Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf über Betreuer/Vormundschaftsgericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ok, kann ich ja irgendwie schon verstehen. wie du sagtest, es geht ja schließlich um fremdvermögen.
Aber wenn man weiß, ...
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#11 |
Gesperrt
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Beiträge: 7
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ok, kann ich ja irgendwie schon verstehen. wie du sagtest, es geht ja schließlich um fremdvermögen.
Aber wenn man weiß, dass das Haus mit den 5.000 € weniger verkauft ist und man sich danach alles erledigt ist, lenkt man doch ein, oder? Ein Betreuer, kostet denke ich mal auch nicht wenig. und die ganzen Angelegenheiten die dadurch erledigt werden müssen auch. Ist es da nicht ratsamer die 5.000 € runter zu gehen um damit wieder anderswo kosten zu sparen. Wenn die jetzt nicht einlenken, wissen die ja nicht wie lange man warten muss bis wieder ein käufer anbeisst, oder? Naja wie schon gesagt, manche sachen kann man einfach nicht verstehen als laie. Danke trotzdem nochmal. |
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#12 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Moin
Zitat:
Ansonsten: Wenn ein Betreuer eine Immobilien für einen Betreuten verkaufen will, dann muss er vorher ein Wertgutachten einholen. Das Gericht will ja schließlich eine Hausnummer wissen, ob es einen Verkauf genehmigen kann oder nicht. Der Preis ist da natürlich wichtig. Für den Käufer wäre es natürlich spannend, das Gutachten sehen zu können. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Wenn der Verkaufspreis tatsächlich einfach so innerhalb eines Tages um 10.000,00 € runtergegangen ist, würde ich an der Seriosität des Maklers und der Qualität der Hütte zweifeln. Wahrscheinlich war das nicht mal einfach so, sondern nach Rücksprache mit dem Gericht. (Mache ich auch manchmal so, wenn ich eine Hütte nicht zum gewünschten Preis (der aus dem Wertgutachten) loswerden kann. Und noch sonstiger: Ein Hausverkauf geht nicht von Heute auf Morgen. Auch das Vorspiel, die Verhandlungen sind wie beim Pokern. Cool bleiben und nie in Zeitnot geraten, das versaut einem grundsätzlich den Preis. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#13 |
Gesperrt
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So, haben am Samstag der Marklerin unser angebot mit 170.000 € mitgeteilt.
Sie meinte, sie Schreibt jetzt dies dem Betreuer und der wird das ganze am Montag dem Vormundschaftsgericht vorlegen. Heute haben wir Donnerstag und ich habe leider noch keine Nachricht erhalten wie der stand der dinge ist. kann mir jemand sage, wie lange das alles im allgemeinen dauert bis das vormundschaftsgericht dem antrag zustimmt oder ablehnt. Ist es vielleicht positiv das ich noch keine nachricht habe? |
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#14 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Hallo Binedato
Ein Hauskauf ist was anderes als einen Kaugummi zu kaufen. Wenn der Betreuer das dem Gericht vorlegt, wird das Gericht vielleicht sagen, dass es so gehen kann. Damit ist Dir noch nicht geholfen. Der Vertrag muß beim Notar gemacht und vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden. Vom Notar geht er dann zum Gericht. Das Gericht wird den Betreuten befragen oder einen Verfahrenspfleger einsetzen. Dereine oder der andere wird dann sein Wort dazu sagen. Dann wird das Gericht den Vertrag genehmigen und an den Notar übersenden. Erst, wenn der Notar den Vertrag an den Betreuer und den Verkäufer weitergeleitet hat, ist er gültig. Es kann auch länger dauern, wenn keine Doppelvollmacht aufgenommen wurde. dann schickt das Gericht die Genehmigung an den Betreuer, dieser leitet die Genehmigung an den Notar weiter und erst dann wird der Vertrag an die Vertragsparteien ausgehändigt und damit rechttskräftig. (Die 2-wöchige Frist bzgl. des Genehmigungsverfahrens hab eich hier mal rausgelassen). Du merkst: So schnell geht das alles nicht - denn das was ich hier beschrieben habe ist ein Hausverkauf, bei dem es keine (!!!) Komplikationen gibt. Ich habe gerade einen Hausverkauf hinter mir, der von der Unterzeichnung beim Notar noch 2 Jahre gedauert hat, bis er rechtskräftig abgeschlossen war. So schlimm wird es bei Dir hoffentlich nicht werden. Aber rechne lieber mit 1-2 Monaten, sonst bist du nur unnötig genervt. Viel Glück wünscht Imre
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#15 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 7
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Hallöchen,
also erstmal danke für deine ausführliche antwort. hoffe auch das es bei uns nicht so lange dauert. aber irgendwie sitzt ich glaub ich grad auf dem schlauch. so wie du den verkauf beschreibst, passt es irgendwie nicht mit meinem fall zusammen. die marklerin sagte mir, dass sie ein schreiben an den betreuer verfasst, mit kaufpreis angebot und der grund warum wir nur diesen preis bezahlen wollen (umbau usw.). Der Betreuer muss dann zum gericht und das angebot genehmigen lassen. wenn das gericht zustimmt, sitzen wir nächste woche beim notar und alles ist danach erledigt. Das waren die worte der marklerin. jetzt schreibst du mir aber, dass das ganze gar nicht so einfach ist, wie ich mir vorstelle. Bin jetzt irgendwie durcheinander. wenn ich beim notar war und der vertrag unterschrieben ist, dann bin ich doch der neue eigentümer, oder? Für was vorher zum notar und dann eventuell das haus doch nicht bekommen? und die kosten für den notar und alles werden ja gleich fällig obwohl ich eventuell das haus dann doch nicht bekomme? Fragen über fragen, ich weiß aber irgendwie hab ich grad das problem das ich nicht weiß was jetzt stimmt. Der Betreuer ist seit montag übrigends nicht auffindbar. die Marklerin meinte sie probiert es im büro und auch auf dem handy bei beiden geht er nicht ran, ruft auch nicht zurück. meldet sich nicht auf sms usw. Danke für eure geduld. |
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#16 | ||||||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
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![]() gruß, zeiten ![]() |
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#17 |
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
zeiten ![]() Wenn Samstags ein Angebot abgegeben wurde kann man auf keinen Fall damit rechnen, dass eine Woche später die gerichtliche Genehmigung vorliegt. Ausser, keiner hätte was zu tun was selten der Fall ist. Wenn an den Betreuer das neue Angebot weitergeleitet wurde bedeutet das nicht zwingend dass dieser sofort bei Posteingang das auch auf der Stelle weiterbearbeitet. Er wird dem Gericht im Zweifelsfall auch nochmal ne Begründung liefern warum er wahrscheinlich dem geringeren Preis zustimmen würde usw. usw. Imre sagt ganz richtig, Hausverkauf ist kein Erwerb von nem Kaugummi und da man das für andere Menschen macht und es in der Regel um viel Geld geht wäre unziemliche Hast auch völlig unangebracht. Gruss Michaela |
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#18 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 7
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hi ihr alle,
hab grad antwort von der marklerin bekommen. der betreuer hat das angebot nicht an das gericht weitergegeben. er sagt das geld ist zu wenig. Ist er nicht verpflichtet den betrag weiterzuleiten und zu schauen ob das genehmigt wird? bin grad schon etwas stinkig. das hätte er uns auch gleich am montag mitteilen können. klar, natürlich glaub ich das die betreuer hier im forum täglich mit den sachen zu tun haben. deswegen kann man doch trotzdem nochmal seine bedenken äussern, und seinen fall schildern. hab mich hier ja angemeldet um ratschläge zu bekommen. |
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#19 | |||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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![]() Geändert von zeiten (30.04.2010 um 16:54 Uhr) |
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#20 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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genehmigung, gutachten, hausverkauf, verkehrswert |
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