Dies ist ein Beitrag zum Thema jahresabrechnung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
zum meines Jahresabrechnung habe ich den Gericht geschrieben das die Bank beim Anlagen allein gang macht und Geld Anlegt ...
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#1 |
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Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Hallo,
zum meines Jahresabrechnung habe ich den Gericht geschrieben das die Bank beim Anlagen allein gang macht und Geld Anlegt im Aktien ohne jemanden zu Fragen. Jetzt ist so das daß Geld verloren gegangen ist und wir müßen über Anwalt (der kostet auch viel geld) es wieder zurück holen. Gericht Kosten Anwalt = viel Geld. Warum haben die im Vormundschaftsgericht nicht reagiert. Haben die von Vormundschaftsgericht keine kompetenzen in dieser Richtung oder ich als Betreuerin bin ich dafür verantwortlich. Die Bank hat gewust (100%) das dass Kto unter Betreung steht. Ich dürfte nur Geld mit Genehmigung von Oberherren aufheben. Danke Anna |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Hallo Anna
Eine Bank kann bzw. darf nicht eigenmächtig Geld von Betreuten in Aktien oder sonst was anlegen. Der oder die Betreute müßte schon unterschrieben haben, wenn Sie es nicht getan haben. Wenn die Bank also ohne eine ERlaubnis das Geld des Betreuten in Aktien angelegt hat, ist sie verpflichtet, es wieder herauszugeben. Hierfür ist ein Rechtsanwalt gut, dass der sich mit der Bank streitet. Wenn die Bank verliert, muss sie sogar Ihren Anwalt glich mitbezahlen. Gehen Sie zum Gericht und fragen Sie nach einem Beratungsschein. Damit können sie sich beim Rechtsanwalt erst mal beraten lassen, ob sich eine Klage lohnt. Wenn Ihr Betreuter kein Geld mehr hat, dann bekommt er den Beratungsschein. Er bekommt sogar Prozesskostenhilfe, wenn ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. D.h. das Gericht kostet ihn nichts. Wenn er aber noch Geld hat, muss er es natürlich einsetzen und erst mla die Beratung zahlen. Das kostet nicht so viel, wie ein Prozess. Für die Anlagen von dem Geld Ihres Betreuten sind Sie zuständig. Das Gericht kann das Geld nicht anlegen, es bekommt auch von der Bank keine Informationen über die Anlagen. Das Gericht zu informieren ist Ihre Aufgabe. Wenn Sie das Geld Ihres Betreuten anlegen wollen benötigen Sie die Genehmigung des Gerichtes, dass Sie das auch so tun dürfen. (Das Gericht legt es aber nicht selber an.) Das Gericht konnte gar nicht reagieren, als das Geld in Aktien angelegt wurde, weil die Bank sicherlich nicht dem Gericht Bescheid gesagt hat, und Sie es auch nicht wußten, bevor die Bank das gemacht hat. Als Sie bei der Jahresabrechnung dem Gericht die Geldanlage mitgeteilt haben, hat das Gericht erst davon erfahren. Hat das Gericht Sie dazu noch mal befragt oder ihnen einen Auftrag erteilt (z.B. Prüfen, wieso das Geld in Aktien angelegt wurde oder das Geld zurückzufordern)? Zumindest scheint Ihnen da ein Haufen Arbeit anzustehen, für die Sie sicherlich anwaltliche Unterstützung benötigen. Ich würde jedenfalls einen aufsuchen. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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