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Darf ich einen Kleinkredit für meinen Betreuten abschließen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf ich einen Kleinkredit für meinen Betreuten abschließen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich neu hier und würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte. Seit 08. Jan.10 führe ich ...


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Alt 25.01.2010, 16:09   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
Standard Darf ich einen Kleinkredit für meinen Betreuten abschließen

Hallo an alle,

ich neu hier und würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.

Seit 08. Jan.10 führe ich ehrenamtl. eine Betreuung.
Habe die Vermögenssorge.
Mein Betreuter hat seinen Dispokredit auf dem Girokonto bis auf den letzten Pfennig ausgereizt.
Nun habe ich mir überlegt ob es nicht Sinn macht hier einen günstigeren Kleinkredit zu vereinbaren.

Derzeit hat mein Betreuter noch nicht mal mehr 5,- in der Tasche.

Frage: Darf ich dies als ehrenamtliche Betreuerin oder muss ich diesem Fall bei Gericht anfragen.

Danke für eure Hilfe.
Gruß Marion
MarionS27 ist offline  
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Alt 25.01.2010, 20:16   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
Standard

Hallo Marion,
zu den Genehmigungspflichten findest du hier etwas.

Genehmigungspflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon

Aber in der Kürze gesagt ist ein Kredit genehmigungspflichtig.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 25.01.2010, 21:48   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
Standard

Hallo Andreas,

vielen Dank für die Antwort und den Link.

Dieser Kredit soll dazu dienen, um den bis zur Obergrenze überzogenen Dispo auszugleichen.
Bei diesem Dispo fallen über 15% Zinsen an und ein Kredit würde ja nur mit 5 % verzinst werden.

Ist es in so einem Fall notwendig eine Zustimmung vom Gericht einzuholen?
Ich kenne mich noch nicht so aus, wie lange solch eine Anfrage bei Gericht dauern kann, denn mein Betreuter bekommt wie bereits erwähnt, KEIN Geld mehr von der Bank.
Oder geht so eine Zustimmung realtiv unbürokratisch von sich?

Herzliche Grüße
Marion
MarionS27 ist offline  
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Alt 25.01.2010, 23:11   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
Standard

Zitat:
Zitat von MarionS27 Beitrag anzeigen
Ist es in so einem Fall notwendig eine Zustimmung vom Gericht einzuholen?
Hallo Marion,
die Frage ist nicht der wie der Grund für einen Kredit ist und in welcher Größe er ist sondern ein Kredit ist generell genehmigungspflichtig, zumindest wenn du als Betreuerin ihn für den Betreuten abschliessen willst.

Dein Betreuter kriegt doch sicherlich zum Monatsende wieder von irgenwoher Leistungen, oder. Das wird auf alle Fälle schneller der Fall sein wie eine Genehmigung.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 26.01.2010, 00:11   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Marion,

ich kann mich Andreas nur anschließen.

So einem Fall hatte ich auch schon und habe kurz und bündig ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet. Meine Klientin hat einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge auf freiwilliger Basis.

Dorthin habe ich alles umleiten lassen und für den Dispo (das waren einige tausend Euro) eine annehmbare Ratenvereinbarung getroffen, der Zinssatz wurde auch um die Hälfte gesenkt, da es ansonsten keine realistische Möglichkeit gegeben hätte das abzutragen, denn alle 3 Monate wären 2/3 der Zahlungen alleine dafür draufgegangen.

Das Ganze war nicht so einfach, denn die Bank mit dem Dispo hatte Wind von dem neuen Konto bekommen und tobte erst einmal, obwohl das ja nun nicht verboten ist. Ich konnte die beruhigen und habe das, bis auf einen kleinen Rest, abgetragen können. Ich bin sehr stolz auf meine Betreute, die die ganze Zeit super mitgemacht hat, weil sie auch mit etwas weniger auskommen konnte, ohne zu murren und jetzt ist schon der erste Urlaub möglich.

Damals ging es mir wie Dir, bei Übernahme der Betreuung bekam sie schon ab Mitte des Monats gar kein Geld mehr und ich stand erst einmal da mit meinem Latein..

Bei kleineren Überziehungen habe ich es schon erlebt, dass die Banken mit Betreuungsbeginn direkt auf ein Guthabenkonto umstellen und wir dann eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Nach einigen Monaten brauche ich da meistens gar nicht mehr mitrechnen, weil sich das dann schon erledigt hat und wir wieder im grünen Bereich sind. Das alles ohne, dass jemand das Gefühl hat zu kurz zu kommen, darin bin ich inzwischen (ein kleiner)Weltmeister.
Tina L. ist offline  
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Alt 05.02.2010, 22:44   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
Standard danke

Hallo Tina, Hallo Andreas,

möchte mich nochmal für die schnelle und ausführliche Hilfe nebst eigener Erfahrung bedanken. Das gab mir wirklich Sicherheit. Ich werde nun ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen.

Herzliche Grüße
Marion
MarionS27 ist offline  
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Stichworte
dispo, dispositionskredit, genehmigung, kredit, ratenzahlung

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