Dies ist ein Beitrag zum Thema Versicherung für Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
als Ehrenamtler bitte ich um eure kurze Hilfe.
Kann ich für meinen Betreuten eine private Haftpflichtversicherung abschließen und darf ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo,
als Ehrenamtler bitte ich um eure kurze Hilfe. ![]() Kann ich für meinen Betreuten eine private Haftpflichtversicherung abschließen und darf ich diesen Vertrag unterzeichnen? Die vorherige Privathaftpflicht wurde von Seiten der Versicherung wegen Nichtzahlung gekündigt. Wie argumentiere ich dass ich aus diesen Gründen zur Betreuerin bestellt wurde und Sorge zu tragen habe, dass alle Zahlungen vorgenommen werden? Vermögenssorge sowie Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen liegt vor. Lieben Dank für Eure Mühe. Herzliche Grüße Marion |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
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Hallo,
eine Haftpflichtversicherung braucht m.E. jeder, insofern würde ich in jedem Fall daraufhin wirken, dass der Betreute haftpflichtversichert ist. Allerdings bist Du als Betreuerin nicht dazu verpflichtet. Sollte es ausdrücklicher Wunsch des Betreuten sein, sich nicht zu versichern, müßtest Du das respektieren. Pflichtwidrig wäre das Unterlassen der Haftpflichtversicherung allerdings, wenn der Betreute aufgrund seiner krankheits- oder behinderungsbedingten persönlichen Eigenschaften und Lebensverhältnisse zu drittschädigendem Verhalten neigt und Dir dies als Betreuerin bekannt ist. Genauere Details dazu gibt es hier. Gruß, Steka |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo Steka,
vielen Dank für deine Antwort. Mein Betreuter möchte diese Privathaftpflichtversicherung und hat bereits zugestimmt, dass ich diese Vers. abschließe. Meine Frage nun: Kann ich den Vertrag unterzeichnen ? Liebe Grüße Marion |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Du bist in die Vermögenssorge bestellt.
Du kannst also deine Betreute vertreten und wirksam sie (m.E.) verpflichtende und für sie geltende Verträge abschließen. Das gilt auch für eine Versicherung. Die Versicherung muß aber wissen, dass du vertrittst. Leg am Besten den Betreuerausweis mit vor - in aller Regel wird das aber eh verlangt. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Marion,
eine kurze Ergänzung, das ist gerade auch in anderen Foren Thema. Erkundige Dich genau ob die Versicherung auch für deine Betreute im Schadensfall eintritt. Je nach Sachlage wird das bei manchen dann verweigert. Gruss Michaela |
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#6 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
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Hallo Marion,
Zitat:
Gruß, Steka |
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| Stichworte |
| betreuerpflichten, haftpflicht, haftpflichtversicherung, versicherung |
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