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Amtsärztliche Untersuchung Pflicht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Amtsärztliche Untersuchung Pflicht? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag allerseits! Ich habe über Google dieses Forum gefunden und gleich eine wichtige Frage: Was passiert, wenn das Gesundsheitsamt ...


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Alt 23.12.2009, 15:24   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 2
Standard Amtsärztliche Untersuchung Pflicht?

Guten Tag allerseits!

Ich habe über Google dieses Forum gefunden und gleich eine wichtige Frage:
Was passiert, wenn das Gesundsheitsamt jemanden "bittet", zu einer amtsärztlichen Untersuchung anzutanzen, derjenige dies aber ignoriert oder den Termin absagt?

Anscheinend wurde über ein Notariat (Baden-Württemberg) eine Betreuung angeregt, die betroffene Person möchte aber nicht zwangsbetreut werden.

Bitte keine Diskussion über Sinn und Nutzen der Betreuung an sich, mich interessieren nur die rechtlichen Aspekte.

Soweit ich weiß, kann der zuständige Richter nur aufgrund ärztlicher Atteste eine Entscheidung fällen, daher möchte ich wissen, was passiert, wenn diese Atteste erst gar nicht erstellt werden können.

Danke und schöne Feiertage,

LMA
LeaveMeAlone ist offline  
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Alt 23.12.2009, 16:39   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Die Antwort auf Deine Fragen gehen aus dem FamFG hervor, insbesondere m. E. §§ 280 ff.

In § 283 Abs. 1 FamFG heißt es: "Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll vorher persönlich angehört werden."

Ich kenne "Einladungen" zu einem Gutachtenstermin in zwei Varianten:
Einmal als wirklich "freie" Einladung und einmal als "Einladung" mit der Mitteilung, dass bei Nichtwahrnehmung die zwangsweise Vorführung erfolgen wird.
Hierzulande wird das zumeist so gehandhabt, dass es 1 oder 2 "harmlose" Einladungen gibt und bei Nichtbefolgung dann eine 3. Einladung mit Androhung einer Vorführung ergeht. Wird dieser Termin auch nicht wahrgenommen, erfolgt unter Umständen die Vorführung.
Der "Härtegrad" hängt jedoch vom Fall ab.

Das Gericht kann dem Grunde nach durchaus auch ohne Attest tätig werden - in der Praxis wird in bestimmten Fällen eine rechtliche Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung errichtet, wenn z. B. Gefahr im Verzug droht (§§ 300 ff FamFG).

Grundsätzlich wird so eine Einladung ja nicht "zum Spaß" herausgegeben. Es ist also damit zu rechnen, dass es durchaus zur Vorführung kommen kann, wenn die "eingeladene" Person nicht erscheint.
Allerdings hat die betroffene Person durchaus ein Recht zu erfragen, worum es genau bei diesem Termin gehen soll und was im Rahmen des Termins geschehen wird.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 24.12.2009, 06:53   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo lma,
ich wär auch sehr vorsichtig mit solchen gutachterterminen und würde da in keinem fall hingehen. ich würde dann allerdings erst mal bei gericht nachfragen, was das genau alles auf sich hat, welche hintergründe für so ne vorladung da sind. wer genau und warum die betreuung angeregt hat. und du hast auch das recht die akten bei gericht einzusehen.
und je nach dem, was dort dann vorliegt, würde ich weiter argumentieren. aber erst mal ist wichtig, dass du genau weißt, welche infos über dich bei gericht vorhanden sind. dann kannst du in ruhe überlegen, was du daraufhin entgegnen kannst und willst und da kann es sehr gut sein, dass dann von so ner begutachtung abgesehen wird und das ganze unter den tisch fällt.

falls du ne vertrauenswürdige ärztin hast oder arzt, kannst du mit der auch spechen, dass die dir ein schreiben macht, wo drin steht, dass du keine betreuung benötigst, damit wär son gutachten wahrscheinlich auch vom tisch.

aber handeln würd ich in jedem fall, sonst könntest du wirklich pech haben und son gutachten wird angeordnet und dann hast du richtig schlechte karten...


gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 04.01.2010, 01:07   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank euch beiden für eure Antworten.

Da es eine "Einladung" ohne Rechtsbelehrung war, wurde der Termin nun erst einmal abgesagt und um die Rechtsgrundlage für die gewünschte Begutachtung gebeten.

Gruß,
LMA
LeaveMeAlone ist offline  
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Alt 04.01.2010, 01:50   #5
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

hallo LeaveMeAlone,

ich kann dir sagen, aus eigener erfahrung, dass man auch zwangsweise zu solchen terminen geholt werden kann. allerdings war es bei mir etwas anders, da ich gar nicht wusste, dass dieser körper solch eine vorladung zum termin hatte.
als ich nichts ahnend im außen war und gerade für meine tochter backte, erschienen hier 2 polizeiwagen, um mich zu solch einer untersuchung abzuholen. ich hatte nur noch die wahl zwischen, freiwillig mitgehen, und dem abführen unter handschellen. das ich unter diesen umständen lieber die erste variante wählte, hoffe ist dir klar.

man sollte so etwas nicht auf die leichte schulter nehmen, denn wie gesagt knüpfte sich an meiner zwangsabführung auch ein 12 wöchiger auffenthalt in der geschlossenen psychiatrie an. man sollte lieber zu allem was im raum steht freiwillig gehen, denn auch du weißt, der arm des gesetzes ist in jedem fall länger, als der deinige. ich denke nicht, dass eine vollkommende entmündigung deiner person so viel wert ist.
das zumindest wäre meine ansicht, aus heutiger sicht.

gibt auch ein gutes sprichwort dazu, was ich damals leider belächelte, heute kenne ich die hintergedanken dieses:
"nur wer einmal fehler machte, und weiß, was dadurch angekurbelt wird/ wurde, weiß diese in der zukunft zu vermeiden!"

liebe grüße
sternenhimmel
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Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.



Geändert von Sternenhimmel (04.01.2010 um 02:49 Uhr)
Sternenhimmel ist offline  
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Alt 04.01.2010, 02:00   #6
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @sternenhimmel

konnte die psychiatrie den ihrem heilauftrag in ihrer tiefgründigen professionalität innerhalb der 12 wochen gerecht werden?

interessierte grüße

nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 04.01.2010, 02:47   #7
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

au ja, nam, sie durften sie selbst verständlich kennen lernen, da plötzlich hier alles dafür sorgte, dass ich nicht mehr im außen war.

ich verlor allein durch diesen zwischenfall eine zeit von 2 jahren und 7 monaten.ich wusste weder das dieser körper in dieser zeit umgezogen war, noch das ein polizist durch diese aktion 6 wochen ins koma kam, noch sonst irgend etwas. ich erfuhr erst viel später durch anschreiben in unserem online tagebuch davon. heute kann ich sie got sei dank lesen, doch seinerzeit nahm ich dieses neudeutsche immer nur hin, weil ich dachte, es wären sachen, die meinen kindern gehören.

man sollte nie einen mps-ler für einen verrückten halten, dass zumindest konnte ich lernen, denn selbst der vormundschaftsrichter staunte nicht schlecht als er diese iq auswertung von 194% fand.
ich habe zwar keine ahnung was dies über diesen körper aussagt, aber allein durch die ganzen prozeßführrungen, die diese innies für mich geführt haben, weiß ich heute, dass ich dank ihrer hilfe nie so weit gekommen wäre, dass man mich als vollwertigen mensch in dieser gesellschaft betrachtet. immerhin betreuen sie heute mehr als 20 personen in einem netzwerk, wo ein wenig mehr als nur kompotenz gefragt ist. sie sind schlau (diese innies) das habe ich schon eingesehen, doch bis heute komme ich nicht dahinter, wie ihnen dies gelang. ich kann nicht einmal eure schrift lesen, geschweige menschen aus eurer gesellschaft hören, und doch wird dieser körper in einem netzwerk anerkannt, wie damals, als ich raum und zeit verlor.

sorry, wenn ich gerade nicht weiß, wie ich das artikulieren müsste.

das einzige was ich dir dazu sagen kann, dass meine innies damals einen prezendenzfall geschaffen haben, den es so in deutschland noch nie gegeben hat. viele multiple haben sich seid dem einen rechtsanwlt genommen, und genau mit diesem urteil sich los gesagt von ihren betreuern. mehr kannst du sicher auf der seite darüber erfahren, wo sich jene menschen treffen, die so sind wie wir. viele von denen haben diesen prozeß schon genommen, um so auch ihren eigenen zu gewinnen. aus mir bekannter quelle weiß ich von 7 menschen, die genau diesen titel und diese § benutzt haben, um betreuer los zu werden und das sorgerecht für ihre kinder zu behalten. mehr kann ich dir leider nicht preisgeben, weil dies ebenfalls öffentlich hier lesbar ist.

lg sternenhimmel
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Geändert von Sternenhimmel (04.01.2010 um 02:54 Uhr)
Sternenhimmel ist offline  
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Stichworte
ärztliches attest, einrichtung der betreuung, gutachten, untersuchung

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