Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf für betreuten Vater im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute!
Ich heiße Uwe und bin Amateur ;-) im Bereich der gesetzlichen Betreuung - betreue nur meinen Vater. Ich ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 4
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Hallo Leute!
Ich heiße Uwe und bin Amateur ;-) im Bereich der gesetzlichen Betreuung - betreue nur meinen Vater. Ich habe da gleich mal eine Frage zu folgendem Rechtsproblem: Ein Sohn ist als gesetzlicher Betreuer seines dementen, pflegebedürftigen 80-jährigen Vaters u.a. mit der Vermögensorge betraut. Der Vater wohnte nach seinem Schlaganfall zuerst im Heim , kam dort nicht zurecht, und wohnt jetzt seit 7 Jahren beim Sohn. Da er beim Sohn kaum Kosten hatte, hat er ein beträchtliches Vermögen auf läppisch verzinsten Sparkonten angehäuft. Da die räumliche Situation in der Etagenwohnung sehr angespannt ist, böte es sich an, ein Haus mit Garten zu erwerben, das dann zu 80% vom Vater und zu 20% vom Sohn bezahlt werden würde. Argumente dafür: Erhebliche Verbesserung der Wohnqualität für alle, Vermögen vor drohender Inflationsgefahr in Sicherheit. Das Vermögen des Vaters ist überhaupt erst entstanden, weil der Sohn den Vater aus dem Heim befreit hat und selber pflegte. Wie sollte der Sohn die Sache angehen, damit das Amtsgericht einem Hauskauf zeitnah zustimmt, bevor das Haus anderweitig verkauft wird? Beste Grüße Uwe |
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#2 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
frage: ist der vater noch geschäftsfähig. oder anders ausgedrückt: wie klar is denn der gute noch und was sagt er zu den plänen??? |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 4
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Ich weiß nicht genau, wie geschäftsfähig definiert ist. Aber Antworten auf Fragen sind nicht seine Stärke, weil er ziemlich dement ist. Meist erzählt er, wenn überhaupt mal ne Antwort auf ne Frage kommt, irgendwelche Sachen, die nichts mit der Frage zu tun haben.
Nur mit sehr viel Glück würde er vor einem Notar überhaupt etwas antworten. Obwohl er einen Hauskauf an sich gut findet, wie vielleicht auch seine ehemalige Lebensgefährtin bestätigen könnte . Geändert von uwe5 (18.03.2010 um 17:49 Uhr) |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin Uwe
Deine Idee ist eigentlich gut. Die solltest Du mit dem Rechtspfleger besprechen, weil der nämlich den Hauskauf auch genehmigen muss. Wenn Du ihm verdeutlichen kannst, dass die Versorgung des betreuten Vaters in der aktuellen Wohnung nicht so gut geht und in einem passenden Haus besser laufen kann, wird er vielleicht zustimmen. Kommt dann immer auf den Vertrag an. Was der Rechtspfleger möglicherweise nachhaken wird: Hast Du Geschwister, die möglicherweise durch den Hauskauf erbrechtlich benachteiligt werden könnten? Wenn ja, dann hole diese vorher ins Boot und treffen auch Regelungen, dass diese mit dem Hauskauf auch enverstanden sind. Wenn gerade ein passendes Haus im Angebot ist: Vergiß es. Sorry, aber Immobilienkram dauert immer länger als man sich vorstellt, insbesondere dann, wenn ein Betreuungsgericht mitmischt. Das liegt einfach an der Sache und ist keinem der Beteiligten Personen vorzuwerfen. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 4
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Hallo Imre,
vielen Dank für Deine Einschätzung! Die zuständige Rechtspflegerin erzählte was von mindestens 2 Monaten Prüfungsdauer solch eines Antrages. Mit so einem Klotz am Bein kann man natürlich nie ein vorteilhaftes Immobilienangebot ergattern. Deshalb meine Eingangsfrage, wie man eine zeitnahe Zustimmung herbeiführen kann. Andere Erben als den Sohn gibt es übrigens nicht und der Vater bekommt genug Altersbezüge, so daß die Allgemeinheit, sollte er doch mal ins Heim müssen, nicht dafür aufkommen müßte. Es wäre z.B. auch 50% Vater und 50% Sohn möglich, aber ich meine, zu einer guten Vermögenssorge gehört gerade in den heutigen Zeiten nicht zuviel Geld bei Banken auf Konten zu belassen und das Geld vor drohender Inflation zu schützen. D.h. der Hohe Anteil des Vaters von 80 % soll bewirken, daß sein Geldbestand in einen sicheren Hafen aus Stein überführt wird. Grüße Uwe |
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#6 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Hallo Uwe,
die Einschätzung von 2 Monaten halte ich für durchaus realistisch, da ja vermutlich auch noch ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden müsste. Ich nehme ja an es handelt sich um deinen Vater und da du geschrieben hast das er dement ist müsste ja der Betreuer, also du, für ihn handeln. Da wird es wohl leider nichts mit kurzfristigen Schnäppchen werden. Aber der Häusermarkt ist ja derzeit auch nicht gerade mit Käufern überlaufen. Gruß, Andreas |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 4
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Hi!
Andreas, ich hab alles allgemein als Rechtsfall formuliert, da ja Einzelrechtsberatung in Foren nicht erlaubt ist :-) Könnte die Schwester des Vaters Ergänzungsbetreuerin werden, da sie mit dem Hausangebot nichts zu tun hat? Geht ihre Ernennung auf Standby speziell für diesen Fall, damit sie im Falle eines Falles sofort in Aktion treten kann? Beste Grüße Uwe |
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#8 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Hallo Uwe,
das ist eine Sache die du am besten direkt mit dem Rechtspfleger besprechen solltest, da dieser auch den Ergänzungsbetreuer für einen Hauskauf bestellt. Dieser soll ja dafür sorgen das die Rechte deines Vaters gesichert werden. Das die Bestellung "auf Vorrat" erfolgt kann ich mir nicht vorstellen. Gruß, Andreas |
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