Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden, was tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von volki
Du solltest als Betreuer nicht den Fehler machen, jeder Partei, die Deiner Meinung nach oder nach ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |||||
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
![]() Aber der Gläubiger benötigt nicht meine Unterstützung, geschweige denn mein Verständnis für die Durchsetzung seiner Ansprüche. Das kann mir als Betreuer folglich völlig Wurst sein. Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
__________________
|
|||||
|
|
|
|
|
#12 | ||
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
|
Zitat:
Damit kein falscher Eindruck entsteht: ich will hier absolut keine Lanze für die Inkassoindustrie brechen. Ich finde die oftmals reißerischen verbalen Drohgebärden in den Standardtexten mancher Inkassounternehmen unverschämt, lächerlich, dumm und grenzwertig. Um so mehr liegt meine Aufgabe als Betreuer aber darin, zielorientiert an einer Lösung zu arbeiten, die das oft geringe Einkommen meiner Betreuten langfristig schützt und vor bösen Überraschungen bewahrt. Und das funktionierte bisher in meinen Fällen über das Mittel der Schaffung von Transparenz am besten. Es gibt ganz harte Fälle (ein Unternehmen mit einem großen D am Anfang ist hier besonders "geistreich"), da hat man bereits geduldig mehrfach schriftlich den Stand der Dinge geschildert und trotzdem flattern 2 Wochen später wieder die gleichen Nonsens- Formulierungen ins Postfach. Mithilfe eines Anrufs und der Bitte um Wahrnehmung des Inhalts der bisher geführten Korrespondenz kann aber selbst da - so meine Erfahrung - das Eis gebrochen werden und echte - der Sache des Betreuten dienende - Kommunikation entstehen. Mitarbeiter mancher Kanzleien rufen sogar von sich aus an, selbst ein Mitarbeiter des Molochs GEZ hat sich schon telefonisch auf ein Schreiben zurückgemeldet und die Forderung wurde schließlich ausgebucht. Das sind - wie gesagt - meine bisherigen Erfahrungen. Ich bezweifle nicht, daß es auch ganz andere gibt und ich glaube gern, daß man an der Ignoranz mancher Schuldeneintreiber auch verzweifeln kann. Zitat:
Das Ernstnehmen von berechtigten Drittinteressen und das entsprechende Zugehen auf deren Vertreter ist aber oft ein Schlüssel, um in einen kommunikativen Prozeß einzutreten, der letztenendes mittel - oder langfristig den Betreuten zugute kommt. Die kämpferische Rolle des Kopf-durch-die-Wand - Robin Hood der Armen und Entrechteten ist zumindest meine Auffassung vom Sinn einer rechtlichen Betreuung nicht. Diesen sehe ich, bezogen auf die Individualperspektive, darin, Menschen, die dazu selbst nicht in der Lage sind, bei der Schaffung und Erhaltung einer lebenswerten Existenz zu unterstützen. In der gesellschaftlichen Perspektive sehe ich den Sinn aber auch darin, einen klitzekleinen Beitrag zu Rechtssicherheit und zum Erhalt von (Achtung, Reizwörter) zivilen "Normen und Werten" zu leisten. Und ich glaube genau dafür werden wir Betreuer von der Gesellschaft bezahlt, auch die Forenekel unter uns. Geändert von volki (24.12.2009 um 01:04 Uhr) |
||
|
|
|
|
|
#13 | ||
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Na, wenn das bei Dir tatsächlich so super funktioniert, bist Du mein neuer Betreuungs-Heiland und die Herren Deinert und Fröschle werden zu untergeordneten Göttern degradiert.
![]() ![]() Zitat:
Zitat:
Im engeren rechtlichen Sinne ist das jedoch eindeutig: Für die gesetzliche Vertretung unserer Schützlinge nämlich - und für nichts anderes.
__________________
|
||
|
|
|
|
|
#14 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
|
Hallo Michaela,
ist nun wahrlich keinem gedient. Die 2 Euro werden aufgefressen von Bearbeitungsgebühren, Zinsen usw. d.h. die Betreute hat den Rest ihres Lebens die Zahlung für nichts der Backe, den Gläubiger oder das Inkasso wird sie damit nicht los. Also so wirklich Sinn macht das dann für mich nicht, ausser dass die "Schulden" wegen der Dauerbearbeitung steigen. Das ist eher deutlich kontraproduktiv. Nach 7 Jahren des "Wohlverhaltens" (hier 336€)habe ich nach Antrag eine gute Chance auf Schuldenerlaß. Allen ein frohes Fest inne-huhn |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo inne-huhn,
Du redest von der Insolvenz und deren Regeln ( Restschuldbefreiung). Wegen 366 Euro eine Insolvenz einzuleiten wäre oder ist in meinen Augen absolut unverhältnismässig- ohne Dir zu Nahe treten zu wollen. Von einer Insolvenz habe ich in meinem Beitrag nicht gesprochen sondern von Zahlungsvereinbarungen mit einem Inkasso. Dir auch schöne Feiertage, Grüsse. Michaela |
|
|
|
|
|
#16 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
|
Hallo, wenn ich mal leise von hinten herantreten und Euch im Wortgefecht antippen dürfte, isch hab da mal ne Frage:
Viele Gläubiger drohen ja mit Kontopfändung und haben die auch schon veranlaßt. Wie bekomme ich eine Kontopfändung wieder raus, ohne Raten an den Gläubiger zahlen zu müssen? Viele Betreute von mir können das einfach finanziell nicht. Hab da was von einem Pfändungsfreibeschluß gehört. Wenn ich mir den einmal vom Amtsgericht hole, gilt der dann erst mal länger für das Konto oder gilt der nur für bestimmte Zahlungseingänge? Ein Anwalt von Mobilcom hat z.B. ohne weitere Korrespondenz mit mir, einfach eine Pfändung veranlaßt. Es gibt da wwirklich richtige... Es gibt sogar Gläubiger, die lassen sich gar nicht auf Ratenzahlungen ein. mfg |
|
|
|
|
|
#17 | |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
§§ 54, 55 SGB I § 850k ZPO BGH Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 56/06; LG Darmstadt Das dürfte die Fragen beantworten.
__________________
|
|
|
|
|
|
|
#18 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
|
Moin Moin
Um auf Michaelas Beitrag zurückzukommen: Wenn Gläubiger schon mit Textbausteinen arbeiten, das können wir Berufsbetreuer auch. Mit Vorliebe bei bräsigen Gläubigern. ![]() Ab und zu kann ich es mir dann doch nicht verkneifen und schreibe einen freien Text, aber nur wenn ich die Lust und Laune dazu habe und schon allein mit dem Schreiben die eigene Laune verbessere. Das geht! ![]() MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#19 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
|
Guten Morgen,
nachdem ich diesen Thread eröffnet habe bedanke ich mich für die zahlreichen Antworten. Ich habe jetzt erstmal an alle nett geschrieben, dass die Betreute ins Seniorenheim umziehen musste und das den Gläubigern, aufgrund der bereits bestehenden geringen Ratenvereinbarung bekannt sein wird, dass die Betreute nur über eine geringe Renete verfügt und ich es bedaure, dass ich momantan (solange der Antrag auf Sozialhilfe läuft) leider die Raten nicht weiter zahlen kann. Mal sehen was zurück kommt, bisher noch nichts, aber das wird wohl an den Feiertagen liegen. Da ich lange als Anwalt gearbeitet habe sind mit die Textbausteine der Inkassobüros bekannt...habe zu der Zeit auch gerne mit entsprechenden Textbausteinen geantwortet. ![]() Aber als Anwalt handelt man grundsätzlich freier, finde ich, als als Betreuer, da man als RA sowie immer damit rechnet vor Gericht zu gehen und eine Rechtschutzversicherung im Hintergrund hat, bzw. eine Vollmacht...letztlich geht man dem Ärger entgegen.. Als Betreuer möchte ich diesen möglichst abwenden. Ich werde berichten, wie sich die Gläubiger äußern. vlg andrea |
|
|
|
|
|
#20 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Da stellt sich mir die Frage: Warum...?
__________________
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kontopfändung, pfändung, ratenzahlung, schulden |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|