Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel des Amtsgericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sorry, wenn ich nerve aber da ich mich mit gesetzlichen Betreuungen im nächsten Monat selbständig mache, will ich nichts falsch ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
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Sorry, wenn ich nerve aber da ich mich mit gesetzlichen Betreuungen im nächsten Monat selbständig mache, will ich nichts falsch machen.
Ein Klient ist umgezogen und ein anderes Amtsgericht ist nun für ihn zuständig. Rechne ich bis zum Wechsel des Amtsgericht mit dem altem Gericht ab? Abschlussbericht ans Amtsgericht? Danke für die Hilfe!!!
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Nein, Du machst Deine Abrechnung ganz normal zum angegebenen jährlichen Datum, eben dann nur beim neuem Amtsgericht. Die Gerichtsakte wird unter den Amtsgerichten weitergereicht. Vom neuem Amtsgericht wirst Du irgendwann eine Mitteilung über die Übernahme der Akten erhalten und Du erhälst einen neuen Betreuerausweis mit dem neuen Aktenzeichen. Deinen alten Betreuerausweis musst Du dann zurücksenden, aber auch hier wieder an das neue Amtsgericht!
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Hallo Marsi
Bevor Panik aufkommt: Deine Abrechnung muss nicht unbedingt jährlich sein (falls Du damit Deine Vergütung gemeint haben solltest) - die Antwort von BetrKl bezieht sich eher auf die Rechnungslegung (Vermögensverwaltung). Aber evtl. Aufgepaßt: Andere Gerichte, andere Sitten. Frage sicherheitshalber bei dem neuen Gericht nach, wie die Rechtspflegers die Vergütungsanträge üblicherweise handhaben. Manche rechnen nur in Quartalsabschnitten ab, manche nur jährlich, manche auch in Monatsschritten. Also lieber erst fragen als anecken... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo marsimarsi,
Du musst Dir das einfach so vorstellen, die Akte "wandert" komplett in anderen anderen Bezirk. Ab der Mitteilung des neuen Aktenzeichen gehen ausnahmslos alle Vorgänge an das "neue" Gericht, auch z.B. Deine Vergütungsanträge. Der Rat von Imre ist gut, wenn Du nicht weisst wie dort gearbeitet wird- einfach mal den Rechtspfleger anrufen, sich als "neu" outen und nach dem üblichen Vorgehen fragen. Gruss Michaela |
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| abrechnung, gericht, vergütungsantrag |
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