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ergänzender Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema ergänzender Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
es behandelt zwar das gleiche Thema , aber ich möchte euch Betreuer doch gern fragen,: was ein ergänzender Berufsbetreuer zu ...


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Alt 23.04.2010, 11:13   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard ergänzender Betreuer

es behandelt zwar das gleiche Thema , aber ich möchte euch Betreuer doch gern fragen,: was ein ergänzender Berufsbetreuer zu tun hat, wenn ihm die Erbschaftsangelegenheiten der zu betreuenden Person übertragen werden.

Verteilt er nur das Erbe? Bei uns spielen zwei Grundstücke eine Rolle
an denen die zu beteuende Person erberechtigt ist, ich und ein Gechwister aber auch. Muß der Berufsbetreuer nicht seine Einwilligung zum Verkauf geben ( im Namen meiner Mutter)? Oder verteilt er nur und sagt x% an , an den und X% an die zu betreuende Person.

Vielen Dank für Eure Antworten
Nora ist offline  
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Alt 23.04.2010, 15:38   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
Verteilt er nur das Erbe?
hallo nora,
nein, verteilen kann er das erbe ja nicht. die verteilung muss ja nach dem testamet der erblasserin oder nach gesetzlicher erbfolge gemacht werden.

Zitat:
Muß der Berufsbetreuer nicht seine Einwilligung zum Verkauf geben ( im Namen meiner Mutter)?
das muss er nicht. ob verkauft werden darf, das entscheidet dann auch nicht der betreuer, sondern da muss das gericht auch noch zustimmen. wenn die betreute kein vermögen sonst hat und die kosten für pflegehein sonst nicht zahlen kann, dann würde wahrscheinlich verkauft werden. wenn aber keine not zum verkauf wäre (also wenn omi nicht pleite is), würde der betreuer aber gar nicht verkaufen wollen/dürfen, denn so imobilien sind ja sichere wertanlagen.

Zitat:
Oder verteilt er nur und sagt x% an , an den und X% an die zu betreuende Person.
nein, nein, verteilen kann er nix. siehe oben.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 23.04.2010, 16:11   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

erst mai vielen dank,

meine sorge ist, da mein geschwister nun die Betreuung für meine Mutter hat, hat es dann auch die verfügungsgewalt über das vermögen meiner mutter, wenn die beiden grundstücke verkauft sind.
mamas betreuer wies mich auch darauf hin und dass er nach abwicklung der erbschaft nicht mehr involwiert wäre.

meine frage, : er und das gericht müssen ja einem verkauf nicht zustimmen, zumindest bei einem grundstück ist das nicht zwingend notwendig, (da die schulden vom erlös des anderen grunstückes getilgt werden können) genau das überlege ich, um meinem erben noch etwas zu hinterlassen- ich bin schwer an krebs erkrankt-. wenn also noch ein grundstück übrig ist, ist der betreuer so lange "bei der sache" bis auch das letzte stück erbschaft (grundstück) verteilt ist oder nicht.

ich habe keine vorstellung von den kompetenzen eines ergänzungsbetreuers bezgl. erbschsaftsangelegenheiten


danke für antworten
Nora ist offline  
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Alt 23.04.2010, 16:19   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
meine sorge ist, da mein geschwister nun die Betreuung für meine Mutter hat, hat es dann auch die verfügungsgewalt über das vermögen meiner mutter, wenn die beiden grundstücke verkauft sind.
ja, sicher, dafür ist ja eine betreuerin auch da.

Zitat:
... und dass er nach abwicklung der erbschaft nicht mehr involwiert wäre.
ja, wenn der betreuer nur für erbangelegenheiten bestellt ist, dann kümmert er sich auch nur so lange, bis halt da die eingentumsverhältnisse klar sind.

Zitat:
meine frage, : er und das gericht müssen ja einem verkauf nicht zustimmen, zumindest bei einem grundstück ist das nicht zwingend notwendig, (da die schulden vom erlös des anderen grunstückes getilgt werden können) genau das überlege ich, um meinem erben noch etwas zu hinterlassen-
das kapiere ich nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. du kannst doch deinen erbteil hinterlassen, wem du willst. das erbe deiner mutter gehört aber ja nicht dir sondern ihr. das kannst du keinem hinterlassen. und wenn du einen anteil an einem grundstück hast, brauchst du ja dem verkauf nicht zustimmen, wenn du nicht willst. dann kann es nicht verkauft werden.
zeiten ist offline  
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Alt 23.04.2010, 16:59   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Meine Mutter wird in Erbschaftsangelegenheiten von einem Berufsbetreuer vertreten. Sie erbt Anteile von zwei Grundstücken . Eines muß verkauft werden, da werde ich wohl zustimmen müßen. das Zweite muß nicht dringend verkauft werden.

Angenommen es wird in einigen Jahren verkauft, muß dann der Berufsbetreuer noch gefragt werden.
Nora ist offline  
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Alt 23.04.2010, 19:25   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
Angenommen es wird in einigen Jahren verkauft, muß dann der Berufsbetreuer noch gefragt werden.
Ist der ergänzende Betreuer nur formal für die Erbschaftsangelegenheit zuständig oder vertritt er die zu Betreuende tatsächlich in der Angelegenheit?
Nora ist offline  
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Alt 23.04.2010, 22:15   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
Angenommen es wird in einigen Jahren verkauft, muß dann der Berufsbetreuer noch gefragt werden.
ob das nun der ist oder ein anderer, weiß ich auch nicht. wenn aber deine schwester auch einen anteil an dem grundstück hat, dann kann sie das in keinem fall allein verkaufen. da würde immer noch jemand anderes eingeschaltet, weil sie ja sonst einen interessenskonflikt hätte. da kann sie nix allein verkaufen.

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
Ist der ergänzende Betreuer nur formal für die Erbschaftsangelegenheit zuständig oder vertritt er die zu Betreuende tatsächlich in der Angelegenheit?
na klar vertritt er die betreute, sonst brauchte man ihn ja nicht. und da muss er auch seinen kopf für hinhalten, da wird er das schon genau nehmen.

was is denn eigentlich deine befürchtung?

Geändert von zeiten (23.04.2010 um 22:20 Uhr)
zeiten ist offline  
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Stichworte
erbe, erbteil, ergänzungsbetreuer, grundstück

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