Dies ist ein Beitrag zum Thema Strom abgestellt. Was tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe kurzfristig die Betreuung einer 53 jährigen Dame übernommen. Sie hat (hatte) ein Alkoholproblem und lebt in einem eigenem ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
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Ich habe kurzfristig die Betreuung einer 53 jährigen Dame übernommen. Sie hat (hatte) ein Alkoholproblem und lebt in einem eigenem altem, verschuldetem Haus. Seit Oktober 2009!!!! hat sie keinen Strom und auch kein Gas mehr da sie beim Versorger über 8000 Euro Schulden hat. Sie selbst lebt von, wie sie sagt 390 Euro Harz IV. Ich habe den Fall heute am Wochenende übernommen. Was kann ich kurzfristig machen damit die Frau wieder schnell Strom und Gas bekommt?
Abgesehen davon ist es eine Schande, dass man Menschen im Winter den Strom und Gas abstellt!!! Armes Deutschland!!! |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Marsimarsi,
ohweia, das ist ja heftig- und dann noch am Wochenende. Grundsätzlich kann man bei einer solchen Problemlage die (darlehensweise) Übernahme der Rückstände beim Sozialamt erreichen. Aber bei einer Summe von 8000 Euro habe ich meine Zweifel. Ich frage mich auch wie 8000 Euro zusammen gekommen sein sollen. Die Energieversorgungsunternehmen stellen meistens innerhalb von ein paar Monaten ab wenn nicht gezahlt wurde. Und für 8000 Euro kann man ja schon einige Jahre heizen und Licht brennen haben. Eine schnellere Lösung wie am Montag gleich mit dem Sozialamt Kontakt aufzunehmen fällt mir nicht. Ausser vielleicht noch der Wohnungssicherungsstelle mitteilen, dass die Wohnung derzeit so unbewohnbar ist dass eine Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft dringend angesagt wäre- da hat die Dame es erst mal warm und Licht. Gruss Michaela |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
hätte die Frau nicht schon längst aus dem Haus gemusst? Ich würde mich mal mit dem Job Center in Verbindung setzen wie der tatsächliche Stand der Dinge ist. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Verbindlichkeiten von irgendeiner Stelle übernommen werden. Vielmehr vermute ich, dass die Frau längst umziehen sollte, weil die laufenden Kosten für das Haus viel zu hoch sein dürften und sie das evtl. ignoriert hat? Solange Strom- und Gasversorger kein Geld sehen, werden die auch nichts wieder anstellen. Mir würde in diesem Fall auch nur erst einmal eine Obdachlosenunterkunft einfallen. Diese Kosten würden auf jeden Fall übernommen werden und danach könntest Du Dich um den Rest kümmern. In dem Haus wird sie eh keine Zukunft haben, wenn es überschuldet ist und es zusätzlich noch diese Verbindlichkeiten gibt. Man könnte bei der Schuldenregulierung helfen und eine neue Wohnung für sie suchen, die bezahlbar ist. |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
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Hallo Marsi
Achtung, Bremse!!! Wo bitte liegt der Grund für die Hektik? OK, die Dame ist 53, verschuldet und lebt in einem Haus, in dem seit über einem Jahr kein Strom mehr ist. Durst hat sie auch, das ganze schon nicht erst seit gestern. ![]() Also: Wo ist der Alarm? Stibt sie heute, wenn du nicht sofort in die Puschen kommst? Eher nein. Bringt sie der fehlende Strom ausgereichnet heute in völlige Bedrängnis? Auch nein! Das Dilemma kennt sie schon. Es gibt keinen Grund überstürzt zu handeln und irgendetwas anzustellen, was ziemlich sicher nur Staub (bei der aktuellen Wetterlage:Schnee) aufwirbelt und nichts nachaltig verändert, nachdem die Krümel wieder auf dem Boden gelandet sind. Schau erst mal nach, ob jetzt wirklich akuter Hilfebedarf da ist - und damit meine ich Hilfebedarf, der jetzt-heute-brandaktuell-ambestengestern da ist, um Leben zu retten, und nicht auf morgen verschoben werden darf. (Sollte mich sehr wundern, wenn es da etwas gibt...) Wenn doch: Organisieren! Zu allen anderen Sachen: Schulden, Strom, Wohnung und was es sonst noch gibt: Kein Alarm! Da hast du Zeit erst mal die Betreute kennen zu lernen undherauszufinden, warum sie so lebt und ob bzw. was mit ihrem Einverständnis zu ändern ist. Erstens nimmt Du Dir so selbst den Stress und zweitens überfährst Du die Betreute nicht mit Deinen Vorstellungen von einer heilen Welt. Das was Du mit ihr zusammen aufbauen sollst, ist ihre Welt,in der Sie leben muss. Stell Dir vor, Du bist der Superbetreuer, der es schafft aus der versifften Bruchbude ein Superluxusappartement mit Strom, Licht, Wärme und Stil zu zaubern - und eine Betreute sagt Dir dann, dass sie mit diesem ganzen Quatsch überhaupt nix anfangen kann, wenn nix zu trinken im Kühlschrank ist. Alle Mühe wäre umsonst gewesen.Eile mit Weile MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Stimme dem Kollegen Imre unumwunden zu.
Du hast es nicht versemmelt und die Lage ist nicht erst seit gestern so. Somit besteht kein Grund zur Panik. Am Wochenende wird hinsichtlich Storm und Gas eh nichts zu bewirken sein. Wenn der Betreuungsbeschluss tatsächlich am Samstag ausgegeben worden ist (was hierzulande nur in absoluten Notfällen passiert), dann wäre zu prüfen, ob die Dame nicht vielleicht ins Krankenhaus muss - oder gibt's einen anderen Grund für die Wochenendaktion bei Gericht? Sicherlich gibt es in Eurer Region sog. Wärmestuben und eben Obdachlosenunterkünfte, die zumindest beheizt sind - das würde ich ihr als einstweilige Not-Alternative vorschlagen, wenn's keine Veranlassung für eine KH-Einweisung gibt. Zitat:
Es ist allseits bekannt, dass Strom und Gas nicht für umsonst zu haben sind... Und die Schulden bestehen sicherlich nicht erst seit Winteranbruch...
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
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Wenn du wirklich unbedingt Strom brauchst !
Baumarkt und im Werkzeug Verleih dort einen kleinen Stromerzeuger ausleihen. Da mit kann man aber sicherlich kein Haus mit Elektrischen Heizungen erwärmen fals das gewohlt ist ,die Dinger liefern denke ich 2000 bis 4000Watt was für einen Heizlüfter ausreicht. Nachbarn fragen ob du Strom bekommen kannst gegen Geld dann natürlich. Wobei ein weiter Verkauf von Strom offiziell nicht erlaubt ist ,steht bei jedem Energie Versorger im Vertrag. Viel mehr wie eine Heizung ,solte man mit einer Handels üblichen Verlängerung dann auch nicht betreiben. Edit:Mit Gasflaschen betriebene Heizgeräte währen auch noch eine alternative ,wenn die Bewohnerin sich damit nicht selbst gefährdet. Denke nicht das du am Wochenende jemanden erreichen wirst ,der es zum einen erlaubt das der Strom wieder eingeschaltet wird und dann noch einen Monteur organisiert der das ganze umsetzt. Wenn man die Schulden Höhe bedenkt wirds eh schwierig. Keine Ahnung ob dich das weiter bringt ,wollte nur mal ein paar denk Anstösse geben die etwas von den bisherigen abweichen. Ausserdem bin ich von Beruf Elektriker ,habe mal bei einem Energie Versorger gelernt und arbeite jetzt bei einer Tochter Firma von selbigem. Geändert von Mücke (30.01.2010 um 19:53 Uhr) |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo, ich kann mich nur den anderen Beiträgen anschließen.
Nur keine Panik. In einem ähnlichen Fall habe ich es geschafft, trotz hoher Schulden, die Stromgesellschaft zum Installieren eines Münzzählers zu bewegen. Meines Wissens muss eine Grundversorgung sichergestellt sein. Diese wurde dann mit Hilfe eines Münzzählers sichergestellt. Mein Betreuter konnte dann, bei Bedarf und passendem Kleingeld, Strom benützen. Notfalls einen anderen Anbieter wählen. Gruß ![]() Heiner |
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#8 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich werde mal recherchieren. Ich meine, ich hätte mal irgendwo eine Entscheidung gelesen, bei der es darum ging, dass rückständige Energiekosten jedenfalls darlehensweise übernommen werden mussten, weil die Wohnung faktisch unbewohnbar war und Wohnraum erhalten werden musste. So genau kriege ich das aus dem Gedächtnis nicht zusammen, aber ich suche mal.
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#9 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich habe die Entscheidung, an die ich mich erinnerte, gefunden. Es handelt sich um einen relativ neuen Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 31.3.2009 (S 23 AS 547/09 ER), mit dem die dortige ARGE (es ging um SGB 2-Leistungen) verpflichtet wurde, dem Antragsteller ein Darlehen zur Tilgung der Schulden beim Energieversorger zu gewähren.
Dies wurde damit begründet, dass nach § 22 Abs. 5 SGB II Schulden übernommen werden können, „sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Hierunter fällt auch eine Übernahme von Kosten, die in der Regelleistung enthalten sind, insbesondere Stromschulden. Dies gilt vor allem dann, wenn eine andere Entscheidung dazu führen würde, dass die Wohnung unbewohnbar würde“. Das Wort „können“ zeigt , dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, aber bei der Ermessensentscheidung hat der Leistungsträger „im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so etwa die Höhe der Rückstände, die Ursachen, die zu dem Energiekostenrückstand geführt haben, die Zusammensetzung des von einer eventuellen Energiesperre bedrohten Personenkreises (insbesondere Mitbetroffenheit von Kleinkindern), Möglichkeiten und Zumutbarkeit anderweitiger Energieversorgung, das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten, etwa ob es sich um einen erstmaligen oder einen wiederholten Rückstand handelt, Bemühungen, das Verbrauchsverhalten anzupassen sowie einen erkennbaren Selbsthilfewillen“. Eine weitere Grundlage für die Entscheidung sah das Gericht in § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II wonach Schulden übernommen werden sollen (also nicht nur können), wenn ansonsten Wohnungslosigkeit droht. In dem Fall hat das Gericht entschieden, dass die Unterbrechung der Stromversorgung eine der Wohnungslosigkeit nahe kommende Notlage ist, weil eine Wohnung durch Sperrung der Energie- und Wasserzufuhr faktisch unbewohnbar wird. Bezüglich des erwähnten Vorverhaltens und der Bemühungen könnte es sicherlich hilfreich sein, dass nun Betreuung angeordnet ist und das Verhalten, welches zu dem hohen Rückstand geführt hat, mutmaßlich auf eine Krankheit oder Behinderung im Sinne des Betreuungsrechts zurückgeführt werden kann. |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
mein erster Gedanke war: Wurde das Haus insofern bewertetet, dass es sich überhaupt um eine angemessene Immobilie handelt? Diese Einordnung wird ja unterschiedlich gehandhabt. Wie hoch ist z.B. die örtliche Durchschnittsgröße an Grundstück und/oder Wohnfläche? Kann das Grundeigentum in absehbarer Zeit nicht verwertet werden und ist das Haus so verschuldet, dass ein Verkauf oder die Raten teuer kämen als eine vergleichbare Miete? Wie groß ist das Haus und die Relation zu den angemessenen Heizkosten? Bei einem Bezug von ALG II Leistungen i.H.v. 390,00 € (wie setzen die sich eigentlich zusammen?) und solchen Summen finde ich die Tilgung eines Darlehens schon schwierig. Marsimarsi, es wäre schön, wenn Du uns mal ein Feeback geben könntest wie das weitergeangen ist. Das würde bestimmt einige Usern hier interessieren. ![]() |
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