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Aufenthaltsbestimmung / manisch-depressives Krankheitsbild

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmung / manisch-depressives Krankheitsbild im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo habe gestern eine neue Betreute bekommen. Das ist für mich ein neuer Bereich, daher habe ich einige Fragen. Die ...


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Alt 14.01.2010, 14:40   #1
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard Aufenthaltsbestimmung / manisch-depressives Krankheitsbild

Hallo

habe gestern eine neue Betreute bekommen. Das ist für mich ein neuer Bereich, daher habe ich einige Fragen.

Die Betreute ist 72 Jahre und leidet seit mehren Jahre unter Bipolare Störungen (Manisch-Depressive Störungen).
Die Angehörigen sind mit ihren Nerven am Ende. Der Richter hat (mit Bauchschmerzen) mir die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung zur Zwecke der Heilbehandlung übertragen.
Bauchschmerzen aus dem Grund, dass die Betreute mehrmals im Jahr für längere Zeit bei ihrem Freund in Nassau ist. Dort war sie wohl auch schon mehrmals im KH.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Krankheitsbild?
Wie kann ich erkennen das eine Manische Phase ansteht und eine Unterbringung erforderlich ist?
Wie kann ich meiner Betreuten helfen und Vertrauen aufbauen? Worauf muss ich achten wenn sie eingewiesen werden muss?
Wie seit ihr telefonisch für solche Fälle erreichbar? Oft passiert so etwas wohl Nachts und am Wochenende.
Sie soll ja nicht ständig eingewiesen werden.
Dachte schon an tgl. Medi-überwachung durch eine Hauskrankenpflege, damit die regelmäßige Einnahme gesichert ist.


LG Conny
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MorganaNight ist offline  
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Alt 14.01.2010, 18:08   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Zitat:
Zitat von MorganaNight Beitrag anzeigen
Die Betreute ist 72 Jahre und leidet seit mehren Jahre unter Bipolare Störungen (Manisch-Depressive Störungen).
72 und bipolar - das ist spannend.
Bei meinen Betreuten bessert sich das für gewöhnlich erheblich nach den Wechseljahren.


Zitat:
Bauchschmerzen aus dem Grund, dass die Betreute mehrmals im Jahr für längere Zeit bei ihrem Freund in Nassau ist. Dort war sie wohl auch schon mehrmals im KH.
Alles in allem doch kein Grund für Bauchschmerzen.
Du kannst die Betreute ja nicht mal einfach so festbinden...


Zitat:
Wie kann ich erkennen das eine Manische Phase ansteht und eine Unterbringung erforderlich ist?
Versuche herauszufinden, wie sich die manischen und depressiven Phasen (beide können zu einer Selbstgefährdung führen, die Unterbringung erforderlich macht!) bisher gezeigt haben.
Manche Menschen kaufen in der Manie ein Auto nach dem anderen... Manche glauben, dass sie Superkräfte hätten... Andere stellen sich eine Wanne Wasser auf den Balkon, werfen Fleischabfälle und Düngemittel rein, weil sie eine Biogasanlage daraus bauen wollen... Alles schon erlebt.
Das äußert sich eben doch recht individuell - einhergehend mit für gewöhnlich Größenideen, Selbstüberschätzung und mehr oder minder verschwenderisch-unvernünftigem Umgang mit Geld.
Bei manchen steigt zunächst einfach auch der Alkoholkonsum, weil sie versuchen, damit die Symptome zu dämpfen.


Zitat:
Wie kann ich meiner Betreuten helfen und Vertrauen aufbauen?
Da gibt's wohl keine wirklich sinnvollen Allgemeinrezepte - Akzeptanz, Aufrichtigkeit, Offenheit und Freundlichkeit habe ich als grundsätzlich positiv und letztlich vertrauensbildend erlebt.


Zitat:
Worauf muss ich achten wenn sie eingewiesen werden muss?
Dass nicht Du selbst sie ins Krankenhaus schipperst...
-> Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon


Zitat:
Wie seit ihr telefonisch für solche Fälle erreichbar?
Zu den regulären Bürozeiten... Je nachdem, wie ich halt im Büro zu arbeiten habe, ggf. auch am WE oder Feiertagen - aber keinesfalls 24/7. Das ist auch gar nicht nötig - denn für die Nächte und Feiertage gibt es die Polizei und den Notarzt, den die Betreute oder Angehörige rufen können, wenn's schlimm wird.
Da ist ein Betreuer vor Ort zunächst mal nicht zwingend erforderlich.


Zitat:
Oft passiert so etwas wohl Nachts und am Wochenende.
Mit Ausnahme von Alkoholikern hatte ich persönlich bislang so gut wie keine Unterbringungen (weder zivil-, noch öffentlich-rechtlich - weder durch mich selbst, noch durch die Polizei) nachts oder am WE.


Zitat:
Sie soll ja nicht ständig eingewiesen werden.
Das wäre ja auch nicht Sinn und Zweck des Ganzen.


Zitat:
Dachte schon an tgl. Medi-überwachung durch eine Hauskrankenpflege, damit die regelmäßige Einnahme gesichert ist.
Halte ich für eine sehr gute Idee - eine Überwachung wird jedoch nicht gezahlt durch die KV, sondern halt die Verabreichung. Sowas könnte man auch einrichten, wenn sie in Nassau ist (sofern damit ein deutsches Nassau gemeint ist und nicht das Nassau, das gaaaanz weit weg ist....), indem man halt einen Pflegedienst dort entsprechend engagiert. Für die KV ist das wurst.
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Alt 16.01.2010, 14:45   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @morgananight

Kriterien für eine manische Episode

A. Eine ausgeprägte Periode abnormer und ständiger gehobener, überschwänglicher oder gereizter Stimmung, die über 1 Woche dauert (oder Krankenhausaufenthalt).




B. Während der Periode der Stimmungsstörung halten drei (oder mehr) der folgenden Symptome bis zu einem bedeutsamen Grad beharrlich an (mindestens vier, falls die Stimmung nur gereizt ist):
  1. Übertriebenes Selbstbewusstsein oder Größenwahn.
  2. Verringertes Schlafbedürfnis (z. B. fühlt sich erholt nach nur 3 Stunden Schlaf).
  3. Gesprächiger als üblich oder Drang, zu reden.
  4. Ideenflucht oder subjektives Gefühl, dass die Gedanken rasen.
  5. Zerstreutheit (Aufmerksamkeit wird zu leicht zu unwichtigen oder belanglosen externen Reizen gezogen).
  6. Zunahme zielgerichteter Aktivitäten (entweder sozial, am Arbeitsplatz oder in der Schule oder sexuell) oder psychomotorische Unruhe.
  7. Exzessive Beschäftigung mit angenehmen Tätigkeiten, die höchstwahrscheinlich negative Folgen haben (z. B. ungehemmter Kaufrausch, sexuelle Taktlosigkeiten, oder törichte geschäftliche Investitionen).
C. Die Symptome werden nicht besser durch die Kriterien der Gemischten Episode beschrieben.
D. Die Stimmungsstörung ist hinlänglich schwer, um eine ausgeprägte Beeinträchtigung in beruflichen Aufgabengebieten oder unübliche soziale Aktivitäten oder Beziehungen mit anderen zu bewirken oder sie erfordern einen Krankenhausaufenthalt, um Selbst- oder Fremdschädigung zu verhindern, oder es gibt andere psychotische Merkmale.
E. Die Symptome sind nicht durch direkte physiologische Effekte einer Substanz (z. B. Drogenmissbrauch, Medikamente oder andere Behandlungen) oder eine generelle medizinische Verfassung verursacht.


Kriterien für eine majore depressive Episode





A. Fünf (oder mehr) der folgenden Symptome sind während der gleichen 2-Wochen-Periode vorhanden und bedeuten eine Änderung des bisherigen Verhaltens, Gefühlslebens oder Leistungsfähigkeit, wobei mindestens eines der Symptome eine Depressive Verstimmung oder der Verlust von Interesse und Freude ist:
  1. depressive Stimmung fast den ganzen Tag, beinahe jeden Tag, angezeigt entweder durch subjektiven Bericht (fühlt sich z. B. traurig oder leer) oder durch Beobachtung anderer (erscheint z. B. weinerlich). Anmerkung: Bei Kindern und Heranwachsenden kann eine gereizte Stimmung vorliegen.
  2. deutlich vermindertes Interesse oder Freude bei allen, oder beinahe allen Aktivitäten fast den ganzen Tag, beinahe jeden Tag (wird entweder durch eigenen Bericht oder Beobachtungen anderer festgestellt).
  3. erheblicher Gewichtsverlust ohne Diät oder Gewichtszunahme (z. B. eine Veränderung des Körpergewichts um mehr als 5 % in einem Monat) oder Ab- oder Zunahme des Appetits beinahe jeden Tag.
  4. Schlaflosigkeit oder übersteigertes Schlafbedürfnis beinahe jeden Tag.
  5. psychomotorische Unruhe oder Verlangsamung fast jeden Tag (beobachtet durch Andere, nicht nur subjektive Gefühle der Ruhelosigkeit oder der Erschöpfung).
  6. Erschöpfung oder Verlust der Energie beinahe jeden Tag.
  7. Gefühl der Wertlosigkeit oder ausgeprägte und unangemessene Schuldgefühle (die auch wahnhaft sein können), beinahe jeden Tag (nicht nur Selbstvorwurf oder Schuldgefühle, weil man krank ist).
  8. verminderte Fähigkeit, zu denken oder sich zu konzentrieren, oder Entscheidungsunfähigkeit beinahe jeden Tag (entweder durch subjektiven Bericht oder Beobachtung Anderer festgestellt).
  9. wiederkehrende Todesgedanken (nicht nur Furcht zu sterben), wiederkehrende Suizidgedanken ohne spezifischen Plan, oder ein Suizidversuch oder eine konkrete Planung eines Suizid.
B. Die Symptome erfüllen nicht die Kriterien für eine gemischte Episode.
C. Die Symptome verursachen klinisch bedeutsames Leiden oder eine Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Aufgabengebieten.
D. Die Symptome beruhen nicht auf einem direkten physiologischen Effekt einer Substanz (z. B. einem Drogenmissbrauch, einer Medikation) oder einer generellen medizinischen Verfassung (z. B. Überfunktion der Schilddrüse).
E. Die Symptome werden nicht besser durch Trauer erklärt, z. B. über den Verlust einer geliebten Person. Oder: Die Symptome dauern länger als 2 Monate an oder sind gekennzeichnet durch eine ausgeprägte funktionale Beeinträchtigung, krankhafte Beschäftigung mit Wertlosigkeit, Suizidgedanken, psychotische Symptome oder psychomotorische Verlangsamung.


wenn es dich weiter interessiert.....hier ein erster überblick (o.a. ein extrakt aus dem artikel)....

Bipolare Störung ? Wikipedia


das krankheitsbild ist so verschieden wie die menschen in der ausprägung.....

ich kenne bipolare, die "völlig normal" wirken (wohl weil sie mittlerweile gut mit sich umgehen können......man skaliert die phasen wenn man krankheitseinsichtig ist....und handelt selbst wenn man in einen vorkritischen bereich kommt....)....

und auch bipolare.....die wirklich extrem nervig sind in manischen phasen...früher nannte man es auch das cäsaren-syndrom....eine art größenwahn.....wobei allerdings auch teilweise großartiges zustandegekommen ist.....cäsar litt allerdings an epilepsie (morbus divinus...göttliche krankheit) (da können wirklich mordgedanken auflodern....)

komischer weise ist keiner von den bipolaren, die mir bekannt sind unter betreuung.......fällt mir gerade so auf.......

hoffe ich konnte dir etwas helfen.......wobei mir allerdings unerklärlich ist, wie man mit der vergütung nach dem VBVG und sich der damit ergebenen stundenzahl einen kontakt gewährleisten kann, der es einem ermöglicht sich ein bild über die phasen zu machen.......es sei denn, man betrachtet den zusätzlichen zeitaufwand als ehrenamt....oder?

lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (16.01.2010 um 14:50 Uhr)
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Alt 18.01.2010, 12:11   #4
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Vielen Dank für die super ausführlichen Antworten.

zu Chesterfield: Gott sei dank ist es das deutsche Naussau. Trotzdem weit weg.

zu Nam: vielen Dank für deine ausführliche Auflistung. Gibt mir erstmal einen Überblick. Wie das mit dem zeitlichen Aufwand ist, weiß ich noch nicht. Werde es sehen. Wichtig ist doch das die Betreute merkt das man sie ernst nimmt und ihr helfen möchte und nicht über sie bestimmen will. Da denke ich kann ich nicht auf die Minuten schauen.

Vielen Dank nochmal euch beiden.

LG Conny
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aufenthaltsbestimmung, betreueraufgaben, betreuerpflichten, depression, manie, manisch-depressiv, psychische erkrankungen

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