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Verhinderung einer gerichtlich angeordneten Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderung einer gerichtlich angeordneten Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, wie verhindert man eine gerichtlich angeordnete Betreuung? Mein Bruder ist 42 Jahre, seit Geburt ist er geistig behindert ...


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Alt 04.04.2010, 20:15   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 31.03.2010
Ort: Krefeld
Beiträge: 4
Standard Verhinderung einer gerichtlich angeordneten Betreuung

Hallo zusammen,

wie verhindert man eine gerichtlich angeordnete Betreuung?

Mein Bruder ist 42 Jahre, seit Geburt ist er geistig behindert und sprachbehindert, aber ganz helle - kann zum Teil rechnen und lesen, sprachlich wird er zu ca. 50 % verstanden.

Für ihn hat irgendjemand hinterrücks einen Antrag gestellt, das er unter Betreuung gestellt werden soll.
Dies ist aber nicht von meinem Bruder oder uns gewollt.

Jetzt war ein Brief vom Amtsgericht mit Ankündigung eines Gutachters in der Post.

Versorgt wird mein Bruder bisher von der Mutter, Tante und mir.

Morgens kam wegen seiner offenen Beine und MRSA ein ambulanter Pflegedienst (Häusliche Krankenpflege) zum Verbandswechsel und Anlegen der Kompressionsverbände.

Diesen Pflegedienst haben wir wegen diverser Differenzen gekündigt.
(Wunddokumentation nur sporadisch geführt, die letzten Wochen keine Einsicht in Pflegemappe, ohne Information Pflegedaten an Krankenkasse weitergegeben, veraltete Daten des Hausarztes, Pflegedienst kam morgens 3 x ca. 3 Stunden später zum Verbinden)

Wir vermuten, dass der gekündigte Pflegedienst dahinter steckt.
Nach Ostern soll mein Bruder wieder ins Krankenhaus.


Wer kann helfen, eine gerichtliche Betreuung abzuwenden?

Viele Grüße aus Krefeld
Cornelia
Cornelia ist offline  
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Alt 04.04.2010, 20:25   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Wenn jemand volljährig, aber nicht geschäftsfähig ist - was angesichts der erwähnten geistigen Behinderung vermutet werden kann, muss ein Betreuer eingesetzt werden, der - wenn der Betroffene dazu selbst nicht in der Lage ist - z.B. Verträge für ihn abschließen kann, Anträge für ihn stellen kann usw. Auch das Krankenhaus braucht einen Ansprechpartner, der rechtswirksame Erklärungen abgeben kann.

Dass ein Gutachter feststellen soll, ob eine Betreuung erforderlich ist, bedeutet noch keineswegs, dass irgendein fremder Betreuer vor die Nase gesetzt wird.

Wenn die Verwandten bereit und in der Lage sind, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen und der Betroffene das auch selber will, ist es wahrscheinlich, dass diesem Wunsch entsprochen wird. Hinter der Anregung einer Betreuung würde ich beim geschilderten Sachverhalt noch keinen feindlichen Akt von wem auch immer vermuten.

Es gibt keine automatische gesetzliche Vertretungsmacht von Eltern oder Geschwistern.
ronja ist offline  
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Alt 04.04.2010, 21:23   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi cornelia,
kommt drauf an, wie schwer die geistige behinderung deines bruders ist. wenn die hauptbehinderung die sprachbehinderung ist, ist das kein grund für eine betreuung, wenn dein bruder es nicht möchte.

wenn er aber durch die geistige behinderung gar nicht geschäftsfähig ist, ist das was anderes. dann würde eine betreuerin bestellt werden. vom gesetz her muss das halt so sein, weil dann irgendjemand anders seine rechtsgeschäfte tätigen muss. zb pflegedienst entlassen oder ärztlichen behandlungen zustimmen oder rente beantragen.... weil menschen, die sowas nicht überblicken, halt das eben einfach nicht allein können. und darum muss es über eine betreuerin oder einen betreuer geregelt werden. weil sonst dürfte im grunde ein arzt keine behandlung durchführen, weil es niemanden gäbe, der (rechtlich gesehen) dieser zustimmen dürfte...

wenn er aber bereits 42 jahre lang bei euch in der familie eingebunden ist und ihr euch eh immer kümmert und vermutlich solche entscheidungen für ihn getroffen habt, dann spricht eigentlich nichts dagegen, dass ihr (bzw. eine von euch) das auch weiterhin macht: sprich, dass jemand von euch betreuerin wird.

er kann auch sagen, dass er gern dich oder deine mutter als betreuerin haben möchte und normalerweise (falls nicht irgendwas gravierendes dagegen spricht) wird dem wunsch dann auch stattgegeben.

damit ändert sich dann für deinen bruder und euch nicht wirklich was. blos, dass eben offiziell jemand ganz legal seine rechtsgeschäfte führen darf. kannst du dir so vorstellen, wie halt bei kindern. da sind ja normalerweise die eltern die jenigen, die die entscheidungen treffen. das gilt aber eben nur bis zum 18 lebensjahr. wenn jemand danach eben auch nicht für sich sorgen kann, dann braucht er eben einen gesetzliche vertreterin.

aber wie gesagt, das gilt nur, wenn die geistige behinderung sehr schwer ist. nur aufgrund einer leichten geistigen behinderung und ner sprachbehinderung (da is auch egal, wie schwer die ist) darf nicht gegen den willen des betroffenen eine betreuung eingerichtet werden.

ostergruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 05.04.2010, 16:49   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.12.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo Cornelia,

aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass wenn die "Behördenmaschine" angelaufen ist, diese kaum noch zu stoppen ist.
Aber es gibt keinen Grund, deshalb frustriert aufzugeben.

Grundsätzlich ist nämlich ein Betreuer aus der Familie einem Berufsbetreuer vorzuziehen.

Ihr müsst dem Gericht nur klar machen, dass

1.) dein Bruder eine Betreuung durch dich oder einen anderen aus der Familie will. Auf jedenfall müsst ihr eindeutig eine Person von euch auswählen, die dein Bruder ausdrücklich als seinen "Wunschbetreuer" nennt.

2.) Das Familienmitglied darf dem Betreuten nicht wissentlich Schaden zufügen. Aber nachdem ihr euch schon so lange um ihn kümmert, dürfte das kein Problem sein.

Also nicht klein beigeben!
katja09 ist offline  
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Alt 06.04.2010, 21:13   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 31.03.2010
Ort: Krefeld
Beiträge: 4
Standard

Danke für eure Antworten.

Heute war ein Brief vom AG im Briefkasten.

Gerichtet an Frau ... (ohne Nennung des Vornamens) - entweder an mich oder unsere Mutter.

Das Richterin des AG meinte, die Vornamen seien nicht bekannt gewesen und wir würden ja beide im selben Haus wohnen.

Von ihr erfuhr ich, das der gekündigte Pflegedienst den Antrag für die gerichtliche Betreuung gestellt hat.

Gruß Cornelia
Cornelia ist offline  
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Alt 07.04.2010, 12:07   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hm, irgendwie scheinen da ein paar Missverständnisse zu bestehen - und weil's mich doch irgendwie ärgert...:


Zitat:
Zitat von Cornelia Beitrag anzeigen
wie verhindert man eine gerichtlich angeordnete Betreuung?
Rechtliche Betreuung ist eine Hilfeleistung für Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können.
Kein Tsunami...


Zitat:
Für ihn hat irgendjemand hinterrücks einen Antrag gestellt, das er unter Betreuung gestellt werden soll.
Es werden keine Betreuungsanträge "hinterrücks" gestellt - Leute werden "hinterrücks" ermordet...
Wenn der Pflegedienst der Auffassung ist, dass der Betroffene gesetzliche Vertretung benötigt, dann ist der einzig richtige Weg, dies auch den zuständigen Stellen mitzuteilen. So sieht es das Rechtssystem vor...


Zitat:
Dies ist aber nicht von meinem Bruder oder uns gewollt.
Das geht die Angehörigen in der Tat nur begrenzt etwas an - es soll hier rein das wohlverstandene Interesse des Betroffenen gelten und nicht das, was Dritte "wollen" oder nicht.

Wenn der Betroffene sich - wie hier geschildert wird - halbwegs verständlich machen kann, sollte es durchaus möglich sein, dass er bei der notwendigen und sicherlich noch folgenden Anhörung seine Ablehnung mitteilt. Daran ist das Gericht dann zunächst gebunden, hat im weiteren Schritt zu prüfen, ob die Äußerung auch einem "freien" Willen entspringt.


Zitat:
Jetzt war ein Brief vom Amtsgericht mit Ankündigung eines Gutachters in der Post.
... zur Prüfung, ob Anspruch auf Betreuung und Notwendigkeit dazu besteht. Ganz normaler Vorgang.


Zitat:
Versorgt wird mein Bruder bisher von der Mutter, Tante und mir.
Rechtliche Betreuung - das ist kein Geheimnis - ist nur erforderlich, wenn (selbst bei Zutreffen aller anderen Voraussetzungen) keine Hilfen verfügbar sind, die die Betreuung ersetzen können (§ 1896 Abs. 2 BGB).



Zitat:
Diesen Pflegedienst haben wir wegen diverser Differenzen gekündigt.
Auch wenn das hier nur sehr begrenzt dargestellt wird, verwundert mich die Begründung schon sehr:

Zitat:
Wunddokumentation nur sporadisch geführt
Soweit ich weiß, kann ein "sporadisch" in vielen Fällen durchaus ausreichen.


Zitat:
die letzten Wochen keine Einsicht in Pflegemappe
Wem gegenüber...? Den Angehörigen...? Naja, die haben nicht zwingend Einsichtsrechte - da ist es erfahrungsgemäß oft eine Frage, wie gut man sich halt mit dem Pflegepersonal stellt: Klappt die Kooperation mit Angehörigen gut, ist der Dienst sicherlich auch bereit, den Angehörigen entgegen zu kommen, wenn es Fragen gibt.
So zumindest meine Erfahrung - mit 'ner ganzen Menge Pflegedienste.


Zitat:
ohne Information Pflegedaten an Krankenkasse weitergegeben,
Naja, das ist im Regelfall eine geläufige Verpflichtung des Pflegedienstes... Wo sollte der Grund für Information liegen? Und wer sollte denn darüber informiert werden...?


Zitat:
veraltete Daten des Hausarztes,
Wer sagt, dass das Schuld des Dienstes ist...?


Zitat:
Pflegedienst kam morgens 3 x ca. 3 Stunden später zum Verbinden
Sowas kommt schon mal vor - Notfälle auf Tour, defekte Autos, krankheitsbedingter Ausfall von Pflegekräften und dadurch personelle Unterbelegung... Pflegekräfte sind auch nur Menschen und selbst bei bester Organisation und Planung, kann eine Menge dazwischen kommen... Es verwundert mich immer wieder sehr, dass manche Leute das offenbar nicht verstehen wollen...



Zitat:
Zitat von katja09 Beitrag anzeigen
Ihr müsst dem Gericht nur klar machen, dass...
Bei allem Respekt - aber Dritte (auch Angehörige) müssen dem Gericht rein gar nix "klar machen" - und schon gar nicht, was der Betroffene will (oder in deren Augen zu "wollen hat")....
Es geht um die Interessen des Betroffenen, die geprüft werden - nicht um die Wünsche der Angehörigen... Das mag manchmal für Verärgerung sorgen - wenn man aber mal genau hinguckt, sollten gerade Angehörige von Betroffenen an einer solchen Prüfung interessiert sein und sie unterstützen, statt boykottieren.

Teilt der Betroffene (ohne Beeinflussung von außen...) mit, dass er einen Angehörigen als Betreuer wünscht und ist der Angehörige zur Übernahme der Betreuung bereit, dann wird die Betreuung im Regelfall dem Angehörigen übertragen... außer es gibt hinreichende Gründe, dass dies nicht mit dem Wohl des Betroffenen vereinbar wäre, z. B. bei tiefen Familienstreitigkeiten, etwaigen finanziellen Eigeninteressen des Angehörigen, etc.

Da gibt es keine Verschwörungen, keine Mysterien, keinen Grund zu Paranoia und Boykott. Das Verfahren ist transparent und die normativen Hintergründe offen einsehbar.
Als jemand, der rechtliche Betreuungen seit Jahren führt und dadurch mittlerweile mehr als 100 Menschen teilweise sehr prägend und nachhaltig positiv unterstützen konnte, ärgern mich solche Hetzschriften von Fachlaien einfach nur ungemein. Wenn man sich Sorgen um Betroffene im Angehörigenkreis macht oder die Verfahrenshintergründe einfach nicht kennt, kann man auch wertneutral einfach mal nachfragen... ohne gleich die große Weltverschwörung zu unterstellen...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 08.04.2010, 08:33   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,

in groben Zügen möchte ich mich Chesterfields Meinung anschliessen.

Man sollte immer zuerst mal die anscheinend geheimnisvollen Vorgänge "entschleiern" und auf den Boden der Tatsachen bringen. Damit verlieren diese viel von der Beängstigung und man/frau selbst auch viel von der Hilflosigkeit.

Grüsse Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.04.2010, 09:03   #8
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Hallo Chesterfield,
das alles was Du schreibst ist schön und gut aber:
nicht jeder Betroffene will eine Betreuung und trotzdem werden sie unter Bestreuung gestellt.
Es nutzt nicht mal eine Notarielle Generalvollmacht (Gesetz sagt was anderes die Behörde machen was sie wollen).
Es wird abkassiert und versprochen (z.B. in meinen Fall hat man
gesagt stimmen sie die Betreuung zu, dann bekommt die Betreuerin Jährlich Geld) wurde aber auch nicht gesagt wen der betroffene selbst Geld hat muss er selbst alles bezahlen. Ich habe kein Geld bekommen aber für die Betreuung wurde von den Betreuten für ein Jahr 560 Euro abkassiert. Ich kann ein Buch darüber schreiben.
Die Menschen die keine Angehörige haben und niemand sich um die kümmert, die sollen Betreuung bekommen, aber wenn Eltern erwachsende Kinder pflegen und Kinder die Eltern dann bin ich dagegen.
Gruß
Anna

anna ist offline  
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Alt 08.04.2010, 09:24   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von anna Beitrag anzeigen
Hallo Chesterfield,
das alles was Du schreibst ist schön und gut aber:
nicht jeder Betroffene will eine Betreuung und trotzdem werden sie unter Bestreuung gestellt.
Es nutzt nicht mal eine Notarielle Generalvollmacht (Gesetz sagt was anderes die Behörde machen was sie wollen).
Es wird abkassiert und versprochen (z.B. in meinen Fall hat man
gesagt stimmen sie die Betreuung zu, dann bekommt die Betreuerin Jährlich Geld) wurde aber auch nicht gesagt wen der betroffene selbst Geld hat muss er selbst alles bezahlen. Ich habe kein Geld bekommen aber für die Betreuung wurde von den Betreuten für ein Jahr 560 Euro abkassiert. Ich kann ein Buch darüber schreiben.
Die Menschen die keine Angehörige haben und niemand sich um die kümmert, die sollen Betreuung bekommen, aber wenn Eltern erwachsende Kinder pflegen und Kinder die Eltern dann bin ich dagegen.
Gruß
Anna

Hallo Anna,

wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmässigkeit einer notariellen Vollmacht bestehen, wird diese nicht berücksichtigt werden können- auch das steht im Gesetz. Es nützt nichts sich immer nur einen Pragraphen rauszupicken und den Rest zu ignorieren und nicht zu beachten.
Auf diese Art und Weise kann ich alles ungesetzlich und willkürlich "machen".

Mit Dir wurde doch über die Bezahlung der Betreuung gesprochen kann ich rauslesen. Wieso denkt eigentlich immer jeder, dass er etwas bekommt und zahlen müssen das andere oder die Allgemeinheit? Ich kapiers nicht.

Wieso die Betreute jetzt auch noch Geld für die Betreuung bekommen soll kann ich nicht nachvollziehen. Man bekommt Hilfe und zusätzlich zur Hilfe noch Geld dafür, dass man sich helfen lässt?

Nicht alle Eltern "pflegen" und kümmern sich gut und richtig um ihre Kinder, im umgedrehten Fall ebenso. Das hat also mit der Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung wenig zu tun. Es soll den Betreuten möglichst gut gehen, und nur wer das garantieren kann bekommt den "Job".

Gruss Michaela
__________________
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Geändert von michaela mohr (08.04.2010 um 09:30 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.04.2010, 09:35   #10
Angehörige
 
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Beiträge: 72
Standard

Hallo,
an der notariellen Vollmacht bestand keine berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit weil sie zum Zeitpunkt gemacht wurde wo mein Betreute noch keinen Rollstuhl benötigt hat und hat noch gearbeitet.
anna
anna ist offline  
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