Dies ist ein Beitrag zum Thema Postbank verweigert Auszahlung von Sparguthaben! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin gesetzlicher Betreuer meiner 88 jährigen Tante. Ich habe Vom Betreuungsgericht die Erlaubnis per ...
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09.04.2010, 17:14 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Postbank verweigert Auszahlung von Sparguthaben!
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin gesetzlicher Betreuer meiner 88 jährigen Tante. Ich habe Vom Betreuungsgericht die Erlaubnis per Beschluß bekommen von einem Festgeldkonto der Postbank 8.000,-€ abzuheben und auf das Girokonto zu übertragen, weil davon Rückständige Heimkosten bezahlt werden sollen. Vor 2 Wochen habe ich den Beschluss nachdem ich es vom Gericht erhalten hatte zur Postbank gebracht. Ein Bankangestellter der Postbank hat den Beschluss entgegengenommen und mir gesagt dass es 2- 3 Tage dauern kann bis ich Bescheid bekomme. Als nach einer Woche nichts passiert war habe ich bei einer HotleinNr. der Postbank angerufen und den Fall noch mal geschildert und demBerater erklärt, dass das Geld dringend benötigt wird um Heimkosten zu bezahlen, der freundliche Herr sagte dann; „Ich kann dazu nichts sagen aber ich kümmere mich darum“ und vertröstete mich ich müßte noch 2 bis 3 Tage Geduld haben. Da bis heute wieder nichts passiert ist bin ich zur Postbankfiliale gefahren wo ich ursprünglich den Beschluss des Gerichtes abgegeben hatte und schilderte dem Berater nochmals den Fall. Der rief dann bei der Zentrale an um sich den Sachverhalt zu diesem Fall kundig zu machen. In der Postbankzentrale sagte man ihm das man das Geld nicht abheben kann auch nicht mit einem Gerichts-Beschluss. Es stimmt zwar das das Geld auf einem FestgeldKonto ist aber die Anlage war zum Jahresende 2009 ausgelaufen und gerade mit einem Gerichtsbeschluss muss es doch möglich sein das Geld abzuheben. Was mich aber am meisten ärgert ist, dass bis jetzt so viel Zeit vergangen ist -2 Wochen-, mir nicht weiter geholfen ist und ich mich schlecht beraten fühle. Kann mir vielleicht jemand was dazu sagen? Vielen Dank im vor raus. Gruß Rotbuche
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Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist Geändert von Rotbuche (09.04.2010 um 17:55 Uhr) |
09.04.2010, 17:47 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Rotbuche!
Konnte Dir die Bank sagen, wieso sie die Auszahlung des Geldes verweigert? Bei manchen Anlageformen verlängert sich die Anlage automatisch, wenn nicht gekündigt wird, bzw. das Geld muss generell drei Monate im Voraus gekündigt werden. Wenn keiner dieser Gründe vorläge, wäre das schon ein starkes Stück. Dann würde ich: - kurzfristig: der Bank schriftlich mitteilen, dass ich ihr alle aus ihrer Weigerung entstehenden Kosten in Rechnung stellen werde (Mahngebühren etc.). (Wobei ich mir aber nicht sicher bin, ob Du damit im Zweifelsfall durchkommen würdest...) -mittelfristig: die Bank wechseln. Viele Grüße Elinor |
09.04.2010, 17:53 | #3 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Ja, mit der Postbank kann man als Betreuer viel Freude haben.... Grundsätzlich nie und unter gar keinen Umständen Beschlüsse oder gar Ausweisdokumente im Original abgeben - das gilt nicht nur, aber insbesondere für die Postbank. Stattdessen vor Ort (wenn's gar nicht anders geht) das Original vorlegen, kopieren und bestätigen lassen, Original wieder mitnehmen - wenn dann was verloren geht bei den Leuten, ist das nicht so wild. Zitat:
Interessant wäre die Begründung, warum nichts ausgezahlt wird - da würde ich an Deiner Stelle so lange einen Schaltermenschen nerven, bis der eine klare Antwort parat hat. Aus dem hier geschilderten Sachverhalt ist kein Grund für die Verweigerung erkennbar - aber irgendeinen Grund müssen die ja haben. P.S. War mal wieder zu langsam - aber doppelt hält ja besser...
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12.04.2010, 14:43 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Kann es sein, dass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist? Genehmigungen werden immer erst mit Rechtskraft wirksam und die Banken zahlen dann nur aus, wenn du denen einen Beschluss mit Rechtskraftvermerk vorlegst (bekommst du beim Betreuungsgericht).
Zumindest von den genannten Fristen kommt das hin, wegen der "neuen" Sprungrechtsbeschwerde wird die Genehmigung nämlich erst 4 Wochen nach Zustellung wirksam. Leg der Bank den Beschluss mit RK-Vermerk vor und schau, was passiert |
12.04.2010, 18:55 | #5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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ja, ich habe ein ähnliches Problem mit der Postbank gehabt.
Der zuständige Rechtspfleger war darüber sehr ungehalten, dass die trotz Beschluss das Geld nicht rausrücken wollten und wußte zu berichten, dass er das schon öfter erlebt hat mit dieser Bank. Ich würde das zuständige AG informieren. Im übrigen wird ja auch das Altersheim Ratenzahlungen nicht abgeneigt sein, wenn man den Fall schildert. Dann kann man Mindestabhebungen machen und das Geld eben nach und nach abheben. Viel Glück |
19.05.2010, 12:51 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo,
danke für eure Antworten. Vor 2 Wochen habe ich von der PostBank der Abteilung Reklamationsmanagement ein Schreiben erhalten in dem hervorgeht dass das Geld doch ausgezahlt werden kann, sich aber der Vertrag dann beendet. Da es im Moment nur 0,8% gibt ist mir das recht. Nun bin ich gleich nach dem Erhalt des Schreibens in eine Filiale der PostBank gefahren und habe mich mit der Beendigung des Vertrages einverstanden erklärt. Der Postbeamte hat dann ein Schreiben für die Hauptfiliale erstellt mit der Anordnung dass das Geld auf das Girokonto übertragen werden soll, er sagte noch dass das Geld in 2 Tagen auf dem Konto ist. Nun sind 2 Wochen vergangen und das Geld ist immer noch nicht auf dem Konto. Ich habe schon mehrmals angerufen und bin gestern persönlich zur Filiale vorbeigefahren, keiner kann mir weiterhelfen, ich werde immer wieder vertröstet ich solle warten. Vielleicht gibt dieser zusätzliche Sachverhalt mehr Möglichkeiten etwas gegen die PostBank zu unternehmen. Gruß Rotbuche
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Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist |
20.05.2010, 10:23 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo,
ich glaube ich habe meine Frage ein bisschen komisch gestellt. Ich versuche sie mal anders zu fomulieren. Also, wenn ich die Idee hätte dem Pflegeheim mein Einverständnis zu geben mit sofortiger Wirkung in das Konto bei der PostBank in Höhe der rückständigen Pflegeheimkosten (ca. 8.000,-€) per Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen? Wäre dies möglich? Wenn Ja, wer müßte die kosten dafür übernehmen? Für euer bemühen wäre ich sehr dankbar. Gruß Rotbuche
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