Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrkostenerstattung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich hab noch eine Frage
Meine Betreute bekommt von der WfbM eine Fahrkostenpauschale ausgezahlt, weil sie nicht vom Fahrdienst ...
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24.02.2010, 12:42 | #1 |
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Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 4
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Fahrkostenerstattung
Hallo,
ich hab noch eine Frage Meine Betreute bekommt von der WfbM eine Fahrkostenpauschale ausgezahlt, weil sie nicht vom Fahrdienst abgeholt wird bzw. sie wohnt nicht um "Einzugsgebiet" und deshalb wird sie nicht vom Fahrdienst abgeholt. Der Betrag entspricht dem Wert einer Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel. Kann ihr diese Fahrkostenpauschale von der Grundsicherung abgezogen werden. Hoffe es weiß jemand Rat. Vielen Dank im voraus! liebe Grüße |
24.02.2010, 18:40 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin Meer
Normalerweise können die Fahrtkosten nicht abgezogen werden, weil sie ja auch anfallen. Deshalb ist es sinnvoll mit den Sachbearteitern der Grundsicherung zu sprechen und ein Procedere zu vereinbaren. Z.B. Als Nachweis die Fahrkarten dem Sozialamt zuzusenden. Bei einer meiner Betreuten übernimmt sogar das Sozialamt gegen Vorlage der Fahrkarten die Fahrtkosten, die von der WfbM nicht getragen werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.02.2010, 19:27 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo meer,
so richtig bin ich mit den Anrechnungsmodalitäten bei einer Beschäftigung in einer WfbM nicht vertraut, aber §§ 82, 2, Punkt 4 SGB 12 - Einzelnorm dürfte doch hier greifen.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
26.02.2010, 10:18 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 4
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Vielen Dank für die Antworten, habe zwischenzeitlich mit dem Sachbearbeiter die Angelegenheit geklärt. Fahrkosten werden nicht in Abzug gebracht.
Wünsch ein schönes WE. lg Meer |
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fahrtkosten, fahrtkostenersatz, freibetrag, sgb12, wfbm |
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