Dies ist ein Beitrag zum Thema Mieten veruntreut, Räumungsklage, Gerichtskosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
es gibt "Neuigkeiten" von der Behindertenbeauftragten, um nun nicht weiter ausholen zu müssen hier die Antwort :
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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Hallo,
es gibt "Neuigkeiten" von der Behindertenbeauftragten, um nun nicht weiter ausholen zu müssen hier die Antwort : -------------------------------- Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2005 an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Gern nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen so weit wie möglich Stellung, muss Sie jedoch vorab auf Folgendes hinweisen: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat nach § 15 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz) die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden. Zur Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren. Die Behindertenbeauftragte ist dagegen nicht befugt, in Einzelfällen Rechtsberatung zu betreiben. Dies ist nach dem Rechtsberatungsgesetz allein den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Ich kann Ihre Fragen daher nur in allgemeiner Form beantworten. Sofern der Betreuer Geld, das er an sich für Verbindlichkeiten des Betreuten Menschen einzusetzen hat, für sich verbraucht, kann dies eine strafbare Handlung (z.B. Unterschlagung, Untreue, Betrug) darstellen. Hier besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob und inwieweit der Betreuer für finanzielle Schäden, die er durch sein Handeln verursacht hat, zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann mit der Folge einer Schadensersatzpflicht. Der Mutter, die die jetzige Vermögensbetreuung innehat, kann man nur empfehlen, sich bei einer Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt darüber beraten zu lassen, wie in dem von Ihnen beschriebenen Fall die Aussichten stehen, die entstandenen Kosten beim Vater einzuklagen. Menschen mit niedrigem Einkommen haben die Möglichkeit, nach dem Beratungshilfegesetz gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Auskünfte erteilen die Amtsgerichte. Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen . Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Gerhard Polzin ---------------------------------- Also um´s kurz zu machen, eine Menge blabla aber keine Hilfe :? Habe jetzt aber einen Anwalt eingeschaltet der sich um alles kümmert. |
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#12 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,814
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Hallo,
die haben mir schönen Worten das geschrieben, was ich auch meinte. Schade eigentlich, aber Wunder sind eben selten. Daher wünsche ich besonders schöne und ruhige Weihnachten, Andreas |
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#13 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Detman, ja mit dem RA ist richtig. Ich hätte mehr erhofft,
Glück wenigstens mit dem RA in der Sache, mary
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#14 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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Danke euch allen auf jeden Fall für´s Feedback und wünsche allen hier im Forum ein schönes und ruhiges Weihnachtsfest
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#15 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Danke, Euch auch, berichte mal, was aus der Sache rausgekommen ist, Gruss mary
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#16 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,814
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Hallo,
ein paar Worte wollte ich noch loswerden, habe eben alles nochmals überflogen. Es wird oft die Frage gestellt: wie konnte der/die denn Betreuer werden, der ist doch selbst asozial. So oder ähnlich. Wie sieht die Realität aus ? Frau A liegt im Krankenhaus, vielleicht mit Schlaganfall, kann nichts mehr alleine machen, ein Pflegefall. Das Krankenhaus (Sozialdienst) will helfen, regt eine Betreuung an und fragt gleichzeitig Frau A., ob sie das will (so sie denn noch antworten kann und alles versteht) und wer die Betreuung übernehmen kann. Vielleicht wurde bei der Aufnahme der Bruder als nächster Angehöriger angegeben, also wird der als Betreuer vorgeschlagen. Also gibt es einen Termin im Krankenhaus (Anhörung), der Bruder erscheint, ausnahmsweise nüchtern, geduscht, im Anzug. Macht einen guten Eindruck, die Schwester kann nichts sagen, also wird der Bruder zum Betreuer bestellt, fertig. Der Bruder schafft es sogar, ein Vermögensverzeichnis einzureichen (auf dem sowieso nur die Hälfte steht), innerhalb eines Jahres wird alles an Vermögen versoffen, und wenn nach einem Jahr die Verwendung des Vermögens nachgewiesen werden muss, dann hat er es eben ausgegeben. Folgen ? Vielleicht Strafanzeige, höchstens Bewährungsstrafe, zu holen ist nichts, viel bla bla für nichts. So sieht es eben aus. Gruss Andreas |
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