Dies ist ein Beitrag zum Thema Möbelentsorgung - Ein Fall aus dem Leben einer Anfängerin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ich habe eine Betreute 90 Jahre alt, leicht dement und teilweise mit paranoiden Anwandlungen.
Sie ist auf eigenen Wunsch, aber ...
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#1 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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ich habe eine Betreute 90 Jahre alt, leicht dement und teilweise mit paranoiden Anwandlungen.
Sie ist auf eigenen Wunsch, aber aufgrund ihrer gesundheitl. Beschwerden etwas etwas schneller in Kurzzeitpflege gekommen als geplant. Nun sollte die Wohnung aufgelöst werden. mein 1. Fehler: ich habe sie während der Kurzzeitpflege nicht gleich mit ihren eigenen Möbeln bestückt, weil ich dachte, sie wird nach der Kurzzeitpflege in ein anderes Zimmer kommen. Da gab es schon Ärger mit kurzzeitig angereisten Verwandten. Dann bekam Sie gleich im Januar ihren Fernseher und behauptet seither, das wäre nicht der ihrige, ihrer wäre geklaut worden. Ihre Wohnungsräumung habe ich mit ihr besprochen, welche Möbel sie mitnehmen kann und habe ihr genau diese liefern lassen, die anderen gingen sofort in die Schrottpresse. Als das geschehen war begann sie nach den anderen Möbeln zu fragen und ich mußte ihr sagen, dass die nicht mehr zur Verfügung stehen. Nun ist Holland in Not. Heute hat mich der Hausarzt angerufen und mich ziemlich aggressiv angesprochen. Er hätte ihr alle Möbel hingeschafft und sie dann aussortieren lassen. Guter Rat, aber etwas spät. Nun droht meine Betreute , die Polizei zu rufen und es wird eine Menge Ärger vor mir liegen. Hat jemand einen guten Rat für mich ? viele GRüße Dora |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
das hört sich alles viel schlimmer an, als es ist. Es ist wohl der Albtraum eines jeden Betreuers, dass er eine Wohnung (natürlich mit Einverständis der Betreuten und Genehmigung des Gerichtes) räumen lässt, und plötzlich behauptet die Betreute, sie hätte das nicht gewollt, alles gelogen, sie will zurück in die alte Wohnung und ihre alten Möbel wieder haben. Faktisch kann aber nicht viel passieren. Die Frau kann sich bei Gericht beschweren. Der Hausarzt auch. Den Hausarzt würde ich allerdings in seine Schranken verweisen. Er hat kein Recht auf Auskunft, und wenn es ihm nicht passt, soll er sich bei Gericht beschweren. Die Betreute ist ja teilweise paranoid. Da stellt sich schon die Frage, wie das Gericht ihre Aussagen wertet. Ich würde mir da nicht so viele Sorgen machen. Ist die Betreute in der Lage, den angeblich entstandenen Schaden in Euro und Cent zu beziffern ? Wichtig ist, dass alles richtig abgelaufen ist. Also: war die Betreute mit Allem einverstanden ? Hat sie etwas unterschrieben, oder gibt es Zeugen dafür ? War beim Gericht die Zustimmung zur Wohnungsauflösung beantragt worden ? Die Antwort auf diese Fragen ist wichtig. Gruß Andreas |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo Dora!
DU bist die rechtliche Betreuerin. PUNKT. Im Rahmen der Vermögenssorge (die Du hoffentlich hast) kannst Du durchaus Möbel und anderes Eigentum Deiner Betreuten entsorgen, wenn sich nichts besseres damit anfangen lässt. Wenn die geschäftsfähige Betreute zugestimmt hat (bei geschäftsunfähigen Betreuten besteht auch hier ein noch größerer Entscheidungsspielraum im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens), dann hast Du nichts falsch gemacht. Im Grunde benötigst Du nicht einmal Zeugen dafür, was mit der Betreuten vereinbart war. Die gerichtliche Genehmigung ist natürlich allerdings sehr wohl nötig - und liegt hoffentlich vor. Die lieben Hausärzte... jaja...... Wissen alles besser, hätten natürlich auch alles viel besser gemacht.... Zumindest manche davon... ![]() Biete ihm an, dass er die Betreuung führen kann, wenn er meint, dass so viel besser tun zu können. Wirst sehen: Du hast ganz schnell Ruhe. ![]() Selbes gilt auch für besonders forsche Verwandte. Unser Job verlangt ein dickes Fell und eine große Portion Selbstvertrauen - das muss man sich im Laufe der Zeit aneignen.
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
Zitat:
So etwas glaubst Du nicht wirklich, oder? Ansonsten kann ich mich Chesterfield nur anschließen. Lass Dich nicht verrückt machen und Kopf hoch! Den Telefonhörer kann man auch vorzeitig einhängen.
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Halo dora,
ich kann mich den anderen nur anschliessen, lass Dich auf keinen Fall verrückt machen ![]() Stell Dir den Hausarzt Vorschlag doch einfach mal praktisch vor: Möbelauswahl im Heim, völliger Quatsch. Allerdings wegen dem Ärger den Du auf Dich zukommen siehst (obwohl es ausser nervigen Besserwissern keinen geben wird) rate ich Dir, schreib mal einen vorzeitigen kleinen Zwischenbericht ans Gericht. Bevor über mich eine unsinnige Beschwerde irgendwo liegt mache ich schon Mitteilung vom Problem und meinen Lösungen. Taktsich ist das einfach geschickter. ![]() Kopf hoch und durch, Grüsse. Michaela |
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| haushaltauflösung, heimaufnahme, heimunterbringung, wohnungsauflösung, wohnungskündigung |
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