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Stundensatz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stundensatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe zwei Ehrenamtliche und eine Berufsbetreuung. Kann ich schon die berufliche Betreuung auch so abrechnen ? Zur Zeit ...


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Alt 23.02.2010, 08:57   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 66
Standard Stundensatz

Hallo,

ich habe zwei Ehrenamtliche und eine Berufsbetreuung.

Kann ich schon die berufliche Betreuung auch so abrechnen ?

Zur Zeit bereite ich meine Bewerbungen für Gerichte und Betreuungsvereine vor um bis Ende des Jahres auf mindestens 6 Betreuungen zu kommen.

Welcher Stundensatz ist für Pädagogen mit Berufserfahrungen im Sozialen Bereich vorgesehen?

Danke
mirsarda ist offline  
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Alt 23.02.2010, 10:40   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
Standard

Hallo,

"Pädagogen mit Berufserfahrungen im Sozialen Bereich" das ist ein weiter Begriff.

Entscheident ist, ob Du einen Fachhochschulabschluss oder Vergleichbar hast. Wenn ja, kannst Du mir 44€/h abrechnen.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 23.02.2010, 15:04   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hi,

schau mal hier in den § 4 VBVG
VBVG - Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 23.02.2010, 16:26   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 66
Standard

Hallo,

ich bin Erzieherin und als Familienhelferin tätig.

Im Beschluss steht Berufsbetreuerin,ist dies nun ausschlaggebend ?

Danke
mirsarda ist offline  
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Alt 23.02.2010, 16:38   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo mirsade,

wenn im Beschluss Berufsbetreuerin steht bedeutet dies lediglich, dass Du als solche abrechnen darfst- im Gegensatz zu einem Ehrenamtler. Über die Höhe Deines Stundensatz sagt das nichts aus.

Für Deine berufliche Ausbildung dürfte eher dieses zutreffen:
..........auf 33,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, selbständigkeit, vergütung, vergütungsstufe

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