Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mieten veruntreut, Räumungsklage, Gerichtskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mieten veruntreut, Räumungsklage, Gerichtskosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, es gibt "Neuigkeiten" von der Behindertenbeauftragten, um nun nicht weiter ausholen zu müssen hier die Antwort : -------------------------------- Vielen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 20.12.2005, 19:42   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
Standard

Hallo,

es gibt "Neuigkeiten" von der Behindertenbeauftragten, um nun nicht weiter ausholen zu müssen hier die Antwort :

--------------------------------

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2005 an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Gern nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen so weit wie möglich Stellung, muss Sie jedoch vorab auf Folgendes hinweisen:

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat nach § 15 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz) die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden.
Zur Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren.

Die Behindertenbeauftragte ist dagegen nicht befugt, in Einzelfällen Rechtsberatung zu betreiben. Dies ist nach dem Rechtsberatungsgesetz allein den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Ich kann Ihre Fragen daher nur in allgemeiner Form beantworten.

Sofern der Betreuer Geld, das er an sich für Verbindlichkeiten des Betreuten Menschen einzusetzen hat, für sich verbraucht, kann dies eine strafbare Handlung (z.B. Unterschlagung, Untreue, Betrug) darstellen. Hier besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob und inwieweit der Betreuer für finanzielle Schäden, die er durch sein Handeln verursacht hat, zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann mit der Folge einer Schadensersatzpflicht.

Der Mutter, die die jetzige Vermögensbetreuung innehat, kann man nur empfehlen, sich bei einer Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt darüber beraten zu lassen, wie in dem von Ihnen beschriebenen Fall die Aussichten stehen, die entstandenen Kosten beim Vater einzuklagen.

Menschen mit niedrigem Einkommen haben die Möglichkeit, nach dem Beratungshilfegesetz gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Auskünfte erteilen die Amtsgerichte.

Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen .

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Gerhard Polzin

----------------------------------

Also um´s kurz zu machen, eine Menge blabla aber keine Hilfe :?

Habe jetzt aber einen Anwalt eingeschaltet der sich um alles kümmert.
Detman ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2005, 19:52   #12
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,814
Standard ohne

Hallo,

die haben mir schönen Worten das geschrieben, was ich auch meinte. Schade eigentlich, aber Wunder sind eben selten.

Daher wünsche ich besonders schöne und ruhige Weihnachten,


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2005, 23:00   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Detman, ja mit dem RA ist richtig. Ich hätte mehr erhofft, Glück wenigstens mit dem RA in der Sache, mary
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2005, 12:31   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
Standard

Danke euch allen auf jeden Fall für´s Feedback und wünsche allen hier im Forum ein schönes und ruhiges Weihnachtsfest
Detman ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2005, 23:58   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Danke, Euch auch, berichte mal, was aus der Sache rausgekommen ist, Gruss mary
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2005, 11:53   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,814
Standard ohne

Hallo,

ein paar Worte wollte ich noch loswerden, habe eben alles nochmals überflogen.

Es wird oft die Frage gestellt: wie konnte der/die denn Betreuer werden, der ist doch selbst asozial. So oder ähnlich.

Wie sieht die Realität aus ? Frau A liegt im Krankenhaus, vielleicht mit Schlaganfall, kann nichts mehr alleine machen, ein Pflegefall. Das Krankenhaus (Sozialdienst) will helfen, regt eine Betreuung an und fragt gleichzeitig Frau A., ob sie das will (so sie denn noch antworten kann und alles versteht) und wer die Betreuung übernehmen kann. Vielleicht wurde bei der Aufnahme der Bruder als nächster Angehöriger angegeben, also wird der als Betreuer vorgeschlagen.

Also gibt es einen Termin im Krankenhaus (Anhörung), der Bruder erscheint, ausnahmsweise nüchtern, geduscht, im Anzug. Macht einen guten Eindruck, die Schwester kann nichts sagen, also wird der Bruder zum Betreuer bestellt, fertig.

Der Bruder schafft es sogar, ein Vermögensverzeichnis einzureichen (auf dem sowieso nur die Hälfte steht), innerhalb eines Jahres wird alles an Vermögen versoffen, und wenn nach einem Jahr die Verwendung des Vermögens nachgewiesen werden muss, dann hat er es eben ausgegeben. Folgen ? Vielleicht Strafanzeige, höchstens Bewährungsstrafe, zu holen ist nichts, viel bla bla für nichts.

So sieht es eben aus.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
miete, schulden, veruntreuung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40