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Schulden, was tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden, was tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von volki Du solltest als Betreuer nicht den Fehler machen, jeder Partei, die Deiner Meinung nach oder nach ...


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Alt 23.12.2009, 21:52   #11
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von volki Beitrag anzeigen
Du solltest als Betreuer nicht den Fehler machen, jeder Partei, die Deiner Meinung nach oder nach Meinung des Betreuten zu Lasten desselben ihre Interessen durchsetzen will, deren Rechte abzusprechen.
Von "Rechte absprechen" hat ja auch keiner gesprochen.
Aber der Gläubiger benötigt nicht meine Unterstützung, geschweige denn mein Verständnis für die Durchsetzung seiner Ansprüche. Das kann mir als Betreuer folglich völlig Wurst sein.


Zitat:
Betreuer sein heißt nicht, auf Teufel komm raus, auch gegen berechtigte Interessen Dritter, das Fehlverhalten seiner Betreuten zu protegieren und damit zu unterstützen.
Es heißt aber halt auch weder, Drittinteressen zu vertreten oder zu verteidigen, noch Fehlverhalten der Betreuten zu werten oder für Sühne zu sorgen.


Zitat:
Das nämlich, entschuldige Chesterfield, ist mehr als nur etwas sehr übereifrig,
Naja, ich bin hier ja wohl sowas wie das Forenekel - da ist Übereifer eine Tugend.


Zitat:
weil es am Sinn einer rechtlichen Betreuung weit vorbeigeht.
Was wäre denn demnach Deiner Auffassung nach der Sinn einer rechtlichen Betreuung...?


Zitat:
Wenn Du natürlich der Meinung bist, daß, wenn sich jemand Geld borgt mit dem Versprechen, dieses zurückzugeben, derjenige dann der unrechtmäßig handelnde ist, der es später tatsächlich zurückhaben möchte, dann leben wir beide scheinbar in zwei verschiedenen Welten.
Es ist - wie gesagt - wohl nicht Aufgabe des Betreuers, das zu werten oder zur Sühne beizutragen. Zumindest nicht in meiner Welt.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 24.12.2009, 00:53   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Was Chesterfield wegen der Inkasobausteinebriefe schreibt kann ich leider nur bestätigen. Es gibt Kollegen die schreiben völlige Nonsensbriefe dort hin nur um ungerührt/ungelesen Baustein Nr. 6 zu erhalten. Dieser Test wurde schon mehrmals gemacht, einen wirklichen Gesprächspartner habe ich selbst am Telefon auch dort noch nicht finden können.
Das kann ich (auch wenn ich mich jetzt wiederhole) nicht bestätigen.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: ich will hier absolut keine Lanze für die Inkassoindustrie brechen. Ich finde die oftmals reißerischen verbalen Drohgebärden in den Standardtexten mancher Inkassounternehmen unverschämt, lächerlich, dumm und grenzwertig.

Um so mehr liegt meine Aufgabe als Betreuer aber darin, zielorientiert an einer Lösung zu arbeiten, die das oft geringe Einkommen meiner Betreuten langfristig schützt und vor bösen Überraschungen bewahrt. Und das funktionierte bisher in meinen Fällen über das Mittel der Schaffung von Transparenz am besten.

Es gibt ganz harte Fälle (ein Unternehmen mit einem großen D am Anfang ist hier besonders "geistreich"), da hat man bereits geduldig mehrfach schriftlich den Stand der Dinge geschildert und trotzdem flattern 2 Wochen später wieder die gleichen Nonsens- Formulierungen ins Postfach. Mithilfe eines Anrufs und der Bitte um Wahrnehmung des Inhalts der bisher geführten Korrespondenz kann aber selbst da - so meine Erfahrung - das Eis gebrochen werden und echte - der Sache des Betreuten dienende - Kommunikation entstehen.

Mitarbeiter mancher Kanzleien rufen sogar von sich aus an, selbst ein Mitarbeiter des Molochs GEZ hat sich schon telefonisch auf ein Schreiben zurückgemeldet und die Forderung wurde schließlich ausgebucht.

Das sind - wie gesagt - meine bisherigen Erfahrungen. Ich bezweifle nicht, daß es auch ganz andere gibt und ich glaube gern, daß man an der Ignoranz mancher Schuldeneintreiber auch verzweifeln kann.

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Es heißt aber halt auch weder, Drittinteressen zu vertreten oder zu verteidigen, noch Fehlverhalten der Betreuten zu werten oder für Sühne zu sorgen. [...] Was wäre denn demnach Deiner Auffassung nach der Sinn einer rechtlichen Betreuung...? [...] Es ist - wie gesagt - wohl nicht Aufgabe des Betreuers, das zu werten oder zur Sühne beizutragen. Zumindest nicht in meiner Welt.
Natürlich will ich im engeren Sinne nicht Drittinteressen vertreten, sondern zuerst meine Betreuten.

Das Ernstnehmen von berechtigten Drittinteressen und das entsprechende Zugehen auf deren Vertreter ist aber oft ein Schlüssel, um in einen kommunikativen Prozeß einzutreten, der letztenendes mittel - oder langfristig den Betreuten zugute kommt. Die kämpferische Rolle des Kopf-durch-die-Wand - Robin Hood der Armen und Entrechteten ist zumindest meine Auffassung vom Sinn einer rechtlichen Betreuung nicht.

Diesen sehe ich, bezogen auf die Individualperspektive, darin, Menschen, die dazu selbst nicht in der Lage sind, bei der Schaffung und Erhaltung einer lebenswerten Existenz zu unterstützen. In der gesellschaftlichen Perspektive sehe ich den Sinn aber auch darin, einen klitzekleinen Beitrag zu Rechtssicherheit und zum Erhalt von (Achtung, Reizwörter) zivilen "Normen und Werten" zu leisten. Und ich glaube genau dafür werden wir Betreuer von der Gesellschaft bezahlt, auch die Forenekel unter uns.

Geändert von volki (24.12.2009 um 01:04 Uhr)
volki ist offline  
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Alt 24.12.2009, 12:21   #13
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Na, wenn das bei Dir tatsächlich so super funktioniert, bist Du mein neuer Betreuungs-Heiland und die Herren Deinert und Fröschle werden zu untergeordneten Göttern degradiert.


Zitat:
Natürlich will ich im engeren Sinne nicht Drittinteressen vertreten, sondern zuerst meine Betreuten.
Da ist die Formulierung "zuerst" wohl etwas fehlgeleitet. Es müsste heißen "ausschließlich"...


Zitat:
Und ich glaube genau dafür werden wir Betreuer von der Gesellschaft bezahlt, auch die Forenekel unter uns.
Aus "gesellschaftlich-philosophischer" Perspektive betrachtet, kann man wohl sehr lange darüber disputieren, wofür Betreuer bezahlt werden.
Im engeren rechtlichen Sinne ist das jedoch eindeutig: Für die gesetzliche Vertretung unserer Schützlinge nämlich - und für nichts anderes.
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Chesterfield ist offline  
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Alt 24.12.2009, 14:30   #14
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
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Hallo Michaela,

ist nun wahrlich keinem gedient.
Die 2 Euro werden aufgefressen von Bearbeitungsgebühren, Zinsen usw. d.h. die Betreute hat den Rest ihres Lebens die Zahlung für nichts der Backe, den Gläubiger oder das Inkasso wird sie damit nicht los. Also so wirklich Sinn macht das dann für mich nicht, ausser dass die "Schulden" wegen der Dauerbearbeitung steigen. Das ist eher deutlich kontraproduktiv.


Nach 7 Jahren des "Wohlverhaltens" (hier 336€)habe ich nach Antrag eine gute Chance auf Schuldenerlaß.

Allen ein frohes Fest
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 24.12.2009, 16:34   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo inne-huhn,

Du redest von der Insolvenz und deren Regeln ( Restschuldbefreiung). Wegen 366 Euro eine Insolvenz einzuleiten wäre oder ist in meinen Augen absolut unverhältnismässig- ohne Dir zu Nahe treten zu wollen.

Von einer Insolvenz habe ich in meinem Beitrag nicht gesprochen sondern von Zahlungsvereinbarungen mit einem Inkasso.

Dir auch schöne Feiertage, Grüsse.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.12.2009, 12:58   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard Schulden und Kontopfändung

Hallo, wenn ich mal leise von hinten herantreten und Euch im Wortgefecht antippen dürfte, isch hab da mal ne Frage:

Viele Gläubiger drohen ja mit Kontopfändung und haben die auch schon veranlaßt. Wie bekomme ich eine Kontopfändung wieder raus, ohne Raten an den Gläubiger zahlen zu müssen? Viele Betreute von mir können das einfach finanziell nicht. Hab da was von einem Pfändungsfreibeschluß gehört. Wenn ich mir den einmal vom Amtsgericht hole, gilt der dann erst mal länger für das Konto oder gilt der nur für bestimmte Zahlungseingänge?

Ein Anwalt von Mobilcom hat z.B. ohne weitere Korrespondenz mit mir, einfach eine Pfändung veranlaßt. Es gibt da wwirklich richtige...

Es gibt sogar Gläubiger, die lassen sich gar nicht auf Ratenzahlungen ein.

mfg
BBMark ist offline  
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Alt 28.12.2009, 13:59   #17
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von BBMark Beitrag anzeigen
Hab da was von einem Pfändungsfreibeschluß gehört. Wenn ich mir den einmal vom Amtsgericht hole, gilt der dann erst mal länger für das Konto oder gilt der nur für bestimmte Zahlungseingänge?
Schau mal hier:
§§ 54, 55 SGB I
§ 850k ZPO
BGH Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 56/06; LG Darmstadt

Das dürfte die Fragen beantworten.
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Chesterfield ist offline  
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Alt 28.12.2009, 19:26   #18
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin Moin

Um auf Michaelas Beitrag zurückzukommen:
Wenn Gläubiger schon mit Textbausteinen arbeiten, das können wir Berufsbetreuer auch. Mit Vorliebe bei bräsigen Gläubigern.

Ab und zu kann ich es mir dann doch nicht verkneifen und schreibe einen freien Text, aber nur wenn ich die Lust und Laune dazu habe und schon allein mit dem Schreiben die eigene Laune verbessere. Das geht!

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.12.2009, 10:58   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
Standard

Guten Morgen,
nachdem ich diesen Thread eröffnet habe bedanke ich mich für die zahlreichen Antworten. Ich habe jetzt erstmal an alle nett geschrieben, dass die Betreute ins Seniorenheim umziehen musste und das den Gläubigern, aufgrund der bereits bestehenden geringen Ratenvereinbarung bekannt sein wird, dass die Betreute nur über eine geringe Renete verfügt und ich es bedaure, dass ich momantan (solange der Antrag auf Sozialhilfe läuft) leider die Raten nicht weiter zahlen kann.
Mal sehen was zurück kommt, bisher noch nichts, aber das wird wohl an den Feiertagen liegen.
Da ich lange als Anwalt gearbeitet habe sind mit die Textbausteine der Inkassobüros bekannt...habe zu der Zeit auch gerne mit entsprechenden Textbausteinen geantwortet.
Aber als Anwalt handelt man grundsätzlich freier, finde ich, als als Betreuer, da man als RA sowie immer damit rechnet vor Gericht zu gehen und eine Rechtschutzversicherung im Hintergrund hat, bzw. eine Vollmacht...letztlich geht man dem Ärger entgegen.. Als Betreuer möchte ich diesen möglichst abwenden.
Ich werde berichten, wie sich die Gläubiger äußern.
vlg andrea
laptop ist offline  
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Alt 29.12.2009, 11:12   #20
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von Andrea Beitrag anzeigen
Als Betreuer möchte ich diesen möglichst abwenden.
Da stellt sich mir die Frage: Warum...?
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Chesterfield ist offline  
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kontopfändung, pfändung, ratenzahlung, schulden

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