Dies ist ein Beitrag zum Thema wertloses Grundstück sichern im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, moin
Herr A. ist dement im Heim, Kostenträger seit jetzt der hiesige Landkreis.
Nun hat Herr A. ein Flurgrundstück/Waldgrundstück ...
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15.03.2010, 12:42 | #1 |
Forums-Geselle
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wertloses Grundstück sichern
Moin, moin
Herr A. ist dement im Heim, Kostenträger seit jetzt der hiesige Landkreis. Nun hat Herr A. ein Flurgrundstück/Waldgrundstück in den hiesigen Wäldern (hört sich toll an) mit einem verfallenen Gebäude. Ich selbst habe das Grundstück noch nicht gesehen, kenne nur Fotos aus dem Gutachten, das besagt, dass der komplette Abriss den Grundstückswert überschreitet. Besorgt bin ich wegen der "Ruine". Muss ich demnächst mit einem Schild "Betreten verboten ... usw", einem Hämmerchen und Stöckchen in den Wald ziehen und die Gefahrenstelle kennzeichnen? Wie handhabt ihr solches und welchem §§§ muss ich hier genüge tun? Vielleicht bin ich auch garnicht zuständig, aber wer dann? Gruß vom Steinhuder Meer inn-huhn |
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