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Vorläufige Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorläufige Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe viele Fragen, aber vielleicht fange ich erst einmal an, worum es geht. Mein Lebensgefährte mit dem ich ...


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Alt 02.02.2010, 18:02   #1
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Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 6
Daumen hoch Vorläufige Betreuung

Hallo, ich habe viele Fragen, aber vielleicht fange ich erst einmal an, worum es geht. Mein Lebensgefährte mit dem ich seit über 8 Jahren lebe fiel während eines Auslandsaufenthalts ins Wachkoma. Als er transportfähig war kam er zu unserem Wohnort. Dort lag er erst auf der Intensivstation und später kam er in ein Pflegeheim. Obwohl auch ich von einem Sozialbetreuer vorgeschlagen wurde ist dann die Tocher als vorläufige Betreuerin ernannt. Ich wurde nicht gehört und bekam auf mehere Schreiben an das Gericht keinerlei Antwort. Erst jetzt nach Ablauf der 6 Monate bekam ich einen Termin zur Anhörung.

Nun meine erste Frage: Kann man bei vorläufiger Betreuung eine Unfallversicherung mit Prämienrückvergütung, die derzeit für 5 Jahre beitragsfrei ruht und ich Berechtigte war vorzeitig mit Verlust kündigen. Ich hatte vor dem Antrag auf Übernahme der Pflegekosten beim Sozialamt dem Ehemann und dem Sohn gesagt, dass diese Versicherung besteht. Der Ehemann erklärte, dass das das Sozialamt nicht interessiert. Das Geld kam auf das Konto meines Gefährten und die Tochter hat 5.200 € in einen Bestattungsfond eingezahlt. Den Hefter, wo die Unterlagen waren hat die Tochter ohne mein Wissen aus unserer gemeinsamen Wohnung geholt.

Ich habe noch viele Fragen; denn ich bin nun als Betreuerin eingesetzt und warte nur noch auf den Beschluss, damit ich erfahre welchen Tätigkeitsbereich diese Betreuung umfasst.

Es grüßt Carina
Carina ist offline  
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Alt 03.02.2010, 08:47   #2
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Carina,

erst mal herzlich Willkommen hier
Dann weiter......Dein Beitrag verwirrt mich etwas, wer ist denn jetzt der Ehemann? Woher kommt der Sohn? Aber das nur nebenbei.

Dem Namen nach bist Du eine Frau und Dein Lebensgefährte hatte als erste vorläufige Betreuerin (s)eine Tochter welche die Versicherung aufgelöst und den Bestattungsvertrag abgeschlossen hat, Auch als vorläufige Betreuerin durfte sie das. Die Vorläufigkeit bezieht sich lediglich auf weitere Feststellungen, alle Rechte und Pflichten eines Betreuers bestehen dadurch bereits.

Grundsätzlich muss alles was möglich ist bei Kosten die ansonsten der Allgemeinheit entstehen würden eingesetzt werden.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.02.2010, 11:27   #3
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Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 6
Standard Vorläufige Betreuung

Hallo Michaela, entschuldigung, dass ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Bei dem Ehemann handelt es sich um den Schwiegersohn und der Bruder ist der Sohn meines Gefährten. Das Wesentliche ist, dass ich auf diese Versicherung aufmerksam gemacht habe vor dem Antrag beim Sozialamt. Bei vorzeitiger Kündigung entsteht doch auch ein finanzieller Schaden. Ich war Berechtigte und hätte sofort eine Abtretungserklärung unterschrieben, damit entweder 2014 oder bei Ableben meines Partners die volle Summe zur Auszahlung gekommen wäre.

Es grüßt Carina
Carina ist offline  
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Stichworte
bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge, unfallversicherung, vorläufige betreuung

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