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Was tun? Einrichtung überweist komplettes Heimkontoguthaben an Staat

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun? Einrichtung überweist komplettes Heimkontoguthaben an Staat im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von michaela mohr Zu dem Punkt der mühsam verdienten 400 Euro möchte ich ganz allgemein festhalten, Werkstätten werden ...


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Alt 22.11.2009, 18:17   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 13
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Zu dem Punkt der mühsam verdienten 400 Euro möchte ich ganz allgemein festhalten, Werkstätten werden betrieben und es entstehen Kosten.

Gruss Michaela
nein du verstehst nicht was ich damit meine!
mir ist klar, dass auch solche Einrichtungen bezahlt werden müssen, aber hier geht es um eine Art Verdienst (Lohn) den mein Bruder für seine Arbeit erhält bzw. über MOnate hinweg erhalten hat.
In Deutschland liegen für den "normalen" Berufstätigen und Sozialpflichtigen Bürger Pfändungsgrenzen von 989,-EUR pro Person vor. Von daher hätte dieses Geld ja nie gepfändet oder abgeführt werden dürfen. Klar, das Geld ist nicht dauerhaft unpfändbar, jedoch hätte man meinen Bruder darauf aufmerksam machen müssen, dass er Geld auszugeben hat und dies nicht dauerhaft angespart werden kann.

Und fakt ist auch, so habt ihr das hier beschrieben, ab 3000 EUR eh eine Gerichtsentscheidung vorliegen muss, wenn Gelder überwiesen bzw. verfügt werden. Und der Betreuer wusste ja gar nichts von einer Überweisung, welches das Heim gemacht hat. Also wird sicherlich auch keine Gerichtsentscheidung vorgelegen haben.

Nun gut, ich werde gleich morgen früh mit dem Betreuer telefonieren und werde sehen was er mir zu sagen hat.
Ich werde berichten....falls es interessiert?
shg.keks ist offline  
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Alt 22.11.2009, 19:03   #12
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,

Zitat:
Zitat von shg.keks Beitrag anzeigen
In Deutschland liegen für den "normalen" Berufstätigen und Sozialpflichtigen Bürger Pfändungsgrenzen von 989,-EUR pro Person vor. Von daher hätte dieses Geld ja nie gepfändet oder abgeführt werden dürfen.
In diesem Fall dürften Pfändungsfreigrenzen mit Wahrscheinlichkeit keine Rolle spielen.
Interessant wäre vielleicht noch die Frage, ob anderweitiges Vermögen vorhanden ist oder z.B. durch eine Erbschaft dazugekommen ist. Warum genau 200 € beim Bruder verblieben sind, ist eine der Merkwürdigkeiten.


Zitat:
Zitat von shg.keks Beitrag anzeigen
Und fakt ist auch, so habt ihr das hier beschrieben, ab 3000 EUR eh eine Gerichtsentscheidung vorliegen muss, wenn Gelder überwiesen bzw. verfügt werden.
Nun gut, ich werde gleich morgen früh mit dem Betreuer telefonieren und werde sehen was er mir zu sagen hat.
Ich werde berichten....falls es interessiert?
In diesem Fall bewegt man sich in einer Grauzone, was die Verfügung über das Geld ohne Gerichtsbeschluß angeht. Das Geld wird auf einem Heimkonto verwaltet und es ist nicht unüblich, daß Zahlungen auch in dieser Größenordnung ohne Zustimmung des Gerichts getätigt werden. Oftmals wissen die Gerichte gar nichts über die Existenz dieser Konten. Ich arbeite für ein Gericht, daß penibel die Vorlage einer Einnahme-Ausgabe-Liste des Heimkontos verlangt, ein anderes Gericht interessiert sich nicht für den Geldfluß auf dem Taschengeldkonto. Da kommt es entscheident auf das "Engagement" des Betreuers an, wie engmaschig die Überwachung dieser Konten ist, z.B. auch durch Angabe in der Rechnungslegung.
Außerdem ist eine gerichtliche Genehmigung nur notwendig, wenn der ges. Betreuer über das Geld verfügt. Verfügt der nicht unter Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten stehende Betreute (da reicht auch schon die Unterschrift in einer Liste des Heims), ist das Gericht außen vor. Dann interessiert sich nur noch der Sozialhilfeträger für evtl. vorhandenes Guthaben.

Der Verlauf des Falls dürfte hier sehr interessieren, sind doch tatsächlich viele Fragen offen und Antworten sind ein reiner Schuß in's Blaue.


Gruß
Kohlenklau
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Alt 22.11.2009, 19:57   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 13
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Vielen Dank ersteinmal für Eure Hilfe und zahlreichen Antworten.

Ich werde gleich morgen früh meinen Telefontermin mit dem Betreuer warnehmen und schaun, was da nun los war.

Ich werde gleich morgen weiter berichten...ein gutes Gefühl habe ich jedoch nicht an der Sache.
shg.keks ist offline  
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Alt 22.11.2009, 22:21   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von shg.keks Beitrag anzeigen
mir ist klar, dass auch solche Einrichtungen bezahlt werden müssen, aber hier geht es um eine Art Verdienst (Lohn) den mein Bruder für seine Arbeit erhält bzw. über MOnate hinweg erhalten hat.
Hallo shg.keks,

das war es nicht was ich meinte. Dein Bruder erhält ja scheinbar Sozialleistungen bei stationärer Unterbringung. Dabei hat er mit seinem Einkommen u.U. zu den Kosten beizutragen. Wie Kohlenklau ja schon geschrieben hat hat das mit Pfändungsfreigrenzen überhaupt nichts zu tun. Es geht dabei um Einkommensgrenzen bei Sozialhilfe.
Was mich aber wundert ist die hohe Summe der Zahlung.

Gruß,
Andreas
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Alt 24.11.2009, 11:12   #15
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zitat von shg.keks Beitrag anzeigen
Ich werde gleich morgen weiter berichten...ein gutes Gefühl habe ich jedoch nicht an der Sache.

Moin shg.keks,
wie hat sich die Angelegenheit denn nun entwickelt???

Gruß,
Andreas
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Alt 24.11.2009, 12:07   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 13
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Moin shg.keks,
wie hat sich die Angelegenheit denn nun entwickelt???

Gruß,
Andreas

oh ja....
ich habe gestern, wie bereits angekündigt, kontakt mit dem betreuer aufgenommen. dieser hatte sich leider erneut, wie wir das von ihm schon kennen, von seiner sekretärin verleugnen lassen und war wieder einmal nicht zu sprechen, obwohl wir einen termin vereinbart hatten.
genau aus diesem grund bin ich mit dieser betreuung absolut unzufrieden und nicht einverstanden und werde dagegen auch vorgehen.
wie dem auch sei, auf alle fälle habe ich dann rücksprache mit dem wohnheim bzw. dem heimleiter genommen, der mir dann ebenfalls in einem sehr unfreundlichem ton versuchen wollte, mir das zu erklären. er verwies mich dann weiter an eine ansprechpartnerin beim landratsamt, welcher ja der kostenträger für mein bruder ist.
dort erfuhr ich dann folgendes:
mein bruder arbeitet ja in einer werkstatt die in 3.phasen eingeteilt ist. er erhält dann von der rentenversicherung ein übergangsgeld in höhe von 430 euro. dieses geld ist allerdings nicht für ihn bzw. für sein sparkonto gedacht, sondern steht angeblich dem kostenträger zu. aus diesem grund hatte man ihm jetzt rückwirkend 390 euro mal 7 Monate (seit mai 09) eingezogen. das sind für mich zwar immer noch keine 3100 euro, aber wahrscheinlich hat man gleich den januar 2010 mit eingezogen.
man sagte mir, dass er theoretisch kostenlos arbeiten würde, da das geld immer an den träger abgeführt wird. das heim und auch der betreuer haben dafür zu sorgen, dass das geld nicht ausgegeben wird.
für mich steht immer noch die frage im raum, ob das so rechtens ist und was denn überhaupt der anreiz für mein bruder sein soll, da weiter zu machen? und warum kommen die überhaupt heute damit?

Geändert von shg.keks (24.11.2009 um 12:09 Uhr)
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Alt 24.11.2009, 12:15   #17
elinor
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Hallo!

Ruf den Betreuer an zu einer Zeit, in der die Sekretärin (hoffentlich) Feierabend hat und übermittle in diesem Telefonat Deine Telefonnummer nicht.
Das habe ich damals beim (Ex-)Betreuer meiner Großmutter getan - und prompt hatte ich den Herrn am Apparat.

Viele Grüße
Elinor

P.S.: Zum Thema selber kann ich Dir leider so gar nicht weiterhelfen, sorry ....
 
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Alt 24.11.2009, 13:04   #18
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hi keks,
für mich klingt das noch immer oberfaul. is doch irgendwie verdreht. wenn das geld gar n icht für den bruder bestimmt ist, wieso landet es dann auf seinem konto? is ja ein unding, die leute erst mit kohle zu ködern, und sie ihnen dann wieder wegzunehmen. kling so nach willkür. wär das geld für die einrichtung bestimmt gewsen, wie kann es denn dann auf dem konto des bruders landen? das passt nicht.

ich weiß ja nicht, wie solche heimkonten geführt werden. womöglich gibts da gar keine ordentlichen verträge drüber? kann gut sein, dass heime über solche konten verfügen ohne dass der betroffene überhaupt irgendwelche rechtsansprüche hat.... weiß ich aber nicht, ist nur spekulation. aber möglich wär das. wenns um taschengeld in kleinerem ausmass geht, wär daran nichts auszusetzen. bei solchen beträgen ist das aber was anderes. abgesehen von so ner situation, wie eurer, könnte es ja auch sein, dass ein heim pleite geht und dann wär die kohle auch weg. ich finde das fahrlässig, so viel geld auf so nem unsicheren konto zu lagern.

meiner meinung nach hätte der betreuer dafür sorgen müssen, dass die kohle auf ein sparbuch kommt, allein der sicherheit und der zinsen wegen.

ich würde einen brief an den betreuer schreiben, mit kopie des kontoauszugs und um schriftliche stellungnahme bitten bis spätestens 15.12.09 (das ist ne angemessene frist). weitere bemerkung, dass ihr euch nun gezwungen sehr, das schriftlich zu machen, da er zu vereinbarten telefontermine nicht erreichtbar ist.
den brief sollte entweder dein bruder selber schreiben oder wenn ihr es macht, dann im auftrage deines bruders. sonst kann sich der betreuer dann wieder rausreden, dass euch das nichts angeht, weil es ja das geld des bruders ist. und dann mal gucken, was dabei raus kommt.

und das verbiebene guthaben auf dem konto, das würde ich ganz schnell abheben und unters kopfkissen legen. da scheint es sicherer zu sein.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 24.11.2009, 13:31   #19
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Hallo shg.keks,

vielleicht sollten wir mal genauer hinschauen und fragen, was Dein Bruder in der WfbM überhaupt macht, bzw. unter welchen Voraussetzungen er dort beschäftigt ist.

Macht er eine berufsbildende Maßnahme und erhält eine Ausbildungsbeihilfe vom JobCenter? Macht er eine über den Rentenversicherungsträger finanzierte berufsbildende Maßnahme oder Reha-Maßnahme? In beiden Fällen wird ein Übergangsgeld bezahlt, was wiederum bei Heimunterbringung zur Deckung der Heimkosten an den Kostenträger des Heimes abgeführt werden muß. Üblich ist in diesen Fällen aber eine Überleitungsanzeige des überörtlichen SH-Trägers an die auszahlende Stelle, so daß das Heim oder der Betroffene keinen Zugriff auf das Geld hat. Im Burgenlandkreis mag das anders sein, oder es ist aus anderen Gründen unterschiedlich gehandhabt worden.
Die Überweisung an den SH-Träger wäre in diesen Fällen wohl nicht zu beanstanden. Man könnte noch schauen, ob die Abrechnungen korrekt gemacht wurden und evtl. Freibeträge, etc. berücksichtigt wurden.

Als dritte Möglichkeit kommt eine Beschäftigung als "normaler" Werkstattmitarbeiter in Betracht. Hier wird ein Grundgehalt und ein Arbeitsförderungsgeld (ich hoffe, ich benutze die richtigen Begriffe) durch den Betreiber der Werkstatt gezahlt. Auch von diesem Geld kann ein Kostenbeitrag für die stationäre Unterbringung gefordert werden.

Vielleicht sollte man zunächst einmal in Erfahrung bringen, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigung in der Werkstatt erfolgt, dann kann man vielleicht auch ein wenig Licht in "Skandal" bringen.
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Alt 24.11.2009, 19:17   #20
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Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen

Macht er eine über den Rentenversicherungsträger finanzierte berufsbildende Maßnahme .
ja genau sowas ist das.
die dame des burgenlandkreise sagte mir, dass diese maßnahme in 3 stufen unterteilt ist.
1. Eignung der Maßnahme
2. Ausbildung
3. Praxis

und da erhält er eben direkt von der rentenanstalt diese 430 euro, die ebend wohl vorrübergehend auf dieses taschengeldkonto bei diesem heim eingezahlt wird.
ein girokonto hat mein bruder nicht.
auf diesem taschengeldkonto gibts auch keine zinsen oder sowas. wahrscheinlich arbeitet das heim nur mit diesem geld fleissig - eben wie eine bank, nur ohne zinsen!

der betreuer und auch das heim hatte eben die aufgabe zu überwachen, dass das geld nicht von meinem bruder ausgegeben wird, sondern schön darauf schlummert bis es der burgendlndkreis einzieht.

bleibt für mich nur die frage:
1. warum kommt sowas, schon des zinses wegen, nicht auf ein sparkonto bei einer bank?
2. kann der burgendlandkreis tatsächlich verbieten das geld auszugeben? schliesslich habe die mehr als 7 monate nichts davon eingezogen! erst jetzt mit einmal alles!!!!
das geld hätte doch genauso gut ausgegeben werden können und dann hätte der burgenlandkreis nix bekommen.
3. ist das alles nun so richtig? der burgenlandkreis sagt logischerweise - ja!

es muss ja auch einen bescheid dazu geben, gegen den man rechtsmitteil einlegen kann.
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