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Rechte der Kinder bei Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte der Kinder bei Wohnungsauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wir stehen in absehbarer Zeit davor, dass unsere Mutter ins Heim verlegt wird. Zur Zeit lebt sie noch in einer ...


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Alt 14.03.2010, 10:23   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 5
Standard Rechte der Kinder bei Wohnungsauflösung

Wir stehen in absehbarer Zeit davor, dass unsere Mutter ins Heim verlegt wird. Zur Zeit lebt sie noch in einer Mietwohnung (Demenz, Messiesyndrom) und ihre Angelegenheiten, Finanzen, Versorgung mit Medikamenten usw. werden von einem freiberuflichen Betreuer organisiert, der die Vormundschaft besitzt.

Bei Verlegung ins Heim steht die Wohnungsauflösung mit Entrümpelung und Renovierung an. Und natürlich sind die persönlichen Dinge unserer Mutter durchzusehen. Dabei geht es vornehmlich um persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke, Fotoalben, Wertsachen, also Dinge, die wir als Kinder natürlich vorher überprüfen wollen.

Welche Rechte haben wir, bevor nun der Betreuer mit der Wohnungsauflösung beginnt, selbst eine solche Sichtung und Prüfung durchzuführen? Was ist dabei zu beachten?

Gruß Winfried
Winfried ist offline  
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Alt 14.03.2010, 10:43   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Winfried,

die ehemalige Vormundschaft wurde 1992 durch das Betreuungsrecht abgelöst- Vormundschaft klingt so übel, finde ich.

Rechte etwas durchzusehen haben Kinder bei einer Betreuung nicht. (Ausser evtl. als Beschwerde) Das muss man sich so vorstellen, die Mutter kann nicht mehr, also ist der Betreuer jetzt sowas wie die Mutter.
Man könnte ihn freundlich bitten vor der Auflösung zusammen mit ihm die Sachen durchzusehen und dann gemeinsam zu entscheiden.
Viele Betreuer, ich auch, freuen sich wenn die Kinder sich aktiv an der Wohnungsauflösung beteiligen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.03.2010, 19:00   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Winfried,

sehe es genauso wie Michaela. Ich versuche in solchen Fällen auch immer mit den Angehörigen zusammen zu arbeiten. An erster Stelle steht natürlich immer der zu betreuende Mensch und seine Wünsche nach Dingen, die er mit in die Einrichtung nehmen möchte. Eine Absprache sollte hier immer möglich sein. Also einfach Kontakt zum Betreuer aufnehmen und versuchen hier eine Einigung zu finden.

Schönen Abend noch!
BetrKl ist offline  
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Alt 15.03.2010, 09:12   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 5
Standard

Vielen Dank für die Antworten und den Hinweis mit der Vormundschaft, die es nicht mehr gibt.

Leider ist es so, daß wir keine gute Kommunikation mit dem Betreuer haben. Wir sind 3 Kinder, 2 leben am Wohnort der Mutter. Ich habe aus der Ferne versucht, mit dem Betreuer eine Kommunikationsschiene aufzubauen, telefoniert und gemailt. Aktiv kommt 0 zurück. Er ist offensichtlich derjenige, der irgendwo im Hintergrund managt, aber wenig selbst aktiv wird.

Es fehlt das Vertrauen, das ist das Problem.
Gruß Winfried
Winfried ist offline  
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Alt 15.03.2010, 09:57   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo winfried,
wie fitt ist denn deine mutter noch? ich meine, wenn sie euch ihren schlüssel geben würde und erlauben würde euch sachen zu nehmen... wenn sie noch so klar ist, dass sie das tun kann, dann seid ihr nicht auf den betreuer angwiesen...
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 15.03.2010, 11:14   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo liebe zeiten,

das halte ich für einen gaaaaanz schlechten Rat.
Die Mutter ist dement steht da, und wenn ausserdem bei zwei im Ort lebenden Kindern ein Berufsbetreuer eingesetzt werden musste, dann ist- wenn man Deinem Rat folgen würde- meiner Meinung nach der Kriegsschauplatz eröffnet.

Wie gesagt, wenn Hilfe zur Wohnungsräumung angeboten wird- da möchte ich den Betreuer sehen der da nicht zugreift.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.03.2010, 13:36   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi michaela,
klar, wenn die gute geistig hinüber is, is das quatsch... aber demenz gibts ja in verschiedenen stadien...

darum hab ich doch geschrieben:
Zitat:
wenn sie euch ihren schlüssel geben würde und erlauben würde euch sachen zu nehmen... wenn sie noch so klar ist...
ich hab nicht gemeint, dass er ihr den schlüssel abluchsen soll, wenn sie gar nicht mehr in der lage ist, sone erlaubniss zu geben...

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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