Dies ist ein Beitrag zum Thema Entschädigung nach OEG auf Vermögen anrechenbar? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Ich habe da eine Frage:
Wenn jemand eine grössere Summe als Nachzahlung nach OEG erhält und einige Monate später ...
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#1 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Hallo!
Ich habe da eine Frage: Wenn jemand eine grössere Summe als Nachzahlung nach OEG erhält und einige Monate später einen Antrag auf Unterstützung nach SGB XII stellen muss, wird dann das Geld aufs Schonvermögen angerechnet oder wäre dies eine unbillige, soziale Härte? Die Rente nach OEG wird ja bis 303 € auch nicht angerechnet. Gruss, MurphysLaw |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo MurphysLaw,
ich bin kein OEG-Experte, würde aber meinen, da auch die Nachzahlung anderen Zwecken als die SGB 12-Leistung dient, daß die Nachzahlung anrechnungsfrei bleibt. Anzurechnen sind aber Zinsen, die möglicherweise mit der Nachzahlung gezahlt werden. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hab hier noch ein AlG 2-Urteil gefunden, daß auf Deinen Fall paßt, vielleicht ist es übertragbar
BSG B 14/7b AS 6/07 R - Urteil vom 15.04.2008 BSG - B 14/7b AS 6/07 R - Urteil vom 15.04.2008
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| entschädigung, freibetrag, grundsicherung, oeg, rente, sgb12, sozialhilfe |
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