Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto mit Pfändungsbeschluss im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@Chesterfield:
dann bin ich ja nicht alleine mit der leseschwäche......s.o.
wenn man haare spalten will hast du natürlich recht......
mir ...
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Stammgast
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Beiträge: 615
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@Chesterfield:
dann bin ich ja nicht alleine mit der leseschwäche......s.o. wenn man haare spalten will hast du natürlich recht...... mir ging es um einen lösungsansatz....... das ich das befremdlich finde, dass das vielen berufsbetreuern unbekannt ist, darf man ja wohl noch äußern..... habe hier niemanden persönlich angegriffen.....wozu auch? ich wünsche dir noch konstruktives schaffen bei deinen betreuungen vor dem hintergund des VBVG.....soviel guuute leistung für sooooo wenig geld. alle achtung! reicht mir dann auch an "reibungswärme".........danke! lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#12 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Kein Grund, Streit vom Zaun zu brechen...
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