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Amtliche Betreuung trotz Vorsorgevollmachten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Amtliche Betreuung trotz Vorsorgevollmachten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Für die 88jährige Mutter wurden General- und Vorsorgevollmachten erwirkt. Dennoch wurde eine amtliche Betreuung auf Antrag eines der Geschwister 2 ...


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Alt 16.03.2010, 11:37   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 1
Standard Amtliche Betreuung trotz Vorsorgevollmachten

Für die 88jährige Mutter wurden General- und Vorsorgevollmachten erwirkt. Dennoch wurde eine amtliche Betreuung auf Antrag eines der Geschwister 2 Monate später angeordnet, obwohl alles über die Vollmachten hätte innerfamiliär geregelt werden können.
Nun interessiert mich insbesondere der (unnötige) Kostenteil. Wer kann mir da Hinweise geben, wo ich diese Gebühren-VO bzw. Gesetz für amtliche Vormünder finden?
Peregrino ist offline  
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Alt 16.03.2010, 12:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo Peregrino,

hier findest du etwas zu den Kosten der Betreuung.
Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 16.03.2010, 13:58   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @peregrino

Subsidiarität der Betreuung
Betreuung ist nachrangig gegenüber anderen Möglichkeiten, die den Betreuungsbedarf
ersetzen.

Keine Anordnung einer Betreuung,

- wenn Betroffener jemanden mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten beauftragt oder

- wenn er dies zu der Zeit als er noch dazu in der Lage war durch Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung getan hat.

Nun kenne ich den Inhalt der Vollmachten nicht, aber Generalvollmacht hört sich sehr weit gefasst an und dürfte fast alle Aufgabenkreise einer Betreuung abdecken.

Beschwerde, soweit noch fristgemäß möglich, einlegen und eine/einen guten Rechtsbeistand suchen. Hängt auch immer sehr von der Struktur von AG; Betreuungsbehörde und Sachverständigen ab. Das Betreuungsgericht unterliegt der Untersuchungsmaxime nach dem Amtsermittlungsgrundsatz, nicht zu früh freuen, denn das erfolgt in der Regel als Freibeweis und nicht als Strengbeweis (ZPO)....jedoch kann es wichtig sein, dass das Betreuungsgericht mit entsprechenden Informationen versorgt wird, damit es "ermitteln" muss. Ein "Ermittlungsbeispiel" wäre hier ja die (gültige) Willenserklärung in Form einer Vollmacht usw.

Nicht unwichtig: Facharzt aufsuchen, der vielleicht bestätigen kann, dass die Betroffene zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung voll geschäfts-und vollmachtsfähig war (Willensbildung war uneingeschränkt möglich)!!!

Betreuervergütung wie o.a. im VBVG.

Zu den Kosten des Verfahrens, soweit welche nach diesen Maßgaben anfallen, findet man mehr im FamFG und in der Kostenordnung (nach der setzen eventuell Gerichte anfallenden Kosten fest)

Viel Erfolg bei dem Anliegen.

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (16.03.2010 um 14:13 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 16.03.2010, 14:06   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Hallo Peregrino

Der Kostenteil sollte Dich tatsächlich interessieren. Nicht nur der des VBVG für die Betreuers.

Wenn eines der Geschwister die Betreuung anregt - eine Betreuung anordnen kann wirklich nur das Gericht und sonst niemand - dann hat es von der Vollmacht nichts gewußt oder es traut dem Braten nicht so recht über den Weg.

Gerade Generavollmachten sind ideal, wenn sich der Bevollmächtigte mit dem Vermögen des Vollmachtgebers vollsaugen will, dass er nicht mehr erben braucht.
Das ist der Kostenteil, der Dich viel mehr interessieren sollte, weil es um richtig Geld geht und nicht um das Almosen, mit dem der Betreuer abgefüttert wird.
(Wenn die Mutter ernsthaft Geld hat, dann sind die Kosten für die berufliche Betreuung wirklich ein mickeriges Almosen im Vergleich zu dem Aufwand der Vermögensverwaltung, -Sicherung und -Anlage)

Schau mal in Deiner Familie nach, wer da eigentlich was will, und ob dass tatsächlich auch zum Besten Deiner Mutter ist oder nicht.
Und wenn Du jemand findest, der nur scharf auf'sGeld ist, dann ist ein innerfamiliärer Krieg absolut sicher.
Dann sei froh, wenn ein Berufsbetreuer eingesetzt wird, denn diesen Job wird Du meiden wollen, wie der Teufel das Weihwasser.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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