Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
habe eine Betreute die Grundsicherung im alter bekommt da eine geringe Altersrente vorhanden ist. Zudem bekommt sie auch Hilfe ...
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18.01.2010, 16:06 | #1 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Bestattungsvorsorge
Hallo
habe eine Betreute die Grundsicherung im alter bekommt da eine geringe Altersrente vorhanden ist. Zudem bekommt sie auch Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Zur Zeit häuft sich das Geld ein wenig an, da sie nicht viel verbraucht. Sie hatte noch keine Bestattungsvorsorge. Diese möchte ich gerne für sie in die Wege leiten. Wie hoch ist das maximale (2600 Euro?) Muss man etwas besonderes beachten, evtl. nur Verbrennung da billiger oder ist es egal. Man muss ja auch die Wünsche des Betroffenen beachten. Wenn jemand nicht verbrannt werden will dann ist die Bestattung ja teurer. Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht? Lg Conny
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18.01.2010, 17:31 | #2 |
Gesperrt
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
bei den Bestattungen richte ich mich nach den Wünschen der Klienten, bzw. versuche das herauszubekommen. Manche wollen auf keinen Fall feuerbestattet werden, andere bestehen geradezu darauf, anderen ist es egal. Sofern keine Angehörige da sind, die sich die nächsten Jahrzehnte um das Grab kümmern können, gibt es als Alterative das Wiesengrab. Bei uns werden i.d.R. bis 5000,00 € als Schonbetrag für die Bestattungsvorsorge akzeptiert. Neben dem Bestattungsvorsorgevertrag schließe ich immer einen Treuhandvertrag ab, in dem ich Geld einzahle und trete diesen unwiderruflich für die Beerdigungskosten ab. Diesen Nachweis möchte das Sozialamt haben und das ist mir auch lieber, weil es nicht nur nette Angehörige gibt. Am besten besprichst Du das mal mit Deiner Betreuten, läßt Dir dann vom Bestattungsinsitut eine Ausfertigung aufsetzen und übersendest vorab eine Anfrage an das Amt für Grundsicherung. |
18.01.2010, 17:57 | #3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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5000,00 € werden bei Euch anerkannt? Das ist eine ganze Menge!
Ich versuche auch zuerst die Wünsche der Betreuten zu erfahren. Bin auch sehr für den Abschluss solcher Vorverträge ( bei genügend vorhandenem Geld), da ja leider die Betreuung mit dem Todestag endet und ich möchte, dass sie noch gut, nach ihren Vorstellungen, unter die Erde kommen. Habe die Erfahrung gemacht, dass es den meisten Menschen egal ist und sie eigentlich nur eine anonyme Urnenbestattung wollen. Dann mache ich den Vorvertrag und zahle das Geld beim Bestattungsunternehmen ein. Von dort erhalte ich jährlich die Zinsmitteilung. Ich bleibe hier immer unter 2600,- € und das reicht in der Regel auch, wenn man sich in Berlin nicht auf einen bestimmten Friedhof festlegt. Gab hier noch nie Probleme. Die Variante mit dem Treuhandkonto kannte ich noch nicht, aber auch keine schlechte Idee! |
18.01.2010, 18:05 | #4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
Ps. Zinsen werden auf dem Treuhandkonto natürlich auch gutgeschrieben und die sind gar nicht so übel. |
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18.01.2010, 20:20 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin MOin zusammen
Es gibt aber auch die Möglichkeit mit einem Bestatter zu sprechen, diesen ein Vorsorgekonto einrichten zu lassen, auf dem für die Bestattung angespart werden kann. Dieses Konto läuft nicht auf den Namen der Betreuten und ist daher auch nicht angreifbar für das Sozialamt. Bei der Gelegenheit können auch die Bestattungswünsche besprochen werden, die der Bestatter dann umsetzen darf. Natürlich sollten auch die dafür anfallenden Kosten vorbesprochen werden. Wenn die Betreute noch verwandte hat, sollten die auch darüber informiert werden. Hintergrund ist der umstand, dass diese im Falle einer Bestattung durch das Ordnungsamt zu den Kosten herangezogen werden - egal, ob sie erben oder nicht. Wenn sie das sowieso bezahlen müssen, dann hilft vielleicht das Wissen um die Bestattungsvorsorge, um die Bestattungswünschen der Betreuten besser umsetzen zu können, falls die angesparte Summe noch nicht für die Wünsche reichen sollte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.01.2010, 20:21 | #6 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo zusammen,
@BetrKlaus: Die direkte Zahlung an den Bestatter hat den Nachteil das das Geld weg ist wenn er in Konkurs gehen sollte. Deshalb macht die Absicherung über einen Treuhandvertrag Sinn. 5000 € werden bei uns nicht anerkannt. Hier liegt die Grenze bei 2000-2400 €. Gruß, Andreas |
18.01.2010, 22:05 | #7 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo MorganaNight,
habe auch vor Kurzem einen Bestattungsvertrag abgeschlossen. Bei uns mußte ich 3500.-€ bezahlen. Diese Summe wurde in eine Treuhandversicherung einbezahlt, wir bekamen 2% Zinsen, mehr als der bankübliche Zinssatz zur damaligen Zeit. Ich hatte keine Probleme dies beim Gericht durchzubekommen. Nun ist meine Betreute verstorben. Ich persönlich war von der Abwicklung begeistert. Es lief reibungslos, sowohl im KH als auch bei der Beerdigung. Geändert von NaDa (18.01.2010 um 22:08 Uhr) |
19.01.2010, 07:56 | #8 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Vielen Dank für eure Antworten.
Das mit dem Treuhandvertrag finde ich sehr interessant. Werde mich mal bei uns schlau machen. Vielen dank glg Conny
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bestattung, bestattungskosten, bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge |
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