Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsvollstreckung - Schwieriger Betreuungsfall? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgenden Fall und benötige guten Zuspruch….
Mein Betreuter ist seit geraumer Zeit in einer ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgenden Fall und benötige guten Zuspruch…. Mein Betreuter ist seit geraumer Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung. Er soll in eine Fachklinik verlegt werden. Er selber hat keinen festen Wohnsitz mehr, jedoch noch 2 vermietete Eigentumswohnungen, die zur Hälfte ihm und zur anderen Hälfte seiner ehemaligen Lebensgefährtin gehören. Die Wohnungen tragen sich nicht selbst. Er bekommt inzwischen Erwerbsunfähigkeitsrente, die ich für ihn beantragt habe. Nun zum Problem: Die Darlehensrückzahlungen für beide Wohnungen können nicht mehr bezahlt werden. Die Banken drohen inzw. Mit Zwangsvollstreckung. Zusätzlich besitzt mein Betreuter ein Haus in dem die besagte eh. Lebensgefährtin mietfrei wohnt und deren Eltern zur Miete. Ein Darlehen für den Umbau/Ausbau dieses Hauses wurde ebenfalls von meinem Betreuten aufgenommen und kann ebenfalls nicht zurückgezahlt werden. Was ist jetzt für mich zu beachten bezüglich der Zwangsvollstreckungen? Meines Erachtens ist dies eher ein Fall für einen Rechtsanwalt, wie bewertet Ihr das?
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Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
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#2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo,
vor einem Rechtsanwalt würde ich persönlich erst einmal ein Gespräch beim Schuldenberater suchen. Gruß ![]() Heiner |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
ich möchte mich heiner anschliessen, das scheint eher ein Fall für einen Schuldnerberater zu sein der eher sehen kann was sich noch "lohnt" oder was noch geht. Viel hängt vom Ort der Immobilie ab, der bereits getilgten und noch offenen Belastung, der Vermietmöglichkeit usw. Viel Erfolg und viel Glück, Grüsse Michaela |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 16.07.2009
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2
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Hallo,
an Deiner Stelle würde ich einen Anwalt einschalten und unbedingt gleichzeitig Beratungshilfe über das AG beantragen. Grüße Brigitte |
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