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Zum Betreuungsbegriff - Aufsatz Prof. Dr. Bienwald

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zum Betreuungsbegriff - Aufsatz Prof. Dr. Bienwald im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Was macht der brave Berufsbetreuer, wenn er Kopf voller unschöner Sorgen wegen diverser persönlicher und beruflicher Katastrophen hat und ...


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Alt 19.02.2010, 22:41   #1
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard Zum Betreuungsbegriff - Aufsatz Prof. Dr. Bienwald

Hallo!

Was macht der brave Berufsbetreuer, wenn er Kopf voller unschöner Sorgen wegen diverser persönlicher und beruflicher Katastrophen hat und sich eigentlich am liebsten lebendig begraben lassen würde...?
Richtig: Er legt sich in die Badewanne und liest die BtPrax...

Und weil die aktuelle BtPrax (1/2010) mal wieder eine der besonders guten Ausgaben ist, möchte ich sie gerne allen Lesern hier ganz besonders ans Herz legen - egal ob Betreuer, Betreuter oder Angehöriger: Die Aufsätze sind für alle lesenswert, die etwas mit rechtlicher Betreuung zu tun haben.

Außerordentlich bemerkenswert erscheint mir der Aufsatz von Prof. Dr. Bienwald (eine namhafte "Betreuungs-Koryphäe") mit dem Titel "Ist das geltende Betreuungsrecht wirklich nicht mehr zeitgemäß?" (S. 3ff), der m. E. als grundlegende Korrektur fortan Basis der öffentlichen und politischen Diskussion zum Betreuungsrecht sein sollte. Leider ist nicht zu erwarten, dass er es auch wird...

Ich würde den Aufsatz gerne in voller Länge hier ins Forum stellen, was natürlich nicht erlaubt ist - aber ein paar Passagen tippe ich dennoch (ganz legal wohl gemerkt) ab, weil sich darin auch viele Ansätze und Antworten zu immer wieder im Forum auftauchenden Diskussions- und Fragestellungen bieten.


"Dass der Begriff der Betreuung unglücklich gewählt wurde und zu Missverständnissen und zu solchen mit dem Instrument der Bestellung eines zur Vertretung befugten Betreuers nicht zu vereinbarenden und nicht zu erfüllenden Erwartungen Anlass gab und geben würde, war frühzeitig erkannt und moniert, vom Gesetzgeber jedoch nicht berücksichtigt worden [...]. So nüchtern der Begriff des österreichischen Sachwalterrechts auch erscheinen mag, drückt er doch besser, deutlicher und weniger missverständlich aus, was die Bestellung eines Betreuers in Deutschland in seiner eigentlichen Bedeutung (nur) sein sollte. Dagegen spricht auch nicht die Bestimmung, wonach der Betreuer dazu beitragen solle, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (§ 1901 Abs. 4 Satz 1 BGB). Denn diese Verpflichtung stellt keinen eigenen Aufgabenbereich dar, sondern besteht innerhalb des Aufgabenkreises (grundsätzlichen jeden Aufgabenkreises) des Betreuers als eine Nebenpflicht." (S. 4)


"Es unterliegt keinem Zweifel, dass das Betreuungsrecht des BGB und des FamFG nicht dazu geschaffen wurde, eine umfassende tatsächliche Betreuung und, soweit erforderlich 'auch' eine rechtliche Vertretung, also rechtliche Betreuung, zu gewährleisten." (S. 5)


"Die rechtliche Betreuung war und ist kein Instrument, um alltägliche soziale Hilfen zu leisten [...]. Der vom Betreuungsgericht nach nach den Vorschriften des BGB und des FamFG bestellte und zu bestellende Betreuer ist kein "Mädchen für alles". Eine derartige Erwartung besteht nicht selten bei Betroffenen und ihren Angehörigen." (S. 5)


"Die Vorstellung, die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets könne ein geeignetes Bindeglied zwischen rechtlicher Betreuung und sozialer Unterstützung sein, [...] mag manchem entgegenkommen, beruht aber auf einer unzutreffenden Bewertung der rechtlichen Betreuung. [...]
Ist eine betreute Person außer Stande, selbst Entscheidungen über die Verwendung des Persönlichen Budgets zu treffen, kann sie im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX in eigener Verantwortung selbst über ihr Leben nicht (mehr) bestimmen, kommt eine Bewilligung des Persönlichen Budgets nicht in Betracht. Würde ein Betreuer gleichwohl die Bewilligung des Persönlichen Budgets beantragen und würde das Persönliche Budget antragsgemäß bewilligt werden, käme dies einer tatsächlichen Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers und damit der Schaffung eines eigenen Beschäftigungsprogramms gleich.
" (S. 5f)


"Weder kann vorausgesetzt werden, dass eines Tages alle Betreuer geeignet sind, keine Fehler machen, nur das Beste ihrer Betroffenen vor Augen haben, sich an deren Wohl orientieren, ihre Wünsche befolgen und sie vor Inanspruchnahme durch Dritte schützen, ihre Unterbringung vermeiden und anderes mehr. Noch kann man davon ausgehen, dass alle psychisch kranken oder geistig oder seelisch behinderten Menschen, sobald sie volljährig sind, jederzeit und anhaltend selbstbestimmt leben können oder wollen." (S. 7)
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 19.02.2010, 23:16   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Danke fürs Abtippen!

Ps. Ich habe die Ausgabe noch nicht gelesen, vielleicht sollte ich auch mal die Kombination mit der Badewanne in Erwägung ziehen.
Tina L. ist offline  
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Alt 20.02.2010, 14:04   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,817
Standard

@ chesterfield

Ich hoffe mal, das Wannenbad hat Dir gut getan.

Mein (bekanntes) Fazit der Ausführungen:

Von einem Betreuer kann und darf nicht erwartet werden, dass er alles kann, weiß und tut - aber wehe er macht einen Fehler, weil er was nicht wusste bzw. unterlassen hat....

mfg
carlos ist offline  
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Alt 20.02.2010, 16:02   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Carlos hat ausgesprochen was ich gedacht habe.
Tina L. ist offline  
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Alt 20.02.2010, 20:06   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hey,
is mir grad das zu eingefallen:

Zitat:
Die Leute sind unvernünftig, unlogisch und selbstbezogen
liebe sie trotzdem

Wenn du Gutes tust, werden sie dir
egoistische Motive und Hintergedanken vorwerfen
tue trotzdem Gutes

Wenn du erfolgreich bist,
gewinnst du falsche Freunde und ehrliche Feinde,
sei trotzdem erfolgreich

Das Gute, das du tust, wird morgen vergessen sein,
tue trotzdem Gutes

Ehrlichkeit und Offenheit machen dich verwundbar
sei trotzdem ehrlich und offen

Was du in jahrelanger Arbeit aufgebaut hast,
kann über Nacht zerstört werden,
baue trotzdem

Deine Hilfe wird wirklich gebraucht,
aber die Leute greifen dich vielleicht an, wenn du ihnen hilfst,
hilf ihnen trotzdem

Gib der Welt dein Bestes,
und sie schlagen dir die zähne aus,
gib der Welt trotzdem dein Bestes.
das steht auf einer tafel in eimen kinderheim in kalkutta und es ist von mutter theresa.
zeiten ist offline  
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Alt 21.02.2010, 12:41   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Hey, ich wollte kein Mitleid abgreifen - damit es da keine Missverständnisse gibt...

Diese Weisheit von Mother T. finde ich allerdings echt sehr trefflich auf die Arbeit eines engagierten Betreuers passend. Ich glaube, manchmal sind wir wirklich wie Don Quijote - nur dass wir die Windmühlen durchaus ab und an als solche erkennen können... oder glauben, "nur" gegen Windmühlen zu kämpfen und erst spät erkennen, dass es in Wahrheit eben doch "Monster" sind...

Ich sehe den rechtlichen Betreuer nicht selten als "letzte Festung" für den Betroffenen, hinter der buchstäblich nichts mehr kommt. Das mag daran liegen, dass wir hier bevorzugt die Fälle bekommen, die schon so katastrophal im Argen liegen, dass man sie anderen KollegInnen nicht mehr zumuten will (was auf der einen Seite ein großes Kompliment für unsere Arbeit hier ist - auf der anderen Seite eine beträchtliche Bürde für uns als Menschen darstellt).
Vielleicht empfinde ich deswegen die aktuelle Qualitäts-Diskussion (hinsichtlich persönlicher Kontakte, Häufigkeit von Unterbringungen, etc.) als so niederschmetternd und befremdlich... und Statements wie das von Bienwald als so erfrischend und bekräftigend und wichtig.


Carlos schreibt: "Von einem Betreuer kann und darf nicht erwartet werden, dass er alles kann, weiß und tut - aber wehe er macht einen Fehler, weil er was nicht wusste bzw. unterlassen hat...."
Das würde ich etwas differenzieren: Ich glaube durchaus, dass von einem Betreuer (der mehr als 1 Fall führt) ein Mindestmaß an Rechts- und Sachkenntnis hinsichtlich der den Betreuungsbereich betreffenden Felder erwartet werden kann und muss. Auch sollte jeder Betreuer wissen, wo seine Pflichten und die daraus resultierende Haftbarkeit liegen.
Leider ist das der Judikative oft nicht genug - nicht selten werden Betreuer in Haftung genommen oder gar strafrechtlich verurteilt, weil es etwas nicht wussten, das sie hätten wissen können - woraus man im Grunde tatsächlich die Erwartung von Allwissenheit konstruieren könnte.

Nicht selten entdecke ich im Gespräch mit KollegInnen, die für sich als Qualitätsmerkmal anführen, dass sie ihre Leute alle 2 Wochen persönlich sehen und für sie einkaufen oder Händchen halten etc. pp., dass sie keinen blassen Dunst haben, für was sie eigentlich alles zur Verantwortung gezogen werden können und was eigentlich alles ihr Job sein sollte. Solange nichts schief läuft, gibt's kein Problem... aber wenn dann mal etwas passiert, machen alle große Augen...
Zynischerweise werden bei Betreuern mit mangelnder Ahnung seltener Fehler aufgedeckt, als bei den bedachteren - was letztlich aber doch durchaus erklärbar ist.

Hier ist der Gesetzgeber gefragt, meine ich - durch eine faire, gründliche, überlegte und abschließende Beschreibung der Pflichten des Betreuers, die sich aus den aktuellen Normen durchaus entnehmen lässt, ohne dass es einer Gesetzesänderung bedarf.
Auch die Judikative - namentlich: Jedes Betreuungsgericht - ist gefragt, die Betreuer nicht als willkommene Sündenböcke oder Handlanger als Ersatz für fehlende / unflexible / überforderte soziale Einrichtungen und Dienstleister zu instrumentalisieren.
Beides aber, so scheint mir, ist in Politik und Gerichtsbarkeit gar nicht gewünscht - zu verlockend ist es doch, eben einen "gerichtlich bestellten Sündenbock" zu haben, der willfährig und ahnungslos Anweisungen Dritter ausführt, statt eine eigene rechtliche Instanz darzustellen und aus eigener Berufsethik heraus die Interessen seiner Schützlinge engagiert zu vertreten.

Bedauerlicherweise erkennen nicht einmal alle betreuten Menschen, dass sie mit einem rechtlichen Betreuer, der eben nicht den sozialen Betreuer spielt, sondern seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt, wesentlich besser bedient wären.


Sie hörten: Das Wort zum Sonntag.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 21.02.2010, 16:53   #7
Gesperrt
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,

inzwischen kommt mir gerade diese Diskussion wie der Kampf gegen die Windmühlen vor.

Werner Schell hatte jetzt gerade bekannt gegeben ein neues Statement für mehr Kontakte als Empfehlung an die Bund Länder kommission (glaub ich) und das Justizminsterium weiterzugeben.

Als Begründung kam ein- in meinen Augen hahnebüchenes Beispiel einer RA Betreuung. Öffentlich darauf angesprochen, auch mit Beispielen der falschen Verantwortlichkeit von Betreuern, kam als Antwort, ja, das muss natürlich auch bedacht werden- letztendlich wurde der Einwand abgebügelt da es eher in das neue politische Konzept zu passen scheint uns jetzt zu festgelegten Stunden zu verdonnnern.

In dieser Hinsicht Hoffnung auf den Gesetzgeber oder die Verbände zu setzen erscheint mir persönlich als Illusion, damit würden die sich doch selbst das Spar-Wasser abgraben.

Ich finde aber auch solche Aussagen leicht problematisch: (Zitat)
Nicht selten entdecke ich im Gespräch mit KollegInnen, die für sich als Qualitätsmerkmal anführen, dass sie ihre Leute alle 2 Wochen persönlich sehen .....

Manchmal kann auch das sinnvoll sein und ich wäre oder bin eine der Ersten die sich in dieser Hinsicht nicht von strammen Maximen leiten oder anleiten lassen will.
Ich kann entscheiden wann etwas angebracht und wann etwas überflüssig ist- solange ich mir über die Motivitaion und die Beweggründe meines Handelns sicher sein. Das ist für mich nämlich auch Teil meines Jobs.

Aber jetzt Schluss mit den Klagen, morgen ist Montag

grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.02.2010, 17:54   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
In dieser Hinsicht Hoffnung auf den Gesetzgeber oder die Verbände zu setzen erscheint mir persönlich als Illusion, damit würden die sich doch selbst das Spar-Wasser abgraben.
Naja... Von "Hoffnung" hat ja auch keiner was gesagt...


Zitat:
Ich finde aber auch solche Aussagen leicht problematisch: (Zitat)
Nicht selten entdecke ich im Gespräch mit KollegInnen, die für sich als Qualitätsmerkmal anführen, dass sie ihre Leute alle 2 Wochen persönlich sehen .....
Natürlich ist das manchmal nicht nur sinnvoll, sondern sogar unumgänglich... Und manchmal habe ich sogar täglich Kontakt zu Betreuten, wenn es erforderlich ist aus irgendwelchen Gründen.
Aber: Das ist - für sich genommen - kein Qualitätsmerkmal... Und die Aussage, jeden Betreuten alle 2 / 4 / 6 / 8 Wochen zu sehen - unabhängig von Situation, Erforderlichkeit und anderen individuellen Faktoren - ist halt eben Kokolores... Sie wird so aber von nicht wenigen Berufsbetreuern getroffen.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 21.02.2010, 22:37   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Genau Chesterfied,

aber ebenso genau deswegen und in diesem
Zzusammenhang macht Deine Forderung:

......Hier ist der Gesetzgeber gefragt, meine ich - durch eine faire, gründliche, überlegte und abschließende Beschreibung der Pflichten des Betreuers, die sich aus den aktuellen Normen durchaus entnehmen lässt, ohne dass es einer Gesetzesänderung bedarf.

...nicht so recht einen Sinn.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2010, 10:29   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
aber ebenso genau deswegen und in diesem Zzusammenhang macht Deine Forderung ... nicht so recht einen Sinn.
Doch, eigentlich schon, meine ich.
Auch wenn nicht darauf zu hoffen ist - aber eigentlich sollte der Gesetzgeber hier Klartext reden. Dass er es nicht tun wird und dass er dazu eine ganze Menge Gründe hat, die allesamt wohl gemerkt rein gar nichts mit dem Schutz der Betroffenen oder dergleichen zu tun haben, ist auch klar.

Die Politik kann sich aber nicht auf mangelnde Kenntnis von Problemlagen oder fehlende Zuständigkeit herausreden - darauf kommt es mir an.

Mir würde so eine Art "Muss / Soll / Kann / Darf - Liste" vorschweben - das ist natürlich ein schieres Lebenswerk, es geht sicherlich auch anders.
__________________

Chesterfield ist offline  
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