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Entschädigung nach OEG auf Vermögen anrechenbar?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entschädigung nach OEG auf Vermögen anrechenbar? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich habe da eine Frage: Wenn jemand eine grössere Summe als Nachzahlung nach OEG erhält und einige Monate später ...


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Alt 06.03.2010, 18:38   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard Entschädigung nach OEG auf Vermögen anrechenbar?

Hallo!

Ich habe da eine Frage:

Wenn jemand eine grössere Summe als Nachzahlung nach OEG erhält und einige Monate später einen Antrag auf Unterstützung nach SGB XII stellen muss, wird dann das Geld aufs Schonvermögen angerechnet oder wäre dies eine unbillige, soziale Härte? Die Rente nach OEG wird ja bis 303 € auch nicht angerechnet.

Gruss,
MurphysLaw
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Alt 17.03.2010, 14:29   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo MurphysLaw,

ich bin kein OEG-Experte, würde aber meinen, da auch die Nachzahlung anderen Zwecken als die SGB 12-Leistung dient, daß die Nachzahlung anrechnungsfrei bleibt.
Anzurechnen sind aber Zinsen, die möglicherweise mit der Nachzahlung gezahlt werden.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 17.03.2010, 14:53   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hab hier noch ein AlG 2-Urteil gefunden, daß auf Deinen Fall paßt, vielleicht ist es übertragbar

BSG B 14/7b AS 6/07 R - Urteil vom 15.04.2008

BSG - B 14/7b AS 6/07 R - Urteil vom 15.04.2008
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Stichworte
entschädigung, freibetrag, grundsicherung, oeg, rente, sgb12, sozialhilfe

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