Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden, was tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
als Anwalt kläre ich den Mandanten auf und bekomme über die Vollmacht die Zustimmung zum Krieg
als Betreuer, ...
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#21 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Guten Morgen,
als Anwalt kläre ich den Mandanten auf und bekomme über die Vollmacht die Zustimmung zum Krieg ![]() als Betreuer, mit einer Betreuten, die nicht sprechen kann (wegen Tubus) und mit der ich daher auch diesbezüglich nichts vereinbaren kann, kenne ich ihre Haltung nicht....und da ich letztlich nur in ihrem Namen handle, finde ich es schwierig ohne eine Zustimmung in den Krieg zu ziehen. Aber letztlich hat die Betreute kein Geld und daher könnte sie die Raten vielleicht noch einen Monat zahlen aber dann wäre Ebbe auf dem Konto. Daher bin ich kriegswillig auf der diplomatischen Ebene ![]() vlg andrea |
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#22 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
"In den Krieg" gegen Gläubiger zu ziehen hilft in diesem Fall natürlich nicht weiter. Die hier ja wohl unvermeidbare "gibt nüx"-Haltung mag man allerdings so diplomatisch wie möglich formulieren können - nett finden wird's der Gläubiger trotzdem nicht, so dass es hier natürlich zu einer Art "Konflikt" kommt. In anderen Fällen fühle ich mich durchaus sicher, was die "Kriegsführung" anbetrifft... Da geht es dann grundsätzlich um essentielle Rechte der Betreuten, die irgendjemand halt nicht gewähren möchte. Die Durchsetzung dieser Rechte sehe ich durchaus als Auftrag und damit Legitimation, notfalls auch "kriegerische" Schritte (wie Klagen oder dergleichen) einzuleiten. Kompromisse sind da natürlich nicht selten zu bevorzugen - aber halt nur solange sie nicht zu Lasten der Betreuten gehen. Zitat:
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Hallo,
als erstes hat sich Karstadt Quelle gemeldet. Ich hatte die Einzugsermächtigung wiederrufen, aber selbstverständlich wurde dies nicht beachtet...na gut nun werde ich den Betrag zurück buchen lassen. Quelle möchte nun eine Auflistung der Einnahmen/Ausgaben. Da frage ich, ob ich überhaupt den Rentenbescheid übersenden darf? Oder fällt das unter Datenschutz oder ähnliches? Inkasso und der Rest hat sich noch nicht gemeldet..mal sehen was kommt..ich werde den Krieg weiterhin euch mitteilen.vlg andrea |
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#24 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Hallo Andrea,
einen Rentenbescheid würde ich nicht rausschicken, du kannst denen ja einfach die Höhe der Einnahmen mitteilen bzw. schreiben, dass eine geringe Rente bezogen wird und zusätzlich Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden. Das dürfte ausreichen. Viele Grüße Nadine |
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#25 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Andrea,
bei mir hat es bisher immer die Mitteilung ausgereicht, dass meine Betreuten unter dem Pfändungfreibetrag liegen / Sozialhilfe beziehen, die Aussichten schlecht sind und sie unter das Existenzminimum fallen würden. |
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#26 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Guten Morgen,
Nr 2 Gläubiger hat sich gemeldet und möchte im Prinzip die selben Auskünfte. Ja ich werde auch nicht den Rentenbescheid mitschicken, sondern detailiert auflisten welche Kosten noch anfallen (z.B. Miete, Seniorenheim ect.) und darauf verweisen, dass ihr Vermögen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Das Inkassounternehmen hat sich bisher noch nicht gemeldet. Bin mal gespannt, ob diese gleich mit stärkeren Geschützen auffahren. vlg und einen schönen Tag im Schnee ![]() Andrea |
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#27 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Andrea,
ich würde den Gläubigern gar nichts mitteilen. Wenn der Hinweis, daß dauerhaft Heimflegebedürftigkeit vorliegt (vielleicht eine Aufnahmebescheinigung der Einrichtung mitschicken) nicht ausreicht, dann sollen die Gläubiger halt in die Vollstreckung gehen. Dort wird die Zahlungsunfähigkeit dann bei Pfändungsversuchen deutlich. Im Gegensatz zu chesterfield in #2 halte ich auch öffentlich-rechtliche Gläubiger nicht für vorrangig oder gesondert zu behandeln. Pfändungsfreigrenze ist Pfändungsfreigrenze. Ausnahmen gelten für mich nur bei Forderungen, hinter denen eine Strafdrohung steht. Wunsch, Wille und Wohl des Betreuten spielen natürlich bei allen Entscheidungen mit rein. Die 1.200 € Ansparung sind ein Problem, da zwar gegenüber dem Sozialamt geschützt, nicht aber gegenüber anderen Gläubigern. Möglicherweise wird das Geld aber bereits für die neben den Heimkosten auflaufenden laufenden Zahlungen für Miete, etc. verbraucht. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#28 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Der Form halber:
Zitat:
Da steht ja nicht nur Strafvollstreckung auf der Liste möglicher, unangenehmer Konsequenzen, z.B. wenn der Gläubiger die KV ist oder das Finanzamt... Wo nix ist, können auch die nix nehmen, ganz klar - aber hier macht es meiner Erfahrung nach durchaus Sinn, intensiver zu verhandeln und evtl. auch im Verhältnis zur jeweiligen Konsequenz betrachtet doch Raten zu leisten. Da ist tatsächlich der Einzelfall entscheidend und keine generelle aussage sinnvoll, insofern stimmt das schon.
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#29 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Guten Morgen,
ich halte es auch für sinnvoll zumindest die Beträge aufzulisten, da dann möglicherweise die Vollstreckung garnicht erst betrieben wird. Aber ich habe keine Unterlagen mitgeschickt, außer einem Auszug des Heimvertrages über die Kosten der Heimunterbringung, ansonsten den nachfolgenden Satz geschrieben: Aus Gründen des Datenschutzes kann ich Ihnen leider keinen Rentenbescheid übersenden. Sollten sie dennoch auf die Übersendung bestehen, bitte ich um einen entsprechenden Legitimationsnachweis ihrerseits hinsichtlich der Erlaubnis der Einsicht in diese Unterlagen. Ich dachte mir bevor ich mir überlege, ob ich die Daten überhaupt raus geben darf, sollen die Gläubiger doch mal den Nachweis erbringen, dass sie die Informationen haben dürfen .Mal eine andere Frage. Die Betreute hat kein Geld, wie erläutert und besitzt einen Computer, Stereoanlage, DVDs, TV und so weiter (was sicherlich die Ratenzahlungen erklärt ). Da sie ein Doppelzimmer hat passen die Dinge dort nicht rein. Ich frage mich, ob ich nicht mal nach einem Einzelzimmer fragen soll, denn was mache ich mit den Sachen, wenn ich die Wohnung räumen muss. Etwas mieten zum Unterstellen ist letztlich teurer als die ca. 30,00 € für das Einzelzimmer. Da die Betreute aber die 30,00 € selber zahlen muss (soweit ich weiß übernimmt das Sozialamt nicht die Kosten für das Einzelzimmer) hat sie dann noch weniger Geld. Mit der Betreuten kann ich, (abgesehen davon, dass sie wegen dem Tubus nicht sprechen kann), nicht wirklich darüber sprechen, da sie wieder nach Hause möchte und sie ganz unglücklich ist, wenn man sie darauf anspricht, dass sie im Heim bleiben muss.Was würdet ihr tun? vlg Andrea |
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#30 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Wenn die 30 Euro irgendwie aufzubringen sind, würde ich die Betreute zuerst in ein Einzelzimmer umziehen wollen, damit sie ihre persönliche Habe nicht aufgeben muss. Wenn sie irgendwann wieder ansprechbar ist, hat sie dann immer noch selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie sich gegebenenfalls von einigen Dingen trennen möchte, um die 30 Euro evtl. wieder für andere Dinge zur Verfügung zu haben. Einlagern würde ich einen Rechner möglichst nicht. Spätestens nach drei bis fünf Jahren lagert man für teuer Geld (bitte nicht auf die Füße getreten fühlen!!) veralteten Schrott ein... Viele Grüße Elinor |
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