Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeit mit Vollmacht als Berufsbetreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
danke für Euere Beiträge.
Mir geht es aber hauptsächlich um die rein formal rechtliche Seite. Hier bin ich halt ...
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#12 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo heiner,
diese §§ 662ff BGB kommen in deinem fall gar nicht zum tragen, weil es sich bei dem, was du beschreibst, nicht um einen "auftrag" (so wie er juristisch verstanden wird) handlt. ein auftrag in rechtlichem sinne ist immer ohne gegenleistung. das ist im grunde das, was den "auftrag" (also im juristischen sinn) kennzeichnet. das was du beschreibst, würde man rechtlich da gar nicht ansiedeln, eben weil du geld dafür nimmst. gruß, zeiten
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#13 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Natürlich wird eine Vollmacht meist jemandem erteilt, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Dies kann aber Segen oder Fluch sein. Schließlich leben ja ganze kriminelle Branchen davon, sich in fremdes Vertrauen zu schleichen. Ein Kollege von mir sagte mal: Heiratsschwindeln ist out, jetzt sind die Seniorenflüsterer am Zuge. Es gibt tatsächlich Leute, die sich sehr geschickt beispielsweise ins Vertrauen älterer alleinstehender Damen schleichen. Ich kenne so einen Fall, bei dem der Vertreter für Garagentore, die kaum bessere Rolläden waren, seine Bekanntschaften knüpfte und einer alten Frau innerhalb von zwei Jahren Ersparnisse in sechsstelliger Höhe veruntreute, ihr Haus über die Beleihungsgrenze hinaus belastete - der Banker war ein Parteifreund seines Bruders sowie seines Anwalts - sich das Haus übertragen ließ und ihr das Wohnrecht abschwatzte. Der schließliche Betreuer setzte eine Rückübertragung durch (daran war ich beteiligt) und schaffte den Verkauf an einen Erwerber, der der alten Dame wieder ein Wohnrecht gewährte.
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#14 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo abend,
Du schreibst: Nur diese Voraussetzungen rechtfertigen dann doch auch, dass ein solcher Vollmachtnehmer nur unter geringer Kontrolle steht, oder? Aber wer garantiert, dass es sich beim Vollmachtnehmer nicht um die von ronja erwähnten Seniorenflüsterer handelt? Aus der Praxis sage ich, das lässt sich vorher gar nicht immer erkennen und da ich zur Zeit mitten drin in einer solchen Sache stecke- mit Staatsanwaltschaft, Finanzamt, Polizei, Betrug hinten und vorne- kann ich nur raten: Finger weg. Meine Betreute ist übrigens täglich neu völlig fassungslos was da hinter ihrem Rücken von Menschen bei denen sie: Zitat....zu dem ich besonderes Vertrauen habe, wobei es dabei weniger um Vertrauen in spezielle Kompetenzen geht sondern um Vertrauen in dessen Redlichkeit und Zuverlässigkeit, in seine Bereitschaft zu persönlichem Engagement und seinem besonderen Interesse an meinem Wohlbefinden aufgrund besonderer Verbundenheit. all das gegenüber dachte zu finden. Gruss Michaela |
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