Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, meine Mutter hatte eine Berufsbetreuerin . Dann starb mein Vater und es gibt was zu erben. Nun macht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 20.04.2010, 15:52   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard Betreuerwechsel

Guten Tag,


meine Mutter hatte eine Berufsbetreuerin . Dann starb mein Vater und es gibt was zu erben. Nun macht meine Schwester, vertreten durch ihren Mann, ne Menge Ärger, sodaß die Betreuerin aufgegeben hat, und einer neuer B. wurde eindesetzt. Meine Schwester hat jetzt die Betreuung beantragt. Morgen ist in der Seniorenpension die Anhörung. Ich habe kurzfristig von dem B. davon erfahren und habe eine schriftliche Stellungnahme an den Richter gemailt. Da ich krank bin (Krebs) kann ich dort nicht hinfahren.
Im Büro des Richters hat man mir heute gesagt, daß man ihm die Stellungnahme vorgelegt hätte (Was heißt das, gelesen oder nicht.). Ich mach mir jetzt Sorgen ob er sie überhaupt gelesen hat,
und ob er sich davon beeinflußen läst?
Der Betreuer sagte mir ich könnte evtl. beim Landgericht Widerspruch einlegen, wenn ich mit Entscheidung des Richters nicht zufrieden bin.

Wer weiß Rat? Danke für die Antworten:h9yb oredom:
Nora ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2010, 16:03   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
Standard

Hallo Nora,

zunächst mal keine Sorge, der Richter wird deine Stellungnahme lesen, bevor er entscheidet. Außerdem hast du in der Tat ein Beschwerderecht "im Sinne deiner Mutter" § 303 II FamFG.
Nur weil es in der Erbschaftsangelegenheit Probleme gibt, ist das allerdings kein Grund deine Schwester nicht dennoch als Betreuerin einzusetzen, da in solchen Fällen (ich gehe davon aus, dass deine Schwester Miterbin ist) ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden kann (da deine Schwester nicht einmal für sich und einmal für deine Mutter handeln kann).

Du könntest bei Gericht auch Anregen, dass für die Angelegenheit der "Auseinandersetzung der Erbschaft" ein Mitbetreuer (also nicht deine Schwester, sondern ggf. ein Berufsbetreuer) bestellt werden möge.

Viel Glück!
super-juli ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2010, 17:14   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard Betreuerwechsel

Zitat:
Zitat von super-juli Beitrag anzeigen

Nur weil es in der Erbschaftsangelegenheit Probleme gibt, ist das allerdings kein Grund deine Schwester nicht dennoch als Betreuerin einzusetzen,
Auch nicht wenn sie sich all die Jahre nicht gekümmert hat, keine Anrufe, keine Blumen nichts und sogar ein Hausverbot für das Seniorenheim hatte. Spielen die Umstände überhaupt keine Rolle?
Nora ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 00:26   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

Zitat:
Im Büro des Richters hat man mir heute gesagt, daß man ihm die Stellungnahme vorgelegt hätte (Was heißt das, gelesen oder nicht.). Ich mach mir jetzt Sorgen ob er sie überhaupt gelesen hat,
und ob er sich davon beeinflußen läst?
Er wird sie ganz bestimmt gelesen und sich ein Bild gemacht haben.

Die Umstände können schon eine Rolle spielen.

Versuche doch mal über die Zentrale des Amtsgerichts den zuständigen Richter ans Telefon zu bekommen, um ggf. schneller eine Info zu bekkommen.
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 17:51   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Zitat:
Zitat von super-juli Beitrag anzeigen
Grund deine Schwester nicht dennoch als Betreuerin einzusetzen, da in solchen Fällen (ich gehe davon aus, dass deine Schwester Miterbin ist) ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden kann (da deine Schwester nicht einmal für sich und einmal für deine Mutter handeln kann).

Du könntest bei Gericht auch Anregen, dass für die Angelegenheit der "Auseinandersetzung der Erbschaft" ein Mitbetreuer (also nicht deine Schwester, sondern ggf. ein Berufsbetreuer) bestellt werden möge.

Viel Glück!

Heute war nun der Anhörungstermin bei meiner Mutter, leider habe ich den Richter noch nicht sprechen können, er soll morgen so gegen 10 Uhr im Büro sein. Wegen des Ergänzungsbetreuer, mir wäre es am liebsten, wenn das ein Berufsbetreuer, also eine neutrale Person wäre.
Frage.: Kann ich den bei Gericht formlos beantragen? Oder was muß ich tun um einen BB meiner Schwester an die Seite zu stellen?

Vielen Dank für Eure Antorten
Nora ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 21:07   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
Standard

Hallo Nora

Versuch den Richter zu erreichen und sprich mit ihm. Das Ergebnis - die neue Betreuerbestellung wirst Du dann mitbekommen. Entweder hat der Richter deine Position berücksichtigt, oder Du hast immer noch das Recht zur Beschwerde. Dann entscheidet das Landgericht. Schau auf jeden Fall im § 303 FamFG Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde nach und lies was Du für Widerspruchs- oder Beschwerderechte hast. Und achte auf jeden Fall auf die Fristen. Das hat schon so manchem das Genick angeknackst...

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 10:20   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Hallo ihr Wissende,

der Richter hat mir gesagt, daß meine Mutter gestern wieder mit meiner Schwester ein Herz und eine Seele war und daran nicht vorbei kommt, aber, daß er die Erbschaftsangelegenheit einem Berufsbetreuer überstellt. Auch wenn ich über das Verhalten meiner Mutter sehr traurig bin, bin ich beruhigt was die Erbschaft angeht.

Vielen Dank allen Antworttenden.
Nora ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, betreuerwechsel, ergänzungsbetreuer

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40