Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
meine Mutter hatte eine Berufsbetreuerin . Dann starb mein Vater und es gibt was zu erben. Nun macht ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Guten Tag,
meine Mutter hatte eine Berufsbetreuerin . Dann starb mein Vater und es gibt was zu erben. Nun macht meine Schwester, vertreten durch ihren Mann, ne Menge Ärger, sodaß die Betreuerin aufgegeben hat, und einer neuer B. wurde eindesetzt. Meine Schwester hat jetzt die Betreuung beantragt. Morgen ist in der Seniorenpension die Anhörung. Ich habe kurzfristig von dem B. davon erfahren und habe eine schriftliche Stellungnahme an den Richter gemailt. Da ich krank bin (Krebs) kann ich dort nicht hinfahren. Im Büro des Richters hat man mir heute gesagt, daß man ihm die Stellungnahme vorgelegt hätte (Was heißt das, gelesen oder nicht.). Ich mach mir jetzt Sorgen ob er sie überhaupt gelesen hat, und ob er sich davon beeinflußen läst? Der Betreuer sagte mir ich könnte evtl. beim Landgericht Widerspruch einlegen, wenn ich mit Entscheidung des Richters nicht zufrieden bin. Wer weiß Rat? Danke für die Antworten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() :h9yb oredom:![]() ![]()
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Hallo Nora,
zunächst mal keine Sorge, der Richter wird deine Stellungnahme lesen, bevor er entscheidet. Außerdem hast du in der Tat ein Beschwerderecht "im Sinne deiner Mutter" § 303 II FamFG. Nur weil es in der Erbschaftsangelegenheit Probleme gibt, ist das allerdings kein Grund deine Schwester nicht dennoch als Betreuerin einzusetzen, da in solchen Fällen (ich gehe davon aus, dass deine Schwester Miterbin ist) ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden kann (da deine Schwester nicht einmal für sich und einmal für deine Mutter handeln kann). Du könntest bei Gericht auch Anregen, dass für die Angelegenheit der "Auseinandersetzung der Erbschaft" ein Mitbetreuer (also nicht deine Schwester, sondern ggf. ein Berufsbetreuer) bestellt werden möge. Viel Glück! |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Auch nicht wenn sie sich all die Jahre nicht gekümmert hat, keine Anrufe, keine Blumen nichts und sogar ein Hausverbot für das Seniorenheim hatte. Spielen die Umstände überhaupt keine Rolle?
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
Zitat:
Die Umstände können schon eine Rolle spielen. Versuche doch mal über die Zentrale des Amtsgerichts den zuständigen Richter ans Telefon zu bekommen, um ggf. schneller eine Info zu bekkommen. |
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#5 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Zitat:
Heute war nun der Anhörungstermin bei meiner Mutter, leider habe ich den Richter noch nicht sprechen können, er soll morgen so gegen 10 Uhr im Büro sein. Wegen des Ergänzungsbetreuer, mir wäre es am liebsten, wenn das ein Berufsbetreuer, also eine neutrale Person wäre. Frage.: Kann ich den bei Gericht formlos beantragen? Oder was muß ich tun um einen BB meiner Schwester an die Seite zu stellen? Vielen Dank für Eure Antorten |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Hallo Nora
Versuch den Richter zu erreichen und sprich mit ihm. Das Ergebnis - die neue Betreuerbestellung wirst Du dann mitbekommen. Entweder hat der Richter deine Position berücksichtigt, oder Du hast immer noch das Recht zur Beschwerde. Dann entscheidet das Landgericht. Schau auf jeden Fall im § 303 FamFG Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde nach und lies was Du für Widerspruchs- oder Beschwerderechte hast. Und achte auf jeden Fall auf die Fristen. Das hat schon so manchem das Genick angeknackst... Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Hallo ihr Wissende,
der Richter hat mir gesagt, daß meine Mutter gestern wieder mit meiner Schwester ein Herz und eine Seele war und daran nicht vorbei kommt, aber, daß er die Erbschaftsangelegenheit einem Berufsbetreuer überstellt. Auch wenn ich über das Verhalten meiner Mutter sehr traurig bin, bin ich beruhigt was die Erbschaft angeht. Vielen Dank allen Antworttenden. |
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