Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuungsverfahren trotz Vorsorgevollmacht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfahren trotz Vorsorgevollmacht? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter wird zunehmend dement, wir haben deshalb zur rechtlichen Absicherung im Juni 2009 eine Vorsorgevollmacht erstellt, die mein Bruder ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 12.03.2010, 08:56   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 1
Standard Betreuungsverfahren trotz Vorsorgevollmacht?

Meine Mutter wird zunehmend dement, wir haben deshalb zur rechtlichen Absicherung im Juni 2009 eine Vorsorgevollmacht erstellt, die mein Bruder als mit im Haus lebender Zeuge mitunterschreiben hat. Diese wurde dann im Dezember 2009 auch in das Vorsorgeregister eingetragen.
Anfang Oktober 2009 war die Schwester meiner Mutter nach Jahren wieder zu Besuch und war entsetzt über den geistigen Zustand meiner Mutter ( dieser kann nach Tagesform sehr stark wechseln ) und meinte sie müsse die Betreuung übernehmen und meine Mutter in ein Heim einweisen. Daraufhin hat sie das Betreuungsverfahren eingeleitet.
Nun wünscht das Amtsgericht einen Besuchstermin um mit meiner Mutter über die Beiordnung eines Betreuers zu sprechen.
Dabei habe ich das Amtsgericht darauf hingewiesen das eine Vorsorgevollmacht vorliegt und das Verfahren einzustellen sei. Zusätzlich habe ich Akteneinsicht beantragt um zu sehen was meine geliebte Tante dort alles so von sich gegeben hat. Gleichzeitig wollte meine Mutter das Gespräch leiber im amtsgericht führen. Alle drei Dinge übergeht das Amtsgericht einfach!!! Darf das Amtsgericht eine Vorsorgevollmacht einfach so übergehen? Kann mir als Verfahrenspfleger die Akteneinsichtverweigert werden? Ist nicht der Wunsch des zu Betreuenden beim Gesprächsort zu berücksichtigen? Wie gesagt man geht beim Amtsgericht erst gar nicht auf diese Anfragen ein!!!
Für mich besteht jetzt Klärungsbedarf, darf das AG meine Einwände einfach so übergehen? Dann fehlen mir noch die nötigen § um das ganze mal rechtskonform zu unterfüttern. Und kennt jemand einen guten Anwalt der sich mit Betreuungsrecht auskennt im Großraum Dortmund/ Bielefeld ( unser Familienanwalt ist dort arg unterbelichtet )
lg
kosto
kostolany ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 10:49   #2
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo und erst mal willkommen.

Bei meinem Vater wurde das Verfahren durch ein KK eingeleitet. Der Richter hat auch mit meinem Vater gesprochen. Es wurde auch ein Rechtspfleger bestimmt. Diesem habe ich die Vollmacht zu gefaxt. Darauf bekam ich ein Urteil mit folgendem Wortlaut: "Es wird keine Betreuung eingerichtet, da eine gültige Vollmacht vorliegt."
Also wird der Richter auf jeden Fall aktiv. Dies besagt noch nicht, das er die Vollmacht nicht beachtet. Das ein/e Richter/in in die Wohnung kommen möchte kann ja auch einen Grund haben. Zum Beispiel die Betroffene im alltäglichen Umfeld zu sehen.
Noch sehe ich hier nichts schlimmes.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 11:38   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi kosto, wenn irgendjemand ein betreuungsverfahren anregt, dann muss das gericht dem nachgehen. das ist deren pflicht. der richter muss also prüfen, ob mutti ne betreuung braucht.

du hast recht, eine vorsorgevollmacht geht einer betreuung vor. der richter muss aber gucken, ob wirklich so eine vorliegt und auch, ob sie gülitg ist. grade, wo sie nicht notariell gemacht wurde und die mutter außerdem dement ist, könnte ja auch sein, dass die mutter gar keinen schimmer mehr hatte, was sie da unterschreibt.... und die wurde dann auch noch nach dem besuch der tante erst ins vorsorgeregister eingetragen.... wer weiß, was die tante erzählt hat.... der richter kann nicht wissen, was da nun sache is... und das muss er aber prüfen, das ist seine pflicht.
Zitat:

Dabei habe ich das Amtsgericht darauf hingewiesen das eine Vorsorgevollmacht vorliegt und das Verfahren einzustellen sei.
das verfahren ist erst dann einzustellen, wenn der richter meint, dass er es einstellen kann. auch wenn du ne vollmacht hast, heißt das nicht, dass der richter ein verfahren einstellen muss. er darf es erst einstellen, wenn er selber meint, dass er den schverhalt genügend geprüft hat.

is ja auch sinnvoll, weil er kann ja nicht wissen, wer da nun übertreibt oder schönredet oder sonstwas. und das ist die aufgabe des richters.

Zitat:
Darf das Amtsgericht eine Vorsorgevollmacht einfach so übergehen?
nein. das tut es aber ja auch noch gar nicht....

Zitat:
Kann mir als Verfahrenspfleger die Akteneinsichtverweigert werden?
du bist nicht verfahrenspfleger, das ist was anderes. du bist bevollmächtigt. und akteneinsicht können sie dir daher nicht verwehren. kann aber bisschen dauern, bis sie den antrag bearbeiten (möchten)....

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2010, 16:56   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Kosto

Einige Sachen sind nicht ganz klar, einige wackelig und einige andere stimmen wieder.

Was stimmt:
Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht, dann muss keine Betreuung eingerichtet werden.

Aber:
Die Vorsorgevollmacht ist zwar von Deiner Mutter und Deinem Bruder (als Zeugen) unterschrieben, aber damit noch lange nicht rechtsverbindlich. D.H. eine Vorsorgevollmacht sollte seit dem 2 BtÄndG vom 1.7.2005 an entweder von einem Notar angefertigt sein (teure Variante) oder wenigstens in beglaubigter Form vorliegen. Beglaubigen darf neben Notaren auch die Betreuungsbehörde oder z.B. Standesbeamte und Pfarrer/Priester (bilige Variante). Damit ist aber auch nur die Unterschrift, die im beisein der Beglaubigenden Personen geleistet werden muss beglaubigt - Der Inhalt der Vollmacht interessiert dabei nicht.

Die Registrierung in der Bundesnotarkammer allein hilft da nicht viel...

Ebenso ist auch wirklich nicht klar, ob deine Mutter auch wirklich noch wußte, was sie unterschreibt. Oder: Hätte sie im Juni schon eine Betreuung bekommen, wäre ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht nicht mehr rechtens gewesen. Denn:
Voraussetzung für eine Betreuung:
Man kann seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln.
Voraussetzung für eine Vorsorgevollmacht:
Man kann seine Sachen noch selber regeln.

Zeiten hat das Verfahren schon richtig beschrieben.
Deine Position in der Veranstaltung ist seit dem neuen FamGG:
Du bist als Angehöriger (Sohn) automatisch Beteiligter und als solcher auch zu hören. D.h. Deine Meinung ist durchaus gefragt (hoffentlich hast Du Dich nicht beim Richter schon in die Nesseln gesetzt, weil Du ihn aufgefordert hast, das Verfahren einzustellen. Das mag ein Richter nicht so gerne und gibt Minuspunkte...).

Wenn Du mich als aussenstehenden und ansonsten ahnngslosen fragst:
Ich würde als Richter die bisherigen Informationen durchaus so deuten, dass in Deiner Familie nicht alles im Reinen ist und gegensätzliche Interessenlagen zu bestehen scheinen. Warum sollte Deine Tante sich an das Gericht wenden und Du so neugierig auf ihre Äusserungen sein? Seid Ihr Euch nicht grün??
Und warum will die zu betreuende Person lieber ins Gericht kommen um gehört zu werden? Hat sie Angst dass jemand fremdes zu Hause reinkommt (oder will was verbergen)? Will sie alleine mit dem Richter sprechen?

So bestehen reelle Chancen, dass der Richter einen Betreuer von außen bestellt oder eine Kontrollbetreuung für die Vorsorgevollmacht einrichtet, wenn er wittert, dass bei der Mutter Geld zu holen ist.


Nimm's mir nicht übel, aber wenn es bisher so gelaufen ist, wie Du geschildert hast, dann ist es nicht gerade glücklich gelaufen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39