzuregen, daß dann, wenn jemand in der unmittelbaren Nähe sein könne, dieser Bauchgurt, bei vorhandenem Stecktisch, gelöst werden könne. Und wenn ihnen die Situation zu heikel erschiene, sollte er eben wieder befestigt werden. (Meine Mutter hat eine sehr steife und verkrampfte Körperhaltung, sodaß ohne den Gurt herausrutschen geschehen würde.) Allerdings habe ich selber jetzt einige Male erlebt, daß der Tisch eine Weile durchaus ausreicht. "Ja aber wer haftet dann???" Und das Gespräch drehte sich im Kreis, die Katze biß sich in den Schwanz, denn man hatte schon wieder ein neues Problem entdeckt: Im Beschluß war zwar das Wort "Fixierungen" durchgehend im Plural gebraucht, aber im Wortlaut des Beschlusses stand noch "..., nämlich Bauchgurt im Rollstuhl." In der Begründung war dann nur noch von "Fixierungen" die Rede. "Ja und was ist nun mit dem Bettgitter?" Vermutlich waren meine Erklärungen nicht ausreichend, wir fanden jedenfalls keinen Konsens. ![]() Gruß - jelka |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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![]() ![]() jelka |
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#3 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo jelka,
mir ist nicht ganz klar, was genau deine frage ist. Zitat:
oder: du haust mal ordentlich auf den putz, dass du hier das sagen hast, der beschluss das absolut hergibt(wenn das so ist) und sie sich gefälligst augenblicklich nach deinen anweisungen bettgitter betreffend zu richten haben, und dass du die verantwortung dafür übernimmst. und du dich auf keinerlei weitere diskussion zu diesem thema mehr einlassen wirst (punkt). oder: direkt mal mit nem vorgesetzen der pdl sprechen. das klingt, als würden sie da blöd rumeiern und nicht wissen was sache ist. strecktisch: Zitat:
will damit sagen, dass ich nicht weiß, wie du so was (bei der "blödheit" des pd) wasserdicht machen kannst. ich würde so anweisen: lösen sie den brustgurt, wenn sie auch die verantwortung dafür übernehmen können, sonst natürlich nicht. bei so was, kann doch nur jemand handeln, der an der patientin dran ist und sich seines handelns auch sicher ist und verantwortung dafür übernehmen kann und nicht per ferndiagnose. dazu muss ein pd in der lage sein. ohne gewähr, nur meine meinung gruß, zeiten ![]() Geändert von zeiten (12.11.2009 um 15:16 Uhr) Grund: es heißt ja stecktisch - nicht strecktisch (nich das noch wer folter unterstellt) |
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#4 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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![]() Zitat:
Letztlich liegen Sturzsicherung u. ä. auch in der Verantwortung des Pflegeheimes... eigentlich sollten von dort Vorschläge kommen, wie man angemessen sichern kann. Zitat:
Konkret wurde im Beschluss offenbar nur der Bauchgut im Rollstuhl angesprochen - daher würde ich erstmal davon ausgehen, dass das Gericht auch nur diese Maßnahme als genehmigungsfrei betrachtet. Ggf. würde ich einfach kurz mit dem Gericht telefonisch Rücksprache halten, wie es denn z.B. mit einem Steckbrett oder mit Bettgittern aussieht. Was nun die Unsicherheiten des Pflegepersonals anbetrifft - naja... eigentlich müssten die wissen, wie sowas läuft... eigentlich müssten die im Blick haben, welche Maßnahmen notwendig sind... und eigentlich müsste zumindest die PDL auch ermessen können, wie es mit de juristisch korrekten Durchführung von Fixierungsmaßnahmen läuft, da die Heime ja entsprechende Dokumentations- und Überwachungspflichten haben. Da scheint also irgendwas schief zu gehen. Könnte es vielleicht sein, dass die angefressen sind, weil DU hier spezielle Maßnahmen anordnest, ohne Dir Vorschläge der pflegerischen Seite einzuholen...? Keine Ahnung - ich kann irgendwie nur nicht glauben, dass 'ne PDL so ahnungslos ist. ![]() Vielleicht mal mit der Heimleitung sprechen...?
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#5 | |||||
Gast
Beiträge: n/a
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![]() Zitat:
Aber die Richterin ist seit Tagen nicht erreichbar; gut, daß mein Telefon eine Wiederholungstaste hat ![]() Zitat:
Mein Eindruck ist nun, daß die sich auch dazu nicht trauen. @chesterfield Zitat:
Zitat:
Zitate aus der Begründung: ....Die Betreuerin bedarf für die Anordnung von unterbringungsähnlichen Maßnahmen (Fixierungen etc.) nicht der richterlichen Genehmigung, weil durch diese Maßnahmen nicht die Freiheit der Betroffenen beschränkt wird. ....... Im vorliegenden Fall ist die Betroffene aufgrund ihres Gesundheitszustandes jedoch bereits in ihrer Freiheit so beschränkt, daß eine Mobilität auch ohne die unterbringungsähnlichen Maßnahmen nicht gegeben wäre Zitat:
In jedem Fall Danke für Eure Antworten ! ![]() |
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#6 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zeiten und ich haben ziemlich parallel gepostet und - oh wunder
![]() Naja, es wird ja bald Weihnachten und so... ![]() Zitat:
Hab ich so bisher nicht als Beschluss bekommen, von den Gerichten, mit denen ich arbeite. Ich hab auch Betreute, die nicht mehr kraft natürlichen Willens aus dem Bett oder rollstuhl aufstehen können und daher zur Sicherung fixiert werden, ohne dass Genehmigung bedarf. Die richterliche Feststellung der Genehmigungsfreiheit bezieht sich aber stets nur auf explizit aufgeführte Maßnahmen. Zitat:
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#7 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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#8 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Träum' weiter...
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#9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo Chesterfield,
ich hatte auch schon mal solch einen richterlichen Beschluss. Es wurde vom Richter erklärt, dass bei meiner Betreuten X keine Freiheitsentziehung vorliege, da nach seinem Begutachten und dem der Ärzte, keine "Freiheit" vorliege. Also auch keine entzogen werden könne. Rechtlich interessant, aber auch menschlich? ![]() Gruß ![]() Heiner |
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#10 |
Gast
Beiträge: n/a
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In der Begründung des Beschlusses heißt es noch weiter
Im vorliegenden Fall ist die Betroffene aufgrund ihres Gesundheitszustandes jedoch bereits in ihrer Freiheit so beschränkt, daß eine Mobilität auch ohne die unterbringungsähnlichen Maßnahmen nicht gegeben wäre. Diese Beschreibung entspricht leider genau den Tatsachen und das ist, menschlich gesehen - furchtbar traurig. Rechtlich gesehen sind Beschluß und Begründung tatsächlich etwas unklar formuliert, und ich werde versuchen, das zu klären. Gruß - jelka |
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Stichworte |
bauchgurt, bettgitter, fixierung, genehmigung, haftung |
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