Dies ist ein Beitrag zum Thema ergänzender Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
es behandelt zwar das gleiche Thema , aber ich möchte euch Betreuer doch gern fragen,: was ein ergänzender Berufsbetreuer zu ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
es behandelt zwar das gleiche Thema , aber ich möchte euch Betreuer doch gern fragen,: was ein ergänzender Berufsbetreuer zu tun hat, wenn ihm die Erbschaftsangelegenheiten der zu betreuenden Person übertragen werden.
Verteilt er nur das Erbe? Bei uns spielen zwei Grundstücke eine Rolle an denen die zu beteuende Person erberechtigt ist, ich und ein Gechwister aber auch. Muß der Berufsbetreuer nicht seine Einwilligung zum Verkauf geben ( im Namen meiner Mutter)? Oder verteilt er nur und sagt x% an , an den und X% an die zu betreuende Person. Vielen Dank für Eure Antworten |
|
|
|
|
|
#2 | ||
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
hallo nora,
nein, verteilen kann er das erbe ja nicht. die verteilung muss ja nach dem testamet der erblasserin oder nach gesetzlicher erbfolge gemacht werden. Zitat:
Zitat:
gruß, zeiten
|
||
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
erst mai vielen dank,
meine sorge ist, da mein geschwister nun die Betreuung für meine Mutter hat, hat es dann auch die verfügungsgewalt über das vermögen meiner mutter, wenn die beiden grundstücke verkauft sind. mamas betreuer wies mich auch darauf hin und dass er nach abwicklung der erbschaft nicht mehr involwiert wäre. meine frage, : er und das gericht müssen ja einem verkauf nicht zustimmen, zumindest bei einem grundstück ist das nicht zwingend notwendig, (da die schulden vom erlös des anderen grunstückes getilgt werden können) genau das überlege ich, um meinem erben noch etwas zu hinterlassen- ich bin schwer an krebs erkrankt-. wenn also noch ein grundstück übrig ist, ist der betreuer so lange "bei der sache" bis auch das letzte stück erbschaft (grundstück) verteilt ist oder nicht. ich habe keine vorstellung von den kompetenzen eines ergänzungsbetreuers bezgl. erbschsaftsangelegenheiten danke für antworten |
|
|
|
|
|
#4 | |||
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
|||
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
Meine Mutter wird in Erbschaftsangelegenheiten von einem Berufsbetreuer vertreten. Sie erbt Anteile von zwei Grundstücken . Eines muß verkauft werden, da werde ich wohl zustimmen müßen. das Zweite muß nicht dringend verkauft werden.
Angenommen es wird in einigen Jahren verkauft, muß dann der Berufsbetreuer noch gefragt werden. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
|
|
|
|
|
|
#7 | ||
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
Zitat:
Zitat:
was is denn eigentlich deine befürchtung? Geändert von zeiten (23.04.2010 um 22:20 Uhr) |
||
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| erbe, erbteil, ergänzungsbetreuer, grundstück |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|