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Was darf der Betreuer entscheiden ??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was darf der Betreuer entscheiden ?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie schon mal im Vorstellungsbereich geschrieben ,bin ich seit etwas über einem Jahr der Betreuer von meinem Demenzkranken Vater. Im ...


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Alt 21.01.2010, 20:15   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
Standard Was darf der Betreuer entscheiden ??

Wie schon mal im Vorstellungsbereich geschrieben ,bin ich seit etwas über einem Jahr der Betreuer von meinem Demenzkranken Vater.
Im Betreuerausweis sind bei den Aufgabenkreise folgende Dinge genannt:
-Sorge für die Gesundheit des Betroffenen
-die Auffenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung
-die Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen
-die Vermögenssorge
-Interressenvertretung gegenüber Behörden,Versicherungen,Sozialleistungsträgern und sonstigen Dritten

Mich würde als erstes mal interressieren ,in wie weit Fixierungen und ähnliches vom Amtsgericht genehmigt werden können ,rechtlich überhaupt zulässig sind.
Bei uns war es im letzten Jahr so das mein Vater im Krankenhaus war und dort die Arme mit Stoffarmbändern an den Bettgittern befestigt wurden damit er sich Schläuche(Bauchdeckenkatheter) und Kanülen nicht heraus ziehen kann.

Danach ist er dann ins Pflegeheim gekommen ,die Stationsleitung dort wuste wohl das er im Krankenhaus fixiert wurde und machte uns darauf aufmerksam das eine Fixierung der Arme bei ihnen Grundsätzlich nicht durch geführt wird und das eine Genehmigung für das Hochstellen der Bettgitter vom Amtsgericht erforderlich ist.
Ausserdem wurde gesagt das im Krankenhaus was dies betrifft wohl etwas andere Regeln gelten.

Das Hochstellen der Bettgitter ist inzwischen vom Amtsgericht dauerhaft genehmigt ,vorallem weil mein Vater tageszeitlich und örtlich nicht orrientiert ist und versuchen würde irgendwo hinzugehen obwohl er kaum ein paar Schritte laufen kann.
Er befindet sich nur Nachts im Bett tagsüber bewegt er sich im Rollstuhl frei auf der Station.

Jetzt befindet sich mein Vater gerade wieder im Krankenhaus ,wie es aussieht wohl eine Margen und Darm Infektion.
Wird wohl die nächsten Tage schon wieder entlassen und wurde bisher wohl nicht fixiert.
Allerdings ist mir bei seinem jetzigen Krankenhaus Aufenthalt aufgefallen ist ,das er wohl Medikamente zur Beruhigung bekommt.

Ich möchte für die Zukunft ganz gerne wissen was Rechtlich erlaubt ist und ob es wirklich für verschiedene Einrichtungen Unterschiede gibt.
Braucht ein Arzt für bestimmte Medikamente die Zustimmung des Betreuers.
Gibt es Operationen oder ähnliches wo eine Genehmigung vom Amtsgericht erforderlich wird.

Ausserdem würden mich eure Erfahrungen in solchen Dinge wirklich interressieren ,vielleicht gibt es ja auch vernünftige Lösungen für solche Probleme.
Mein Vater ist in fremder Umgebung wirklich sehr Aggressiv ,schlägt nach Pflegepersonal und ähnliches.
Im Pflegeheim hat er sich inzwischen eingewöhnt und ist relativ ruhig und Zugänglich.
Schläuche heraus ziehen macht er auch wirklich gerne ,als er für kurze Zeit noch das Bauchdeckenkatheter im Pflegeheim hatte ,wurde es mehrfach von ihm heraus gezogen was immer eine Ambulante Behandlung im Krankenhaus zur Folge hatte.

Gruß Jens
Mücke ist offline  
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Alt 21.01.2010, 22:21   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
Standard

Hallo Jens,

oh je, da hast Du mit Deinem Vater ja wirklich große Sorgen, das tut mir echt leid für Dich. Sowas in der eigenen Familie ist ganz bestimmt sehr belastend...

Zitat:
Mich würde als erstes mal interressieren ,in wie weit Fixierungen und ähnliches vom Amtsgericht genehmigt werden können ,rechtlich überhaupt zulässig sind.
Also Fixierungen sind unterbringungsähnliche Maßnahmen und wenn sie länger als 24 Stunden dauern, dann sind sie genehmigungspflichtig.
Ich würde Dir empfehlen, dass Du Dir folgendes Buch kaufst: "Ratgeber Betreuungsrecht. Hilfe für Betreute und Betreuer" von Walter Zimmermann. Kostet 10 Euro.

Dort steht, in meiner Ausgabe (7. Auflage) Seite 197:
"Über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig muss die Freiheit entzogen werden, damit § 1906 Abs. 4 BGB anwendbar ist, das ist z.B. der Fall, wenn die Maßnahme länger als einen Tag dauert [...] oder wenn sie stets in der Nacht erfolgt (z.B. Anbringung des Bettgitters."[...]"

Zitat:
Ich möchte für die Zukunft ganz gerne wissen was Rechtlich erlaubt ist und ob es wirklich für verschiedene Einrichtungen Unterschiede gibt.
Also Unterschiede gibt es hier eigentlich nicht, Gesetzestext ist Gesetzestext. Man kann jemanden für 24 Std. fixieren ohne Genehmigung, wenn es aus ärztlicher Sicht dringend erforderlich ist. Warum das Krankenhaus hier keinen Antrag auf Genehmigung gestellt hat kann ich Dir auch nicht sagen. Vermutlich hättest Du ihn stellen müssen.

Zitat:
Braucht ein Arzt für bestimmte Medikamente die Zustimmung des Betreuers.
Theoretisch sollte der Arzt das mit dem Betreuer schon absprechen, dafür hat man ja die Gesundheitsfürsorge. Ohne Betreuer würde der Arzt das ja mit dem Patienten absprechen, ich gebe Ihnen das und das Medikament und der Patient sagt okay oder bespricht dann Risiken und Nebenwirkungen. Da ein Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis da ist, müsste das mit ihm besprochen werden.
In der Praxis sieht es aus meiner Erfahrung leider etwas anders aus. Da geht der Betreute zum Arzt, der Arzt verordnet irgendwelche Medikamente und wenn ich nicht nachfrage, dann erfahre ich davon gar nichts, was das für Medikamente sind.
Im o.g. Buch steht, dass der Betreuer sich vor seiner Zustimmung zu ärztlichen Maßnahmen beim Arzt erkundigen muss. Wenn nun der Arzt auf eigene Faust handelt, wird er da auch allein für haften müssen. Wenn Du von nichts weißt, dann kannst Du ja auch nichts entscheiden...

Zitat:
Gibt es Operationen oder ähnliches wo eine Genehmigung vom Amtsgericht erforderlich wird.
Ja, immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute bei der Operation stirbt oder einen länger dauernden gesundheitlichen Schaden dadurch erleidet. Ich würde, wenn sowas ansteht, immer vorher beim Amtsgericht nachfragen. Schau auch mal hier:

http://www.bmj.bund.de/media/archive/1044.pdf

Liebe Grüße,
Angela
silencer ist offline  
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Alt 22.01.2010, 09:36   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Angela hat das schon ganz richtig beschrieben - ich würde allerdings noch ein paar "Details" einfügen wollen:


Zitat:
Zitat von silencer Beitrag anzeigen
Also Fixierungen sind unterbringungsähnliche Maßnahmen und wenn sie länger als 24 Stunden dauern, dann sind sie genehmigungspflichtig.
Diese 24 Stunden sind als grober Richtwert zu betrachten.
Man kann jedoch durchaus sagen, dass eine Freiheitsentziehung (in welchem Gebäude und welcher Form auch immer) grundsätzlich richterlich zu genehmigen ist.
Bei akut kranken Menschen kann es manchmal und unter gewissen Umständen zu"spontaner", "unerwarteter" Aggressivität oder erheblicher Unruhe kommen, durch die der Patient sich selbst schwer verletzen kann. In einem solchen Notfall ist eine kurzfristige Freiheitsentziehung (z. B. durch Fixierung) ohne gerichtliche Genehmigung quasi als "Nothilfe" und ausnahmsweise erlaubt.


Zitat:
Warum das Krankenhaus hier keinen Antrag auf Genehmigung gestellt hat kann ich Dir auch nicht sagen. Vermutlich hättest Du ihn stellen müssen.
Auch der behandelnde Arzt im Krankenhaus ist verpflichtet, den Betreuer mit Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" zu informieren, dass eine freiheitsentziehende Maßnahme erforderlich ist und ggf. bereits angewendet wird. Der Betreuer hat den Sachverhalt zu prüfen und ggf. einen Antrag auf Genehmigung zu stellen, um dann formal die (weitere) Freiheitsentziehung anzuordnen (oder eben nicht).

Es gibt da jedoch gewisse, seltene Ausnahmefälle - wenn z.B. durch ein Bettgitter gar keine Freiheit entzogen wird, weil die betroffene Person gar nicht in der Lage wäre, das Bett (ohne Gitter) zu verlassen und nur das Herausfallen verhindert werden soll.
Oder wenn die betroffene Person in die Fixierung einwilligt und sich nicht dagegen wehrt - weil z. B. unwillkürliche Bewegung im Schlaf verhindert werden soll, um irgendwelche OP-Wunden vor dem Aufreißen zu bewahren oder sowas.
Aber ein solcher Sachverhalt lag hier mutmaßlich eher nicht vor.


Zitat:
Theoretisch sollte der Arzt das mit dem Betreuer schon absprechen, dafür hat man ja die Gesundheitsfürsorge.
Es geht sogar noch weiter: Der Arzt muss im Regelfall mit dem Betreuer mit Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge sprechen - zumindest wenn dieser um Auskunft ersucht.
Fordert der Betreuer den Arzt auf, ihn über sämtliche Änderungen der Medikation usw. zu informieren, muss der Arzt dies (wiederum im Regelfall) auch tun.
Das gilt insbesondere bei Betreuten, die nicht selbst mehr in eine medizinische Behandlung einwilligen können - hier kann nur der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge wirksam Einwilligung in eine medizinische Behandlung (und dazu gehört auch Medikation) erteilen.


Zitat:
In der Praxis sieht es aus meiner Erfahrung leider etwas anders aus.
Das trifft leider auch auf meine Erfahrungen zu...


Zitat:
Ja, immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute bei der Operation stirbt oder einen länger dauernden gesundheitlichen Schaden dadurch erleidet.
Das Ganze ist fixiert in § 1904 BGB und gut kommentiert im Betreuungsrechtslexikon, das man gar nicht oft genug empfehlen kann.


Zitat:
Ich würde, wenn sowas ansteht, immer vorher beim Amtsgericht nachfragen.
Das ist ohne Zweifel der beste Rat, den man hier geben kann.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 23.01.2010, 15:40   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
Standard

Vielen Dank für die Tips und Hinweise !

Nach einem Gespräch mit der Ärztin hat sich alles für diesen Krankenhaus Besuch geklärt ,Montag wird er wohl entlassen.
Beruhigungsmittel hat er keine bekommen ,war wohl die Infektion die ihn Geschwächt hatte.

Der nächste Krankenhaus Besuch kommt bestimmt.
Mücke ist offline  
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Stichworte
fixierung, genehmigung, gesundheitsfürsorge, medikamente

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